
....90h/km reicht doch vollkommen aus, um in der Stadt oder Landstraße als "normales" Auto mitzuschwimmen.....ich sehe den Sinn nicht ein.
Der Sinn ist einfach, grade für ländliche Gegenden:
Öffentliche Verkehrsmittel gibt es kaum/garnicht (wer mal versucht hat am Sonntag von einem Dorf zum anderen, womöglich in nem anderen Landkreis zu kommen weiß, was ich meine), für Fahrrad etc. ist spätestens mit leichtem gesundheitlichem Handycap vieles zu weit weg, und Eltern können/wollen einen auch nicht fahren.
Einzige Alternative war zwischen 16 und 18 früher immer ein MoFa, das geht aber nur alleine oder maximal zu zweit, Gepäck kann man auch vergessen, und wenns dann mal schlechtes Wetter gibt... naja.
Da find ich das ding, auch wenns sehr komisch aussieht garnicht sooo verkehrt. Oder zumindest die Idee, ob man sich das dann leisten kann oder will ist nochmal ne andere Geschichte.
Wer natürlich auch ein Auto haben kann, für den ist das wohl eher uninteressant. Außer evt. aus Versicherungs/Steuergründen, da könnte es auch günstiger sein.
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125-er Fahren mit Autoführerschein vor 01.04.1980: Wieso nimmt man hier einen festen Stichtag? Wenn man meint, Autofahrer mit einer gewissen Fahrpraxis können auch Motorrad fahren (was ich bezweifel), dann müsste eine flexible Regelung her. Beispielsweise: "Jeder der seien Autoführerschein 20 Jahre hat, darf auch 125er fahren."
Ganz einfach: da wurde das Gesetz geändert.
Und das heißt, hätte man es wie du vorschlägst geändert, hätte manch einer, der vorher fahren durfte das plötzlich nichtmehr gedurft, also schreibt man das ganze so, dass es nur für zukünftigen Führerscheinerwerb (im sinne von "zukünftig nach der änderung" gilt.
Ähnliches gibt es auch in diversen anderen Gesetzen, zB. im Waffengesetz.
Luftgewehre und -Pistolen die vor 1972 (oder so) gebaut wurden oder aus der DDR stammen dürfen eine Mündungsenergie von 16J haben und ohne Waffenbesitzkarte etc. besessen werden, alles danach (und nicht aus der DDR) darf nur 7,5J haben, sonst ist solch eine Karte nötig.
Ist halt allgemein üblich, um bereits erteilte Erlaubnisse oder bereits vorhandene Besitztümer nicht rückwirkend ungültig bzw. unerlaubt zu machen. Sinnvoll finde ich es auch nicht, aber wenn man ein Gesetz verschärfen will ohne jemandem nachträglich was abzuerkennen wohl der einzig machbare Weg.