Elektro-Dacia Spring Electric (K-ZE) wird nach Deutschland kommen

Bei der BAFA steht:
"Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben."

Antrag vorher stellen geht nur mit einer Phantasie-FIN, welche anschließend mit formlosem Schreiben korrigiert wird. Und immer daran denken: wenn Förderungen durch einen Rechnungshof geprüft werden, können sie auch zurückgefordert werden.
 
Bei der BAFA steht:
"Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben."

Antrag vorher stellen geht nur mit einer Phantasie-FIN, welche anschließend mit formlosem Schreiben korrigiert wird. Und immer daran denken: wenn Förderungen durch einen Rechnungshof geprüft werden, können sie auch zurückgefordert werden.

Jedenfalls haben wir nach dem Kauf eine Zusage bekommen. Nach der Zulassung wurden alle notwendigen Unterlagen von unserem Autohaus ausgefüllt und eingereicht. Ca. 4 Wochen später kam das Geld auf unser Konto.
Klar alles elektronisch. Dazwischen lagen 9 Monate.

Vorige Woche wurde uns das von einem anderen Autohaus genauso bestätigt. Ja wir sind auf der Suche nach einem neuen BEV-Fahrzeug sind, haben leider noch keines bis 40.000 € gefunden mit einer Anhängerkupplung.

Nachtrag:
soeben telefoniert. Die Förderprämie von 6.000 € ist bis Ende 2022 gesichert, vorrausgesetzt der Antrag wird noch 2021 gestellt. Also hat sich nichts geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
März 2022 nehme ich an? Dann profitierste Du nicht mehr von der Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil bis 31.12.2021 von in Summe 6.000,- Euro), sondern erhältst den einfachen Bundesanteil (3.000,- Euro), richtig?
Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bei der BAFA steht:
"Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben."

Antrag vorher stellen geht nur mit einer Phantasie-FIN, welche anschließend mit formlosem Schreiben korrigiert wird. Und immer daran denken: wenn Förderungen durch einen Rechnungshof geprüft werden, können sie auch zurückgefordert werden.
Bzw. als s .g. "Dublette" auch abgelehnt werden.
 
Ich kann mir zwar vorstellen, dass die Innovationsprämie - sprich Verdopplung des Bundesanteils - über den 31.12.2021 hinaus verlängert wird. Aber im Moment gehe ich für die eigene Finanzplanung davon aus, dass wenn das Auto erst im nächsten Jahr zugelassen werden kann ich auch nur noch 3.000,- Euro bekomme. Sicher ist sicher, nicht dass mir nachher das Geld fehlt.
 
in meinen Augen kann man echt davon ausgehen. (was die Förderung angeht.)
Der Spring ist nen gar preiswert Summ.
Wenn er nun aber erst näxtes Jahr kommt und der geneigte Fahrenwoller nur noch 3 Riesen füre Vergünstigung bekäme, wäre der Frühlingsdakier mit 22K weniger 3K immanoch nen 19K Summ.
 
Die 3.570,- Preisnachlass vom Hersteller bleiben, die halbieren sich nicht. Also in Summe 6.570,- anstatt 9.570,- Euro weniger als er in der BAFA-Liste steht.
 
Was nicht zwingend so ist den der Fördertopf ist nicht noch gefüllt. Wir haben bei dem Kaufabschluß von unserem BEV-Fahrzeug unmittelbar die Förderprämie beantragt und innerhalb 2 Wochen eine Zusage von der Bafa bekommen. Geliefert wurde das Fahrzeug 9 Monate später.

Ist der Händler fitt und kennt sich aus, bekommst du auch noch im kommenden Jahr die volle Förderprämie.
Die 3570€ von Hersteller wurden in meinem Kaufvertrag gleich abgezogen.
Aber die staatliche Förderung kann doch erst nach erfolgter Zulassung beantragt werden...?
Oder ist das mit der Phantasie-FIN im Antrag mit nachträglicher Korrektur gängige Praxis?
Verwerflich wäre es ja nicht. Sämtliche anderen mir bekannten Förderungen müssen ja sogar vor der Maßnahme beantragt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 3570€ von Hersteller wurden in meinem Kaufvertrag gleich abgezogen.
Das ist Bedingung für den Antrag: eine Rechnung, die um den Herstelleranteil geringer ausgestellt ist, als der angegebene Preis auf der BAFA-Liste.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Oder ist das mit der Phantasie-FIN im Antrag mit nachträglicher Korrektur gängige Praxis?
Das könnte ein Grund sein, die Förderung zurückzahlen zu müssen.

Es kann aber bei @Rostfinger auch sein, dass der Antrag zum korrekten Zeitpunkt nach der Zulassung gestellt wurde, weil der Händler wusste, dass das Auto rechtzeitig geliefert wird. Der Händler hat sich weit aus dem Fenster gelehnt und vorher eine Zusage gemacht.

Das Antragsdatum und das Zulassungsdatum kennen wir nicht.
 
