Ein paar unintelligente Fragen zum Duster [§§]

Stefan, - sicher wird das bisweilen noch reingeschrieben um Kunden zu verunsichern und selbst die Wertschöpfung betreiben zu können.

Aber das EU-Recht wurde vor einigen Jahren geändert und die Werkstattbindung klar und deutlich aufgehoben.

Nicht umsonst werben ATU und Co. damit, daß bei ihnen gemachte Kundendienste auch die Fahrzeuggarantie erhalten, weil sie genau den Vorgaben des Fahrzeugherstellers entsprechen.

Die sind nicht doof, schreiben das in der Werbung und stehen dann mit einem Bein im Knast, bzw. müßen dann selbst für die Garantie herhalten.

Aber OK und da teile ich Deine Bedenken, - im Kulanzfall wird wohl ein Unterschied gemacht werden zwischen Fremdkundendienst und Werkskundendienst.
 
@Helmut2:

Nicht nur bei Kulanz,auch im Garantiefall.

Was gesetzlich geändert wurde gilt immer nur für den Garantiezeitraum per Gesetz der gegeben werden muß...;)

Und,wenn man in den Bestellthreads so guckt,sind hier nicht wenige die eine erweiterte Garantie mit dem Fahrzeug erworben haben (Dacia Plus Garantie).
Das ist im Prinzip ein extra Garantieverfrag der deutlich über das gesetzliche hinausgeht (bis 6 Jahre möglich),mit eigenen Bedingungen,von beiden Seiten nicht nur unterschrieben sondern auch einzuhalten,und genau da steht es so drin.
Im Übrigen wird bei der Plus Garantie Wartung in anderen als von Renault/Dacia lizensierten Werkstätten vertraglich ausgeschlossen,genau wie die Verwendung von anderswo gekauften Schmierstoffen (Ölen).;)
 
Was gesetzlich geändert wurde gilt immer nur für den Garantiezeitraum per Gesetz der gegeben werden muß...;)
Ja, da kann das ganze dann schon anders aussehen wenn es um eine Anschlußgarantie geht.

Was aber die Gesetzliche Garantie angeht habe ich kürzlich mal einen interessanten Satz aus einem Gerichtsurteil gelesen ....... etwa sinngemäß:
eine eigene AGB deren offensichtlicher Sinn es ist geltendes Recht auszuhebeln, gilt als nicht geschrieben.

Aber wie Du schon schreibet, bei einer Garantieverlängerung die der Vertragsnehmer "freiwillig" abschließt, muß er sich den Garantiebedingungen fügen, die der Garantiegeber vorgibt.
 
@Helmut2:

Was glaubst Du denn wieso inzwischen jeder Automobilhersteller diese Zusatzgarantien anbietet,früher gab es das nur über 3. Anbieter.;)

Eine bessere Möglichkeit die Kunden völlig legal nur an ihr eigenes Servicenetz zu binden gibt es für sie nicht und Service ist für jeden Hersteller ein lohnendes Zusatzgeschäft.:lol:

Aber egal,solange die Arbeitsleistung ok ist sehe ich da kein Problem drin,gutes Geld zahle ich auch,für gute Arbeit.:prost:
 
Ja, da kann das ganze dann schon anders aussehen wenn es um eine Anschlußgarantie geht.

Was aber die Gesetzliche Garantie angeht habe ich kürzlich mal einen interessanten Satz aus einem Gerichtsurteil gelesen ....... etwa sinngemäß:
eine eigene AGB deren offensichtlicher Sinn es ist geltendes Recht auszuhebeln, gilt als nicht geschrieben.

Aber wie Du schon schreibet, bei einer Garantieverlängerung die der Vertragsnehmer "freiwillig" abschließt, muß er sich den Garantiebedingungen fügen, die der Garantiegeber vorgibt.

Is tatsächlich - und gut so !
AGBś müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten,- "eigene" AGb's von Firmen verfasst- mit Einschränkungen der Garantie / Gewährleistung auf getätigte Arbeiten oder Ersatzteile etc. gelten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht !
HAbe ich heute im Zusammenhand von Handwerksfirmen im Radio gehört....-.
Gut zu wissen. Der Experte meinte, wenn man auf Firmen trifft, die in ihren AGBś merkwürdige Einschränkungen vereinbaren wollen,- besser Finger von lassen.
Die Tücke liegt wohl immer im Kleingedruckten,,,,- wo ist meine Lesebrille :D

Gruss Nobby
 
@walsfrieden:

Siehe Dir mal die Unterhaltung hier zwischen mir und Helmut2 an und denke nach...

Du behauptest immer das was in die BDA eingetragen wird wäre wertlos und man könne das praktisch in den Müll werfen,was faktisch falsch ist.

Das gilt maximal für die Werksgarantie von 36 Monaten und 100.000 km.

Sobald aber die Plaus Garantie in Spiel ist hat der kunde der einen Garantiefall nach 36 Monaten und einem Tag ein Problem wenn er auf deine Worte hört,ebenso wenn er in den ersten 36 Monaten in einer Freien zur Wartung war oder sein Öl selbst in die Werkstatt mitgebracht hat,weil ab diesem Tag gelten dann ausschließlich die in der Plus Garantie von beiden Seiten vereinbarten und unterschriebenen Bedingungen und AGB's.;)
 
............
Das Heftchem mag zum Verkauf gut sein, daher schrieb ich ja als Show kann es noch was her machen, für den Rest braucht man belegbare Fakten und dies sind Rechnungen!
Ich habe schon Inspektionsheftchen in der Hand gehabt, da war für mehrere Jahresinspektionen der Stempel identisch, die Stempelfarbe identisch und der Stift, mit dem Müller, Mayer unterschrieben war ebenfalls identisch. Auf meine Frage nach Rechnungen bzw. Belegen kam die Antwort "wieso denn, steht doch alles im Serviceheft". Da habe ich dann gerne verzichtet.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
Damit die Sache ganz undurchsichtig wird werfe ich mal noch ein: Gewährleistung (gibt es vom Händler für Max.2 Jahre).
Garantie KANN der Hersteller geben)
Und zwar nach seinen Bedingungen.
Unser Ansprechpartner ist rechtlich gesehen immer der Händler!
Und ehe jetzt alle aufeinander los gehen und ihre Standpunkte verbal verteidigen ERSTMAL in Ruhe lesen.
Ach so meine Frage war ob es so ein Heft gibt - scheinbar nicht.
 
Also wers braucht.
Das Original Dacia Wartungsheft kann man doch nachträglich kaufen , zb. Lzparts. oder beim Händler.
Ob diese dann bei jüngeren Dacia noch akzeptiert werden weiß ich nicht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
Nochmal unsere Autos haben eine gesetzliche
Gewährleistung und zwar max. 2 Jahre!
Umgangssprachlich Garantie.
Garantie ist aber juristisch gesehen ein Versprechen des Herstellers und zwar ein freiwilliges und das ganze nach seinen Bedingungen da freiwillig.
Prudukthaftung ist wiederum was anders und hat mit Gewährleistung und Garantie nichts tun.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
Ach übrigens dein erster Absatz ist ein Widerspruch in sich, mal in Ruhe lesen....
 
Geil! Jezz geht das schon wieder los....:hammer:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
Schlussendlich kann ich nun feststellen das ich das Wartungsheft nicht mehr suchen brauch, und Danke für die rege Beteiligung.
 
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