ich brauche mal eure Hilfe

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Ab zum Anwalt,

oder glaubt Ihr der Händler würde 6 Wochen auf die Bezahlung einer seiner Dienstleitungen warten???

Willkommen im Kapitalismus.., und außerdem müssen Anwälte, KFZ-Schachverständige und Richter auch leben.... Stellt euch mal vor keiner würde mehr Klagen.....

:o
Auf welcher Grundlage?
Ein UNVERBINDLICHER Liefertermin ist genau das, unverbindlich.

Es ist ja auch noch keine Leistung erbracht worden also ist das Argument, dass der Händler auch nicht sechs Wochen warten würde Unsinn.


Erst nach Nennung eines Verbindlichen Liefertermins kann man den Händler auf Irgendetwas festnageln.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Hmmmm

Jeder Böse Mensch der sich ....( Alles was man so in den Medien hört) kann sich beim Anwalt Hilfe holen und erspart sich dadurch eine menge Freizeit im Knast..... also Erfolg 100%

Aber wichtig ist er holt sich Rat.

Warum sollte sich nun ein/e Dacia Käufer/in allein durch die Aussage keine Chance abwimmeln lassen einen Anwalt zu kontaktieren???

:D

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Auf welcher Grundlage?
Ein UNVERBINDLICHER Liefertermin ist genau das, unverbindlich.

Es ist ja auch noch keine Leistung erbracht worden also ist das Argument, dass der Händler auch nicht sechs Wochen warten würde Unsinn.


Erst nach Nennung eines Verbindlichen Liefertermins kann man den Händler auf Irgendetwas festnageln.

NEIN..... Nach 6 Wochen ( Wenn der Händler 6 Wochen nach dem Unverbindlichem Termin nicht Liefert) wird dieser Automatisch zum Verbindlichen!!! 1000 Urteile Online!!!!

Deswegen .... ab zum Anwalt Rat holen und alle Rechte in Anspruch nehmen....
Machen die Händler ja auch in dem Sie keine Verbindlichen Termine geben!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jeder Böse Mensch der sich ....( Alles was man so in den Medien hört) kann sich beim Anwalt Hilfe holen und erspart sich dadurch eine menge Freizeit im Knast..... also Erfolg 100%

Aber wichtig ist er holt sich Rat.

Warum sollte sich nun ein/e Dacia Käufer/in allein durch die Aussage keine Chance abwimmeln lassen einen Anwalt zu kontaktieren???

:D

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NEIN..... Nach 6 Wochen ( Wenn der Händler 6 Wochen nach dem Unverbindlichem Termin nicht Liefert) wird dieser Automatisch zum Verbindlichen!!! 1000 Urteile Online!!!!

Deswegen .... ab zum Anwalt Rat holen und alle Rechte in Anspruch nehmen....
Machen die Händler ja auch in dem Sie keine Verbindlichen Termine geben!!!
Lies mal genau was wf gepostet hat.

Im übrigen kostet ein Rechtsanwalt natürlich Geld es sei denn man ist Rechtsschutzversichert.
 
Anwalt fragen kostet! Mindestens den Versicherungsbeitrag.
Wobei der Versicherungsbeitrag eh bezahlt wird, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten - bis auf: in der Regel wird eine "Schutzgebühr" von 50 Euro fällig.
 
ich storniere nicht und warte die im Vertrag angegebene unverb. Lieferdatum ab, wenn sie es um 10 Tage überschreiten steht mir eine entschädigung von 5% des Kaufwertes zu. Da mit der Händler in garkeinster Weise entgegen kommt. Ich denke eher da ist doch mega was schief gegangen.

Wurde ein Vertrag abgeschlossen oder eine Bestellung durch den AH entgegengenommen. Bei mir hieß nämlich das Formular "Verbindl. Bestellung" und als Lieferdatum wurde angegeben: unverb. Lieferdatum: 30.09.2015. Was ist jetzt unter unverb. zu verstehen?... Der 30.09. war es denn nun nicht und ich fragte nach, wurde auf die folgende Woche vertröstet bis ich den Wagen dann endl. am 30.10. in Empfang nehmen konnte, also 1 Monat später wie "unverbind." vereinbart.
Ich bezweifle, ob man da schon nach 10 Tagen mit RA und irgendwelchen rechtl. Schritten weiterkommt.

