Gebläsemotor Brummen - Armaturenbrett muss raus

Das AH gewährt bei Dacia keinen Ersatzwagen. Es gibt Tagesfahrkarte oder ( kein Scherz) Fahrrad.
Es handelt sich auch nicht um einen Neuwagen ( Vorführfahrzeug, 2000 KM ) , nur zur vollständigen Info meinerseits.


Und auch da muss der Verkäufer Gewährleistung erbringen !!
Dieses gilt sowohl für Neufahrzeuge wie auch für Gebrauchtfahrzeuge,
hierbei ist nur wichtig das der Händler eben ein Verkaufsgewerbe betreibt.

Ob es sich lohnt deswegen den Stress in Kauf zu nehmen ist eine andere Sache,
aber das der betreffende Händler die Dir zustehenden Rechte aus Gewährleistung
verweigert ..... lässt tief blicken.

Ich würde es der örtlichen Wettbewerbsbehörde melden, kann man auch Anonym machen.
 
Leihwagen im Garantiefall kostenpflichtig?


Garantie ist nicht Gewährleistung !! @wf befragen !!! aber nicht wundern,
der hat schon Fransen an der Schnute vom
herunterbeten der Unterschiede bei Garantie - Gewährleistung


Bei Garantie gelten die Bedingungen eines Garantievertrages

Bei Gewährleistung gelten gesetzliche Bestimmungen nebst der mittlerweile ergangenen
höchstgerichtlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Und noch einmal Gewährleistungsbeginn ist das Kaufdatum beim Verkauf durch den Verkäufer

Garantie wird durch den Hersteller gewärht und gilt
( bei Fahrzeugen ) ab dem Datum der ersten Zulassung
dabei ist es vollkommen egal in welchem Staat diese Erstzulassung war
insbesondere bei Importfahrzeugen zu beachten wenn diese vor der
Zulassung bereits in einem anderen Staat eine Zulassung hatten.

Es handelt sich auch nicht um einen Neuwagen ( Vorführfahrzeug, 2000 KM )

Hier liegt der Garantiebeginn des Herstellers bei dem Datum
an welchem das Fahrzeug durch den Händler zugelassen wurde,

die Gewährleistung jedoch beginnt mit dem Tag des Verkaufs
durch den Händler
an den ( nichtgewerblichen ) Endkunden.
 
Das ist ja dumm, mit der Gewährleistung, "Zitat
die Gewährleistung jedoch beginnt mit dem Tag des Verkaufs
durch den Händler
an den ( nichtgewerblichen ) Endkunden. "
Der Verkauf beginnt doch wenn der Vertrag geschlossen wird, und Dacia den Vertrag annimmt (mit Unterschrift des AH-Dacia-Hand und dem Käufer), und sie Lieferzeit ist dann 8 Monate später.
oder lese ich jetzt auch was verkehrtes
 
Das ist ja dumm, mit der Gewährleistung, "Zitat
die Gewährleistung jedoch beginnt mit dem Tag des Verkaufs
durch den Händler
an den ( nichtgewerblichen ) Endkunden. "
Der Verkauf beginnt doch wenn der Vertrag geschlossen wird, und Dacia den Vertrag annimmt (mit Unterschrift des AH-Dacia-Hand und dem Käufer), und sie Lieferzeit ist dann 8 Monate später.
oder lese ich jetzt auch was verkehrtes


Hallo,

ich muss korrigieren. Die Gewährleistung tritt ein bei Kauf (gleichzeitiger Übergabe) oder wenn das Produkt später übergeben wird, bei übergäbe des Produktes.

Quelle: Gewährleistung des Händlers | Verbraucherzentrale.de

und eine kleine Quelle dazu bin ich selber da ich eine Ausbildung unter anderem als Wirtschaftsassistent habe und ich den BGB auswendig lernen musste ;).

Gewährleistung ist meistens besser als die Garantie!
Und wehrt euch Leute - lasst euch sowas nicht gefallen ihr seit im recht !
 
... dem Verkäufer gegenüber keinesfalls bestätigen, dass sich das Fahrzeug bei Übergabe in einem mangelfreien Zustand befand. Genau darauf kommt es nämlich für die Gewährleistungspflicht des Verkäufers an.

Zugunsten von Verbrauchern geht das Gesetz innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf davon aus, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das Gegenteil wäre vom Verkäufer zu beweisen. Auch bereits "im Keim angelegte Mängel" sind hiervon erfasst.
Nur wenn dem Verkäufer dieser Gegenbeweis nicht gelingt ist er in der Gewährleistungspflicht.

Diese umfasst auf der ersten Stufe die Nacherfüllung. Dieser ist der Verkäufer in meinem Fall auch im Rahmen der Nachbesserung nachgekommen (Reparatur).
Anmerkung von mir: Garantie

... weiterer Schaden in Form von Mietwagenkosten entstanden.
Was diese Schadenspositionen angeht, ist der Verkäufer grundsätzlich auch zum Ersatz des hieraus entstanden Schadens verpflichtet. Allerdings ist die konkrete Schadenshöhe von Ihnen zu beweisen. Außerdem sind Sie dazu angehalten, diesen weiteren Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). Sollten Sie dies nicht tun, haben Sie für den überschießenden Teil eventuell keinen Schadensersatzanspruch.

