Heckscheibenwischer: TÜV-relevant?

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Bei meinem HU-Termin in Ö (§57a) gab`s folgendes in 2020:


Also, wenn der Prüfer genau vorgeht sollte das ein schwerer Mangel sein, zumindest in Ö.
Deutschland ist nicht Österreich und der Wischer vorne ist auch nochmal was ganz anderes als hinten und schmieren ist grundsätzlich auch kein Mangel, wenn das Wischerblatt nicht verschlissen ist. Selbst wenn, da gibt es in meinen Augen wichtigere Dinge.
 
Heckscheibe ausbauen - dann wäre der hintere Wischer unsinnig! :D Dann noch den Innenrückspiegel rausruppen,
weil den braucht man wirklich nicht wenn man im Besitz von 2 (zwei) Rückspiegeln ist, die im besten Fall 1x rechts und 1x links am FZG montiert sind...

Folgendes Szenario noch: Ich komme mit einen relativ gepflegten und eigentlich verkehrssicheren FZG zur Prüfstelle. Der hintere Wischerarm hängt auf " halb acht" und das beihnahe gänzlich eingerissene Wischergummi
baumelt lustlos an der Heckscheibe herum...

Das versaut den ganzen Eindruck des FZG´s! Das ist eine quasi Einleitung für den Hern ING. dir einen Vortrag über
die Wichtigkeit des Gummis im Allgemeinen und der deines skandalösen Wischerleins im Besonderen...

Da wär es wirklich besser das Teil vorher abzuschrauben und nicht als Sendbote der technischen Vernachlässigung dort verbleiben zu lassen!:whistle:

Der Heckwischer an meinem Seicento war nicht TÜV relevant. Herr Prüfer sagte mir wörtlich: "Es gibt Ausstattungs-Varianten ihres Fiat FZGes die haben gar keinen Heckwischer - insofern ist es unwichtig ob der Heckwischer arbeitet!" ( Er hätte das als geringen Mangel noten können - der Wischer war in ordentlichen Zustand, nur nicht funktionstüchtig wg. Kabelbruch):shifty:
 
Ach ja Cinquecento und Seicento. Da rosten die Wischerwellen fest, Alu auf Stahl.....
Die Heckklappenkontakte waren auch eine Erfindung für sich.
Es hat auch nichts damit zu tun, ob es das Modell auch ohne Heckwischer gab.
 
Da wär es wirklich besser das Teil vorher abzuschrauben und nicht als Sendbote der technischen Vernachlässigung dort verbleiben zu lassen!:whistle:
:shifty:
Hatte ich mal gemacht - aber wenn der Scheibenwischermotor noch montiert ist, isses auch wieder ein relevanter Mangel :-(
 
Der Heckwischer ist kein Sicherheitsrelevantes Teil, wenn zwei Außenspiegel vorhanden sind.
Genau das ist die richtige Antwort. Denn wenn die Rücksicht verdeckt ist durch z.B. eine Trennwand oder verdreckt halt wegen einem defekten Wischer, müssen 2 Aussenspiegel vorhanden sein.
Was vorhanden ist, soll aber auch funktionieren, darum einfach abbauen das Teil.
stern1198
 
Also,ich laß mich mal überraschen. Werde berichten,was passiert ist.Bis jetzt bin ich genauso "schlau" wie am Anfang.
Das ist die Kunst in Foren, zwischen sachkundigen Antworten und einfachem Gelaber zu unterscheiden.

Ich würde Beitrag #7 glauben.
 
Ich würde Beitrag #7 glauben.
Solange die Prüfer rein subjektiv handeln wäre ich da vorsichtig. Was verbaut ist muss auch funktionieren. Das ist die Grundaussage. Solange man dem Prüfer nicht schriftlich vorlegen kann dass er nicht recht hat, so lange kann er das machen wie er will und es als Hinweis oder Mangel deklarieren.
 
Warten wir doch ab, was Bozen später schreiben wird. Ansonsten - hast Du denn eine schriftliche Quelle für diese Aussage:

Was verbaut ist muss auch funktionieren. Das ist die Grundaussage.