Der Händler kann sich gar nicht aus dem Fenster lehnen, da es Sache der Bafa ist.

Am 17.05.2018 war der Kaufvertrag rechtsgültig nach der Einspruchsfrist, Mit gleichen Datum wurde der Antrag auf Förderrung gestellt. Diesen hat die Bafa nicht wiedersprochen.
Am 14.02.2019 wurde das Fahrzeug zugelassen und alle notwendigen Dokumente elektronisch an die Bafa übermittelt.
Am 15.02.2019 erhilten wir elektronisch die Bestätigung und den Zuwendungsbescheid. Am 04.04.2019 wurde die
Verwendungsnachweißerklärung bearbeitet und die Fördersumme auf unser Konto gezahlt.
 
Bafa schreibt:

Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung und Förderung erfolgt in einem einstufigem vollelektronischen Verfahren. Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie das Fahrzeug erworben und zugelassen haben.
Sobald das Fahrzeug auf Sie zugelassen wurde, können Sie innerhalb eines Jahres ab Zulassungsdatum Ihren Antrag stellen.

Alles andere halte ich für riskant ...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die 3570€ von Hersteller wurden in meinem Kaufvertrag gleich abgezogen.
Aber die staatliche Förderung kann doch erst nach erfolgter Zulassung beantragt werden...?
Oder ist das mit der Phantasie-FIN im Antrag mit nachträglicher Korrektur gängige Praxis?
Verwerflich wäre es ja nicht. Sämtliche anderen mir bekannten Förderungen müssen ja sogar vor der Maßnahme beantragt werden.
Stimmt, ist ja auch bei der Wallbox-Förderung durch die KfW so.
 
Am 17.05.2018 hat unser Händler in unserem Beisein alles notwendige auf den Weg gebracht. Zu dem Zeitpunkt wurde spekuliert, das der Fördertopf in Kürze leer sein soll. Aktuell ist noch einiges an Fördergeldern für BEV-Fahrzeuge im Topf. Angeblich soll der bis 2025 reichen mit den aktuellen Fördersummen.

Damals sagte uns unser Händler bei der Antragsstellung " wenn der Antrag unvollständig ist, bekommt ihr den wieder zurück. Wenn sich die Bafa nicht meldet, ist euch die Förderung sicher ". Genauso war es bei uns.
 
Hi @Rostfinger, wenn es anders geschrieben steht, hilft alles nichts. Wenn einer Glück hatte, kann sich kein anderer darauf berufen. Wie sagt man so schön: es gibt kein Recht im Unrecht.

Bei Eurem Auto ist alles regulär gelaufen: erst zugelassen, dann Antrag gestellt.

Ich nehme an, ihr habt auch nicht die (doppelte) Innovationsprämie bekommen?
 
Da hört man den AVAS Sound mal gut...

Das ist dann bei einem möglicherweise künftigen eDuster das Nächste wofür eine Deaktivierung gefunden werden muß, damit der Jäger nicht düsenmäßig summend und pfeifend ins Revier fahren muß, falls es denn einmal nicht mehr erlaubt(!) abstellbar sein sollte.

Ich finde das scheußlich. Hier wird eine Chance vertan den Verkehrslärm endlich auch zukünftig wirksam zu reduzieren.
Man stelle sich das künftige Gepfeife und Gedüse vor wenn an einer bewohnten Großstaddkreuzung mit zwei oder gar drei Spuren je Richtung fast alle Fahrzeuge eFahrzeuge sind.
Der Gestank ist dann endlich vorbei, dafür hat man die Pest (Gestank) gegen die Cholera (unnötiger neuer Lärm) ausgetauscht

Wie ich darauf komme?
Heute früh bei Sonnenaufgang durchs Wohngebiet gegangen (vollständig verkehrsberuhigt= 30 bzw. „Spielstraßen“). Es fuhren zwei Clio Benziner Pflegedienstautos langsam (vermutlich mit Standgas) an mir vorbei. Sie waren nahezu lautlos, lediglich ein Reifenrollgeräusch war zu hören.

Kurz darauf kam ein Zoe „düsend/pfeifend“ an mir vorbei. Es war lauter als beide Benziner zusammen, und war beireits lange vorher und auch später noch zu hören, fast als würde jemand mit einem Benziner in unnötig hoher Drehzahl im ersten Gang fahren.

Das war aber bei weitem nicht das erste Erlebnis, bei dem mir dieser teilweise krasse Mißton einiger eAutos auffiel.

Ich kann das „Sicherheitsargument“ nicht gelten lassen.
1. Waren die Benziner leiser, und es erkennt niemand deshalb ein „Sicherheitsrisiko“
2. Erinnert mich das ganze an die Hysterie beim Aufkommen der ersten Motorkraftwagen, wo ein Läufer Fahnenschwenkend vorrauslaufen mußte. Red Flag Act – Wikipedia
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.308
Beiträge
1.023.261
Mitglieder
71.052
Neuestes Mitglied
Lebenslang_SVW
Zurück