ich brauche mal eure Hilfe

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....... nun bin ich mal gespannt ob sie mir wenigstens im Preis etwas entgegenkommen! dann wäre ich auch glücklich
.

Wenn Du schlau bist verhandle bitte nicht über den Preis!!!!
Denn da hat der Händler nur ein sehr kleines Verhandlungsfenster bei der mageren Marge bei Dacia.

Viel effektiver kann es sein, wenn Du den Händler auf einen Naturalrabatt ansprichst.

Nur mal am fiktiven Preisbeispiel von Fußmatten und Laderaumwanne.

Beides kostet Dich wenn Du es kaufen mußt (fiktive) 100.-€
Der Händler bezahlt aber nur 50.-€ dafür.

Du hast also einen Preisvorteil von 100.-€ wenn Dir der Händler das gratis obendrauf legt, dem Händler kostet es aber nur die Hälfte.

Eine Winwin-Situation für beide Seiten.

Es können aber auch Dinge sein, die außerhalb des finanziellen Spielraumes sind, die aber der Händler aus entgegenkommen im Bereich dann zum annähernden Selbstkostenpreis obendrauf legen kann.

Über welches Zubehör das für Dich in Frage käme, solltest Du Dir aber schon im Vorfeld halbwegs im klaren sein, damit der Händler merkt, daß Du Dich schon mit der Thematik befasst hast und daß er Dich nicht so leicht über den Tisch ziehen kann.

Also:
- Fußmatten?
- Stahlfelgen für Winterbereifung?
- Stahlfelgen mit Winterbereifung?
- Alufelgen?
- Reifensatz?
- Laderaumwanne?
- Rückfahrsensoren? die Dir der Händler selbst nachrüstet
- zusätzliche (Funk) Schüssel?
- Mittelarmstütze vorne?
....... was mir mal eben so spontan einfällt.

Über solche Dinge zu verhandeln ist seitens des Mehrwertes für Dich auf jeden Fall aussichtsreicher, als über 200 oder 400.-€ Preisnachlaß zu feilschen.
 
Stichwort Sozialismus - oder: es wird gegessen was auf den Tisch kommt!

Hallo!

Stichwort Sozialismus (siehe 2 Beiträge vorher):

Ach wie schööööööön war das doch im Sozialismus. Da hatte keiner solche Sorgen ... :badgrin:

Da wurde beim IFA-Vertrieb der neue Trabant bestellt. Mittels Anmeldekarte. Bzw. Zuteilungskarte ... :wub:

Und ca. 16 Jahre später kam dann die "erlösende" Nachricht vom IFA Auto-Zuteil- bzw. Verteil-Zentrum: "... Sie können dann und dann um ... Uhr Ihren bestellten PKW Trabant 601 abholen. .... bla bla bla ..., mit sozialistischem Gruss ..." :D

Selbstredend gegen dann auch sofortige Bar-Bezahlung oder rechtzeitige vorherige Überweisung.:p

Und dann war der lang ersehnte Tag. Er im feinen Anzug, sie im schicken neuen Kleid, dem feierlichen Anlass entsprechend, sassen sie im Auslieferungslager im Warteraum und fieberten aufgeregt und gespannt ihrem Aufruf durch das Verkaufs-, richtigerweise Verteilungspersonal, entgegen.

Bestellt hatte man einen himmelblauen Trabant mit hellbraunen (Kunstleder)Sitzen, weissem Dach, Chromlampeneinfassungen und Radio, sowie Benzinhahn-Fernbedienung.

Und dann war es soweit, die Familie durfte in den Auslieferungsraum eintreten. Dort traf sie fast der Schlag! Da stand ein aschenputtengrauer Trabant, ohne Chrom, sondern mit billigen Plaststossstangenecken und nur Stoffsitzen, ohne weisses Dach, ohne Radio und ohne Benzinhahnfernbedienung.

Der Protest war vergebens, das (meist ohnehin unfreundliche) Personal ranzte die Familie an: "... Sie brauchen DEN ja nicht zu nehmen, wenn es Ihnen nicht passt! Draussen sitzen noch 20 Leute, die den sofort mit Kusshand mitnehmen würden!" Wenn überhaupt gab es dann maximal noch 10 Minuten Bedenkzeit.

Das Fazit - es ist wie bei Muttern zu Hause: es wird gegessen was auf den Tisch kommt! :lol::lol::lol::lol::lol::lol:

Nachsatz für empfindliche Naturen: dieser Beitrag ist natürlich nur als Satire und nicht ernst gemeint. :rolleyes:
Eben reine Erinnerung :wub:

liebe Grüsse
 
Erstens: Ein Verzugsschaden wird wohl sehr schwer nachzuweisen sein. Das wäre entweder ein Leihwagen (aber warum sollte man sein altes Auto mit Festtermin verkaufen?) oder ein finanzieller Schaden durch (nachweislich für das Neufahrzeug erteilten, nicht zeitlich verschiebbaren oder kündbaren) Kredit und die dadurch anfallenden Zinsen. Also sorry, aber die Entschädigung gibt es wirklich nur für einen Schaden, den man sowohl nachweisen als auch bezahlt haben muss. Und nur in diesem Fall gibt es Geld, allerdings nur bis maximal 5% der Kaufsumme. Und spätestens mit Eingang der Nacherfüllungsaufforderung und Beginn der 14-Tage-Frist wird der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und es gibt keine Entschädigung, selbst wenn ein Schaden nachweisbar ist.