Denn ... nachdem was Du da geschrieben hat, würden auch folgende Defekte ein Problem beim TÜV bedeuten:
- eine defekte Handschuhfachinnenbeleuchtung
- ein defekter Zigarettenanzünder
- eine defekte Leuchte am Schminkspiegel
- eine defekte Kofferraumbeleuchtung

Alles das sind Dinge, die verbaut sind - und ich bin sicher, bei keinem dieser Dinge wird der Prüfer Schnappatmung bekommen, wenn es defekt ist. Von daher tendiere ich erstmal dazu, Deiner Grundaussage nicht vollumfänglich zuzustimmen.
 
Was verbaut ist muss auch funktionieren. Das ist die Grundaussage.

Genau dies hat mein Prüfer zu mir auch gesagt, und hat den Wischer immer betätigt und Gummi kontrolliert, und den Spritzer betätigt. Ware jedesmal ein anderer Prüfer. Habe das Auto 22 Jahre gefahren, ich vermute aber, weil er kannte dass die Leute am Wischer die Heckklappe zugeschlagen haben, und ich meine mich zu erinnern, dass aus eben diesem Grund der Wischer bei diesem Modell oft nicht ging.
 
Solange die Prüfer rein subjektiv handeln wäre ich da vorsichtig. Was verbaut ist muss auch funktionieren. Das ist die Grundaussage. Solange man dem Prüfer nicht schriftlich vorlegen kann dass er nicht recht hat, so lange kann er das machen wie er will und es als Hinweis oder Mangel deklarieren.
Das hat nichts mit Subjektivität zu tun. Es steht so, rein objektiv in den Prüfvorgaben und Handlungsanweisungen, wenn er dennoch einen erheblichen Mangel daraus machen sollte, was per Freitext möglich wäre, dann kannst du zurecht den Prüfbericht reklamieren. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Niemand hat Lust auf eine offizielle Reklamation, aber damit macht man sich natürlich ganz sicher sehr sehr beliebt ;)
Den Ermessensspielraum gibt es bspw. bei Bremsleitungen. Schreibt er dir dann den Hinweis beginnende Korrosion oder bereits einen erheblichen Mangel, dass die Bremsleitungen korrodiert seien (mechanisch mit der Drahtbürste reinigen und konservieren reicht) oder gar den Mangel korrosionsgeschwächt (Austausch) . Da gibt es einen Ermessensspielraum und der Prüfer muss in gewissen Grenzen eigenmächtig entscheiden.
Genauso bei der Frage, ob der Kotflügel/ die Tür korrosionsgeschwächt (geringer Mangel) oder bereits durchgerostet (erheblicher Mangel) ist und wie fest man eben drückt, abklopft oder eben im allgemeinen prüft.

Nur schwarz weiß gibt es nicht, geht ja auch gar nicht. Dazu ist die Vielfalt auch viel zu groß
 
Nachdem ich den ausführlichen und fundierten Beiträgen hier gefolgt bin, weiß ich auch endlich warum mein Heckwischer automatisch wischt! Das ist eine regelmäßige Wischer- und Wischergummi-Kontrolle und verhindert zudem, dass die Achse festgammelt!

Endlich hat Dacia mal mitgedacht! :D
 
Das hat nichts mit Subjektivität zu tun. Es steht so, rein objektiv in den Prüfvorgaben und Handlungsanweisungen, wenn er dennoch einen erheblichen Mangel daraus machen sollte, was per Freitext möglich wäre, dann kannst du zurecht den Prüfbericht reklamieren.
Falls Dir das bekannt ist und wo Du es findest. Das wissen ein paar Prozent der Autofahrer aber längst nicht alle. Wer macht sich denn die Mühe da nachzuforschen?
Anderes Beispiel...
Meine Frau hat an ihrem Smart eine nicht eingetragene Tieferlegung, bei der der Prüfer auch nur mit den Schultern gezuckt und die Plakette verweigert hat. Das, obwohl der Wagen zuvor bei Smart schon mehrmals durch die HU ging.
Unsere Nachfragen bei Smart/MB fielen auf unwissende Ohren. Bis sich der DEKRA Prüfer selbst die Mühe gemacht hat zu suchen und die FIN statt des Kennzeichens eingegeben hat. Siehe da, Smart selbst hat das Fahrzeug umgerüstet aber WÄHREND es bereits zur Zulassung anstand. Die Abnahme erfolgte also unter der FIN, da noch kein Kennzeichen vorhanden war.
Ohne die Mühe des Prüfers hätte die Abnahme ein zweites mal erfolgen müssen, auch wenn es irgendwo stand.
 
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