Ein paar unintelligente Fragen zum Duster [§§]

Eddi

Mitglied Silber
Am Freitag letzte Woche konnte ich den Duster abholen,
die Historie des Fahrzeugs ist schlüssig, alte Rechnungen und TÜV Berichte passen wurden aber zur Übergabe raus genommen (finde ich in Ordnung, Privatsphäre des Vorbesitzers)
Mappe mit Bedienungsanleitung war dabei, was ich aber etwas dürftig finde ist die Dokumentation der Wartung in der Bedienungsanleitung. Gibt es kein Wartungsheft wo die Arbeiten dokumentiert werden? In der Bedienungsanleitung gibt es zwei Kreuze für Wartung und Karosserie das war's.
Vom Japaner kenn ich ein extra Heft mit Erläuterung der Arbeiten.
Ansonsten bin ich positiv überrascht vom Duster
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Danke für die schnelle Antwort, es ist die erste Wartung von Renault eingetragen (20000 km).
Die zweite und dritte Wartung wurde bei einer freien Werkstatt gemacht (Rechnungen lagen bei der Probefahrt im Handschuhfach)
Wie lang gab es denn Garantie 2011 für einen Duster? Das Auto macht einen gepflegten Eindruck, ich bin nur neugierig....
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
TÜV Bericht war dabei, da der TÜV neu gemacht wurde. Als Vorbesitzers hätte ich aber die Werkstattrechnungen raus genommen.
Für mich war es gut da ich in Ruhe schauen konnte was alles gemacht wurde.
 
Wie lange es Garantie gibt ist unterschiedlich. Mindestens 3 Jahre meine ich, es können aber auch 5-6 Jahre sein wenn das gewünscht und bezahlt wird.
 
Als Vorbesitzers hätte ich aber die Werkstattrechnungen raus genommen.

Wenn Du das Fahrzeug mal verkaufen solltest, sei fair und laß Deine Rechnungen (wenigstens Kopien) drin.
Kannst ja Deine persönlichen Daten unkenntlich machen oder rausschneiden.

Dein Nachbesitzer freut sich genau so wie Du Dich jetzt, wenn er eine kleine Historie vom Fahrzeug in den Händen hat.
 
Kannst ja Deine persönlichen Daten unkenntlich machen oder rausschneiden.

Moin,

wozu der Umstand?
Die Daten stehen doch, für den Käufer sichtbar, in den Zulassungsbescheinigungen und im Kaufvertrag.
D.h. wenn man beim Verkauf alles offenlegen möchte drückt man dem Käufer den Stapel Papier mitsamt den anderen Unterlagen in die Hand.
 
früher standen im fahrzeugbrief noch die vorbesitzer, jetzt nur noch die anzahl der vorbesitzer.

Der KFZ-Brief hatte Platz für 4 Besitzer, die neuen EU-Zulassungsbescheinigungen nur noch 2.

D.h. @Eddi wird jetzt an 2. Stelle eingetragen, der Lappen ist somit voll und wenn er das Fahrzeug verkauft, muß eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden weil kein Platz für einen Eintrag mehr ist.

Ob die neue Bescheinigung mit der alten zusammengeheftet und mit Stempel im Knick abgesiegelt wird wage ich zu bezweifeln.
Eher daß die neue Bescheinigung dann nur noch reduzierte Auskunft über die Vorbesitzer gibt.
 
Ob die neue Bescheinigung mit der alten zusammengeheftet und mit Stempel im Knick abgesiegelt wird wage ich zu bezweifeln.
Eher daß die neue Bescheinigung dann nur noch reduzierte Auskunft über die Vorbesitzer gibt.

Moin,

ich habe aktuell 2 Fahrzeuge bei denen die alten Zulassungsbescheinigungen entweder vollgeschrieben waren bzw. nicht mehr weiter verwendet wurden (alter Fahrzeugbrief).
In beiden Fällen wurde auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt dass eine alte Bescheinigung mit der Nummer****** existiert, diese entwertet und ausgehändigt wurde.