Zweitens: Die beste Ansatzmöglichkeit für Nachverhandlungen sind Dienstleistungen, die für die Werkstatt nur (Lehrlings-)Lohnkosten kosten, allerdings beim Kunden mit 80€ plus MwSt auf der Rechnung stehen würden.

Mir würden da spontan der Einbau der Rückfahrkamera (Arbeit 130€) oder der Einbau der Anhängerkupplung (Arbeit ca. 400€) einfallen. Material sollte man natürlich selbst bezahlen, sonst gibt es garantiert keine positive Reaktion.

Den Diesel abzulehnen ist, naja, dazu sag ich lieber nichts. Selbst bei viel Kurzstrecke ist er im Unterhalt schlimmstenfalls kostenneutral, wenn er in der Anschaffung keinen Aufpreis kostet.


Gruß
MadGyver
 
Dacia Celebration

Schon witzig das die Probleme mit dem Fahrzeug haben!?
Habt ihr schon mal auf Dacia.de nen Wagen Konfiguriert?
Da ist er noch zusammenstellbar mit TCe 90 LPG Start & Stop.
Schon witzig oder?? Ich glaube da stimmt was nicht.
Seht selber mal nach habe es gerade gemacht 06:50 da geht es.
Dacia Konfigurator

Hab noch was vergessen auf Dacia.de ist der Celebration auch noch aufgelistet

Dacia Sandero Celebration - günstiger Kleinwagen - Dacia Deutschland
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe, vor einer weile, mit der Verbraucherzentrale telefoniert. Die haben mir gesagt, dass der Hersteller eigentlich Verpflichtet ist, mir denn Wagen hinzustellen denn ich bestellt habe. Oder dementsprechend nachzurüsten.
Da wir ja nichts für die Verzögerung können und noch pünktlich Bestellt haben. Nur sie waren ja nicht in der Lage das Produkt Zeitnah zu bauen. THEORETISCH.

Grüße aus Magdeburg.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #39
heute am Telefon wurde mir der neue Dacia Laureate so zusammen gestellt das er dem Celebration sehr nahe kommt. Der Wagen ist 300€ Teurer aber leider kommen sie mir nicht einen Cent endgegen. Das finde ich schon sehr schade.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #40
Der Händler erhält 5% Marge vom Fahrzeugwert, was soll er davon noch abgeben können, soll er noch ne Schippe Geld drauflegen?

ja, das wäre doch mal was! sie hätte mir Fussmatten kostenlos dabei geben können oder mir die nächste Inspektion bezahlen oder sowas in der Art.
 
Hallo,
als ich bei dem Verbraucherverbände angerufen habe, waren es noch keine 3 Monaten Lieferverzug.
Was für technische Änderungen waren denn das, dass es rechtfertigen uns die bestellten Ausstattungen zu versagen und, wie oben beschrieben, dann noch mehr Geld zu Verlangen.
Sie haben es nur nicht geschafft uns unsere Wagen Termingerecht zu bauen und zu liefern.

Grüße aus Magdeburg.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #42
Bin beim D.A.S. Rechtschutz versichert, da gibt es keine „Schutzgebühr“. Kosten von Rechtsberatungen werden anstandslos übernommen, im Klagefall Kostenübernahme anfordern und los geht’s. Aber Leute, bleibt cool:cool:, das sollte man sich nur im absoluten Notfall aufbürden, auch wenn man im Recht ist. Wenn man sich da mit Hertzblut reinhängt:argue2: kostet es Nerven, manch schlaflose Nacht und viel Zeit. Das Gericht kann sowas erst mal an einen Schiedsmann verweisen, dann kommt ein Gütetermin, und wehe eine Seite findet beim Gegnerischen Antrag auch nur den kleinsten Formfehler, dann kommt es erst gar nicht zur Sache sondern muss neu Aufgesetzt werden. Bei dem Streitwert kann man dann schon durch die Instanzen gehen, dauert und dauert. Anwälte machen öfters Formfehler, man muss sie nur erkennen!:lolat: Das kann sich sehr sehr lange ziehen.
Ich wäre an deiner Stelle auch arg verärgert/angepisst das das neue Wägelchen dann einiges später, vielleicht auch von einem anderen Händler kommt, aber da geht es „nur“ um Monate. Im klagefall ist das die Zeit bevor man überhaupt die erste Post vom Amt bekommt.
Mein Tipp – findet einen Kompromiss<_< mit dem beide Seiten Leben können.
LG Robert

Es geht ja nicht nur darum das das Wägelchen später kommt, sondern eher darum das es teurer wird als das Bestellte!