Anders sieht die Sache aus, wenn es dem Verkäufer durch die Gutachten gelingt zu beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe tatsächlich mangelfrei war. Dann ist die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Sache mit Übergabe auf Sie übergegangen und den Verkäufer trifft keine Gewährleistungs-/Schadensersatzpflicht.



Auszug aus einer dieser vielen Anwaltsseiten im Netz.
Mein Fazit : Rechtsstreit lohnt nicht, Stress und Nerven. Zur nächsten Inspektion, bzw. nächsten
Autokauf werde ich die ' Kundenfreundlichkeit' dieses AH wohl berücksichtigen müssen.
Vielen Dank für Eure Beiträge
 


Jeder entscheidet es für sich !!!

Wir haben unsere Probleme mit einem Händler öffentlich
und sehr Werbewirksam kundgetan.

Im Ergebnis ist es dann so das eben dieser Händler erhebiche
Umsatzverluste hinnehmen musste,

während ein anderer in der Nähe gelegener Händler durch
Service und bewiesener Vertrauenswürdigkeit erheblich an
Kundschaft gewonnen hat.

Bei eben diesem ( Mehrmarken -) Händler werden wir
nunmehr weitere Fahrzeuge ( einer anderen Marke ) kaufen.
 
Hallo zusammen
Habe meinen Wagen vor 2 Wochen zur 2. Inspektion beim Händler gehabt , gestern stand ich an der Ampel und die Start/Stop ging an und auf einmal fing das Gebläse laut zu brummen an. Meine Frage : Wird nicht bei der 2.Inspektion der Reinluftfilter getauscht , und wenn ja , kann der Mechaniker beim wechseln des Filters einen Fehler gemacht hat. Ich habe auch das Gefühle das aus der Lüftung warme Luft rauskommt.
MFG
Kickartz
 
Nach dem Tausch des Gebläses fallen mir Veränderungen in der Arbeitsweise und der Intensität - im Vergleich zum damals noch funktionstüchtigen Original-Gebläse - auf.
Weiß jemand, ob der Tausch 1:1 ohne anderer Veränderung gemacht werden kann, ohne dass hierdurch die Betriebsweise verändert wird?

LG
 
Nach dem Tausch des Gebläses fallen mir Veränderungen in der Arbeitsweise und der Intensität - im Vergleich zum damals noch funktionstüchtigen Original-Gebläse - auf.
Weiß jemand, ob der Tausch 1:1 ohne anderer Veränderung gemacht werden kann, ohne dass hierdurch die Betriebsweise verändert wird?

LG
Je nachdem von welchem Lieferanten das Austauschteil stammt, kann es selbstverständlich zu Änderungen in Laufgeräusch, Lautstärke und Durchsatz kommen.
 
mein Lüfter hat bis jetzt einmal auf Stufe 1 komische Geräusche gemacht, als ob da ein Stück Plastik drann geschliffen hätte. 1 Minute auf Maximum und seit dem ist das Geräusch weg.
Aktuell um die 40.000km.
 
mein Lüfter hat bis jetzt einmal auf Stufe 1 komische Geräusche gemacht, als ob da ein Stück Plastik drann geschliffen hätte. 1 Minute auf Maximum und seit dem ist das Geräusch weg.
Aktuell um die 40.000km.
Das war sicherlich ein trockenes Blatt oder Ästchen. Auf der höchsten Stufe ist das einfach zerschreddert worden.
 
So, nun hat es mein Fahrzeug auch erwischt. Gestern Morgen war alles ruhig, am Abend ab Stufe 2 brummt es. Klingt für mich nach Unwucht, denn Blätter sollte ja der Reinluftfilter abhalten sofern überhaupt verbaut. Mal sehen was die Werkstatt sagt.
 
Lt. Herstellervorgabe zu arbeiten ist die eine Sache, praxisnah mitunter aber eine andere.

Es gibt Arbeitsvorschriften an die sich eine Vertragswerkstatt halten muß, aber derjenige der die Arbeit ausführt sich dabei an den Kopf greift. :bang:
Auch wenn das Gebläse ohne den Ausbau des Armaturenbrettes möglich sein sollte, die Werkstatt muß sich an die Werksvorgabe halten.

Denn sonst besteht die Gefahr, daß beim nächsten Defekt in der Garantiezeit an der gleichen Stelle (man hat schon Pferde kotzen sehen) der Hersteller weitere Garantiearbeiten dem Vertragshändler nicht mehr vergütet und dieser die Arbeit umsonst machen muß.


Vor diesem Hintergrund kann es dem Kunden egal sein wie man an den Gebläsemotor ran kommt ....... selbst wenn sich der Mechanikus rektal über Hinterachse und Auspuff nach vorne vorarbeitet.

"Es gibt Arbeitsvorschriften an die sich eine Vertragswerkstatt halten muß"

In der Theorie vielleicht.
Braucht man nur in den Foren schauen wie bei ein und denselben Problem bei jedem je nach Werkstatt etwas anderes gemacht wird.
 
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