Duster als Zugfahrzeug

Das hilft mir schonmal weiter. Aber dann habe ich noch eine Frage. Der Wohnwagen (zul. Gesamtgewicht) darf ja nicht höher sein als das Leergewicht des Fahrzeugs, wenn man 100km/h fahren will. Jetzt steht bei mir Leergewicht im Fahrzeugschein 1309-1387 und der Wohnwagen hat 1350kg. Darf ich den jetzt fahren, oder sollte ich 50 kg ablasten lassen. Man ist das ein durcheinander, da blickt doch kein Mensch mehr durch.
 
Das hilft mir schonmal weiter. Aber dann habe ich noch eine Frage. Der Wohnwagen (zul. Gesamtgewicht) darf ja nicht höher sein als das Leergewicht des Fahrzeugs, wenn man 100km/h fahren will. Jetzt steht bei mir Leergewicht im Fahrzeugschein 1309-1387 und der Wohnwagen hat 1350kg. Darf ich den jetzt fahren, oder sollte ich 50 kg ablasten lassen. Man ist das ein durcheinander, da blickt doch kein Mensch mehr durch.

Das reale Leergewicht steht im CoC-Dokument
Dieses könntest du eintragen lassen

Ansonsten müsstest du den Wohnwagen tatsächlich ablasten lassen um 100 fahren zu dürfen
 
Moin,
das Leergewicht des Pkw beinhaltet das Fahrergewicht inkl. Bekleidung mit 75 kg sowie
einen zu 90% gefüllten Tank.

Alles weitere kann man sachlich richtig unter Wikipedia nachlesen:
Leergewicht – Wikipedia

Ist aber bereits alles in einem anderen Forum eigentlich ausreichend behandelt worden:
Unterschiedliche Leergewichte

Wenn die untere Grenze im Leergewicht bei 1309 kg liegt, ist es aus meiner Sicht eindeutig.
Es muss abgelastet werden!

Gruß Thomas
 
Moin,
das Leergewicht des Pkw beinhaltet das Fahrergewicht inkl. Bekleidung mit 75 kg sowie
einen zu 90% gefüllten Tank.

Alles weitere kann man sachlich richtig unter Wikipedia nachlesen:
Leergewicht – Wikipedia

Ist aber bereits alles in einem anderen Forum eigentlich ausreichend behandelt worden:
Unterschiedliche Leergewichte

Wenn die untere Grenze im Leergewicht bei 1309 kg liegt, ist es aus meiner Sicht eindeutig.
Es muss abgelastet werden!

Gruß Thomas
nicht ganz...man kann sich das reale Leergewicht aus dem CoC Dokument eintragen lassen
 
Was ist da "nicht ganz"?
Statt hier irgend etwas rumzuschwurbeln solltest du lieber konkret darstellen.

Man kann nach Rücksprache mit einer Prüfinstanz z.B. TÜV, DEKRA das Fahrzeug
wiegen lassen. Wenn die Prüfinstanz den Wiegeschein akzeptiert, kann das
ermittelte Fahrzeuggewicht in den Unterlagen angepasst eingetragen werden.

Danach wurde jedoch nicht gefragt!
Wenn aber danach gefragt worden wäre, hätte ich so geantwortet.
 
In der EG Übereinstimmungserklärung (neu: CoC-Dokument) steht das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs
Dort stehen ebenfalls die eintragungsfreie Reifengrößen drin

Dieses kann man sich eintragen lassen
Das Dokument gehört allerdings zum Brief und liegt somit bei Finanzierungen bei der Bank
 
Hat wohl keinen Zweck hier etwas zu erklären.
Ich geh erstmal an die Abschußrampe zum wegballern.
Vielleicht kann ich nach dem dritten Korn hier das Niveau halten.
 
Beruhig dich
Habe es bei meinem aktuellen C-Max letztes Jahr so gemacht
Funktioniert wirklich
 
Wenn man auf die Waage geschickt werden sollte, zählt immer das Gesamtgewicht. Das Leergewicht ist nicht mehr als eine Hilfe, dieses auch ohne Waage einhalten zu können. An der Angabe zum Fahrergewicht sieht man aber deutlich, dass dies nur ein grobes Schätzeisen ist...
 
Hat der Wohnwagen eine Antischlingerkupplung oder die normale
Kugelkopfkupplung?
 
Also ist es am besten den Wohnwagen um 50 kg ablasten zu lassen. Der hat ein Leergewicht von 970kg und wurde auf 1350kg aufgelastet. Deswegen spielen jetzt 50 kg keine große Rolle. Der Wohnwagen hat Antischlingerkupplung.
 
Das ist eine gute Entscheidung!
Vor allem gibt es keinen Stress, wenn tatsächlich einmal etwas passieren sollte.
 
Auch da zählt nur das zulässige Gesamtgewicht. Du darfst dir auch einen 3,5t Wohnwagen/Anhänger dran hängen, den dann aber nur so dezent beladen, dass das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht überschritten wird.
 
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