PS: Wenn Du dem Käufer den Ordner mit den Werkstattrechnungen beim Verkauf mit gibst, macht das auch was her, in meinen Augen sogar mehr als ein Wartungsheft ...
Warum eine Werkstattrechnung mehr her machen soll, als lückenlose Eintragungen in einem Wartungsheft, erschliesst sich mir beim besten Willen nicht.
Ist es nicht so, dass wenn ich die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt machen lasse, diese nicht nur im Wartungsheft dokumentiert werden, sondern gleichzeitig auch im System von Renault/Dacia? Würde mich schon sehr überraschen, wenn freie Werkstätten ebenfalls Zugang zu diesem hauseigenen System hätten.
Ich möchte nicht den Aufwand und Ärger erleben, wenn ich gegenüber Renault/Dacia Ansprüche gelten machen möchte, die in Verbindung mit den vorgeschriebenen Wartungsarbeiten stehen und diese nicht bei Renault/Dacia hinterlegt sind. Paragraphen x hin oder Gesetz y her, mit einem gewissen Maß an Vorausschau sollte man sich nicht das Leben unnötig schwer machen. Was nützt es mir, das Recht auf meiner Seite zu haben und Rechnungen freier Werkstätten über Wartungsarbeiten vorlegen zu können, wenn eine schwierige Abwicklung zu erwarten ist? NICHTS!
In Einzelfällen mag es durchaus nicht so sein, aber daraus eine Verallgemeinerung abzuleiten, oder gar entsprechende Empfehlungen, finde ich nicht besonders hilfreich.
Wer möchte schon nach dem Motto handeln: "Ich habe zwar die A....karte, aber eigentlich habe ich Recht".