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Bin beim D.A.S. Rechtschutz versichert, da gibt es keine „Schutzgebühr“. Kosten von Rechtsberatungen werden anstandslos übernommen, im Klagefall Kostenübernahme anfordern und los geht’s. Aber Leute, bleibt cool:cool:, das sollte man sich nur im absoluten Notfall aufbürden, auch wenn man im Recht ist. Wenn man sich da mit Hertzblut reinhängt:argue2: kostet es Nerven, manch schlaflose Nacht und viel Zeit. Das Gericht kann sowas erst mal an einen Schiedsmann verweisen, dann kommt ein Gütetermin, und wehe eine Seite findet beim Gegnerischen Antrag auch nur den kleinsten Formfehler, dann kommt es erst gar nicht zur Sache sondern muss neu Aufgesetzt werden. Bei dem Streitwert kann man dann schon durch die Instanzen gehen, dauert und dauert. Anwälte machen öfters Formfehler, man muss sie nur erkennen!:lolat: Das kann sich sehr sehr lange ziehen.
Ich wäre an deiner Stelle auch arg verärgert/angepisst das das neue Wägelchen dann einiges später, vielleicht auch von einem anderen Händler kommt, aber da geht es „nur“ um Monate. Im klagefall ist das die Zeit bevor man überhaupt die erste Post vom Amt bekommt.
Mein Tipp – findet einen Kompromiss<_< mit dem beide Seiten Leben können.
LG Robert

und einen kompromiss muss nur ich eingehen, Das AH kommt mir mit garnichts entgegen......

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Wenn Du schlau bist verhandle bitte nicht über den Preis!!!!
Denn da hat der Händler nur ein sehr kleines Verhandlungsfenster bei der mageren Marge bei Dacia.

Viel effektiver kann es sein, wenn Du den Händler auf einen Naturalrabatt ansprichst.

Nur mal am fiktiven Preisbeispiel von Fußmatten und Laderaumwanne.

Beides kostet Dich wenn Du es kaufen mußt (fiktive) 100.-€
Der Händler bezahlt aber nur 50.-€ dafür.

Du hast also einen Preisvorteil von 100.-€ wenn Dir der Händler das gratis obendrauf legt, dem Händler kostet es aber nur die Hälfte.

Eine Winwin-Situation für beide Seiten.

Es können aber auch Dinge sein, die außerhalb des finanziellen Spielraumes sind, die aber der Händler aus entgegenkommen im Bereich dann zum annähernden Selbstkostenpreis obendrauf legen kann.

Über welches Zubehör das für Dich in Frage käme, solltest Du Dir aber schon im Vorfeld halbwegs im klaren sein, damit der Händler merkt, daß Du Dich schon mit der Thematik befasst hast und daß er Dich nicht so leicht über den Tisch ziehen kann.

Also:
- Fußmatten?
- Stahlfelgen für Winterbereifung?
- Stahlfelgen mit Winterbereifung?
- Alufelgen?
- Reifensatz?
- Laderaumwanne?
- Rückfahrsensoren? die Dir der Händler selbst nachrüstet
- zusätzliche (Funk) Schüssel?
- Mittelarmstütze vorne?
....... was mir mal eben so spontan einfällt.

Über solche Dinge zu verhandeln ist seitens des Mehrwertes für Dich auf jeden Fall aussichtsreicher, als über 200 oder 400.-€ Preisnachlaß zu feilschen.

JA, genauso sehe ich das auch, habe ihn darauf angesprochen und selbst diese gehen sie nicht ein. Die Alufelgen z.B. waren beim CB dabei, hier soll ich sie zusätzlich bezahlen. Habe ja gesagt ich bin Kompromiss bereit und hätte mich auch auf sowas wie nächste inspeektion ist auf deren Kosten o.ä. aber die kommen mir in KEINSTER WEISE entgegen..... das ist das was mich so ärgert.
 
Dann bleiben doch fast nur noch zwei Entscheidungen:

Weiter ärgern und mit dem Händler rumplagen.......oder halt ein paar Euro mehr bezahlen und endlich Ruhe!

Oder den Händler wechseln und schauen, ob der mehr erreichen kann. Allerdings werden dann die Wartefristen wohl nochmal von vorne beginnen :)

Die rechtlichen Grundlagen für diesen Streit sind doch schon ausreichend dargelegt. Und ich vermute fast, dass solche Drohungen mit dem Richter auch in dem Einzelbeispiel nichts bewirken können.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #44
Dann bleiben doch fast nur noch zwei Entscheidungen:

Weiter ärgern und mit dem Händler rumplagen.......oder halt ein paar Euro mehr bezahlen und endlich Ruhe!

Oder den Händler wechseln und schauen, ob der mehr erreichen kann. Allerdings werden dann die Wartefristen wohl nochmal von vorne beginnen :)

Die rechtlichen Grundlagen für diesen Streit sind doch schon ausreichend dargelegt. Und ich vermute fast, dass solche Drohungen mit dem Richter auch in dem Einzelbeispiel nichts bewirken können.

Ich habe niemandem mit Anwalt gedroht. Aber ich finde es unverschämt das ich jetzt für die gleiche oder mindere Ausstattung mehr hinlegen soll als vorher....
 
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