Gruß
Otmar
 
Wobei der Versicherungsbeitrag eh bezahlt wird, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten - bis auf: in der Regel wird eine "Schutzgebühr" von 50 Euro fällig.
Man sollte aber mitberücksichtigen, wie schnell Rechtsschutzversicherungen heute ihre Kunden rausschmeißen, wenn es zu Schadenfällen kommt.

Und auch ein Beratungsgespräch kann möglicherweise als Schadenfall gewertet werden.
 
Bin beim D.A.S. Rechtschutz versichert, da gibt es keine „Schutzgebühr“. Kosten von Rechtsberatungen werden anstandslos übernommen, im Klagefall Kostenübernahme anfordern und los geht’s. Aber Leute, bleibt cool:cool:, das sollte man sich nur im absoluten Notfall aufbürden, auch wenn man im Recht ist. Wenn man sich da mit Hertzblut reinhängt:argue2: kostet es Nerven, manch schlaflose Nacht und viel Zeit. Das Gericht kann sowas erst mal an einen Schiedsmann verweisen, dann kommt ein Gütetermin, und wehe eine Seite findet beim Gegnerischen Antrag auch nur den kleinsten Formfehler, dann kommt es erst gar nicht zur Sache sondern muss neu Aufgesetzt werden. Bei dem Streitwert kann man dann schon durch die Instanzen gehen, dauert und dauert. Anwälte machen öfters Formfehler, man muss sie nur erkennen!:lolat: Das kann sich sehr sehr lange ziehen.
Ich wäre an deiner Stelle auch arg verärgert/angepisst das das neue Wägelchen dann einiges später, vielleicht auch von einem anderen Händler kommt, aber da geht es „nur“ um Monate. Im klagefall ist das die Zeit bevor man überhaupt die erste Post vom Amt bekommt.
Mein Tipp – findet einen Kompromiss<_< mit dem beide Seiten Leben können.
LG Robert
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
Bin beim D.A.S. Rechtschutz versichert, da gibt es keine „Schutzgebühr“. Kosten von Rechtsberatungen werden anstandslos übernommen, im Klagefall Kostenübernahme anfordern und los geht’s. Aber Leute, bleibt cool:cool:, das sollte man sich nur im absoluten Notfall aufbürden, auch wenn man im Recht ist. Wenn man sich da mit Hertzblut reinhängt:argue2: kostet es Nerven, manch schlaflose Nacht und viel Zeit. Das Gericht kann sowas erst mal an einen Schiedsmann verweisen, dann kommt ein Gütetermin, und wehe eine Seite findet beim Gegnerischen Antrag auch nur den kleinsten Formfehler, dann kommt es erst gar nicht zur Sache sondern muss neu Aufgesetzt werden. Bei dem Streitwert kann man dann schon durch die Instanzen gehen, dauert und dauert. Anwälte machen öfters Formfehler, man muss sie nur erkennen!:lolat: Das kann sich sehr sehr lange ziehen.
Ich wäre an deiner Stelle auch arg verärgert/angepisst das das neue Wägelchen dann einiges später, vielleicht auch von einem anderen Händler kommt, aber da geht es „nur“ um Monate. Im klagefall ist das die Zeit bevor man überhaupt die erste Post vom Amt bekommt.
Mein Tipp – findet einen Kompromiss<_< mit dem beide Seiten Leben können.
LG Robert
Schöne Zusammenfassung!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
... einfach mal durchlesen:

....

5. Wir der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl er vor Vertragsabschluss bei einem zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstandes unverzüglich zu unterrichten und jede schon erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich zu erstatten.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.


... wie gesagt, hier sehe ich die Chancen für eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung gegen 0 tendieren!
bei mir steht
Der Käufer kann sechs Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder eine uv. Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tag bei Fahrzeugen die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschrängt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
mein Schriftliches uv Datum ist der 29.02.2016....... und, ich habe einen Anwalt in der Familie :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na ja, einen Verzugsschaden muss man erst mal haben.
Den kann man auch schlecht auf einen unverbindlichen Liefertermin begründen.

Ich halte das für eine rechtlich sehr schwierige Angelegenheit weil es bei so etwas auch immer um ein schuldhaftes Verhalten geht und das ist dem Verkäufer kaum nachzuweisen.
 
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