Bei Gebrauchtkauf ist es vielleicht nicht so ganz uninteressant auch die alten Zulassungsbescheingungen einsehen zu können.
Man kann so z.B. Tageszulassungen u.ä. sehr gut erkennen, was bei der Nennung der Anzahl Vorbesitzer nicht möglich ist.
Auch sind so sehr kurzfristige Halterwechsel erkennbar (ein Fahrzeug was binnen sehr kurzer Zeit sehr häufig seinen Halter gewechselt hat könnte durchaus ein dauernder Reparaturfall sein)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Ich habe mich auch erst gewundert das die Rechnungen und TÜV-Berichte raus genommen wurden (vom Händler), verbissen sehe ich das aber nicht.
Das Heft ist ja gestempelt. Eingangs habe ich ja schon geschrieben das ich von Honda das so kenne das ein Garantie und Durchprüfungsheft dabei ist wo die einzelnen Wartungspunkte aufgeführt und abgehakt werden. Ob man die Unterlagen drin lässt ist Ansichtssache, verkaufe ich das Auto privat und zeige die Unterlagen den Käufer (dann habe ich persönlichen Kontakt) ist das meiner Meinung nach in Ordnung .
Gebe ich das Gefährt in Zahlung bei einen Händler wäre ich da schon vorsichtiger. Und wenn man vom Händler kauft steht ja der Vorbesitzer nicht im Kaufvertrag.
 
Bitte ...... :pray:
Wo sich doch jetzt die Wogen geglättet hatten. :huh:

Man ist schlecht damit beraten wenn man versucht, einem anderen vor versammelter Mannschaft die Hose runterzureißen und diesen bloßzustellen.
Dieser wird sich wehren weil er sein Gesicht wahren will und schon hat man ein wüstes hauen und stechen, das so nicht nötig gewesen wäre.

Dafür haben wir auch PN und wenn man will, kann man so auch mal Telefonnummern austauschen und das ganze so am besten und schnellsten aus der Welt schaffen.

Ein kleines Telefonat kann viele Seiten mühsam geschriebenes ersetzen.

:prost:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Ruhig Brauner....
Ich schrieb das ich das von Honda so kenne mit dem Wartungsheft. Den Vorteil den ich dabei sehe ist das ich selber schauen kann was muss gemacht werden und meine Dorfschmiede kann da auch nachsehen und ihr Häkchen machen wenn sie es gemacht hat. Nachvollziehbar finde ich das System schon. Und ich möchte mal kühn behaupten das ein Käufer der ein älteres Fahrzeug kauft lieber ins Wartungsheft, was ja zu den Fahrzeugunterlagen gehört, schaudt als den Satz hört: kannste dir beim Händler ausdrucken.....
 
Als ich meinen Audi verkaufte und mir nen Datsche zulegte hatte ich alle Stempel (auch von der freien Werkstatt) im Wartungsheft. Und nur das hat den Käufer interessiert. Jährliche Wartung wurde gemacht und auch belegt.
Hatte die Rechnungen nicht aufbewahrt. War natürlich schon 10 Jahre alt und da hat es vielleicht auch nicht wirklich interessiert da ja eh keine Garantie mehr vorlag.
 
Wartungsheft gab es früher bei Dacia extra,meine alte Limo von 2006 hatte noch Eins an Bord.:)

Wurde ersetzt durch den Anhang an der BDA wo nun eingetragen und abgestempelt wird.
Sollte man auch drauf achten das die Werkstatt es erledigt,ist wichtig für einen eventuellen Garantiefall.;)
 
@wf:

Bevor Du Unwahrheiten hier verbreitest:

Kannst Du lesen?

Wenn ja,beim Fahrzeugkauf wurden Dir sicher auch mit dem Kaufvertrag die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in gedruckter Form ausgehändigt (wie gesetzlich vorgegeben),oder?

Ok,ob Absicht oder nicht,die drucken das zwar wegen der dann guten Lesbarkeit sehr klein aber es steht drin das Du im Garantiefall diesen Anhang lückenlos ausgefüllt vorlegen musst.
 
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