Duster als Zugfahrzeug

Ich bin auch schon vor 35 Jahren mit dem 60PS Peugeot und einer 750er BMW drin nach Korsika gefahren. Ging auch. Aber die alten Diesel hatten auch starke Kupplungen verbaut, noch richtig Material. Weil ich musste sie einmal wechseln.
 

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richtig. Und die Dinger hinten dran werden auch immer schwerer :)

Unser erster Wohnwagen hatte je eine Sitzgruppe vorne und eine hinten, jeweils beide zum Bett umbaubar (Bj. 1988) und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1000kg (leer 890kg)

Mein aktueller Wohnwagen hat zwei Einzelbetten und eine Sitzgruppe hinten und ein Gesamtgewicht von 1500kg bei 1200kg Masse in fahrber. Zustand (Bj. 2019)
 
Gut, dann kannst Du zGG von Deinem Dusti (1809 kg - Stützlast) und Anhängelast 1500 kg theoretisch ausnutzen.
Ich fahre ja schon immer Diesel, aber der TCE 150 würde mir von der Leistung und dem Drehmoment auch sehr gefallen.
Aber die Auskunft von Renault ist falsch, deswegen gibts ja die Rückrufaktion.
 
Gut, dann kannst Du zGG von Deinem Dusti (1809 kg - Stützlast) und Anhängelast 1500 kg theoretisch ausnutzen.
Ich fahre ja schon immer Diesel, aber der TCE 150 würde mir von der Leistung und dem Drehmoment auch sehr gefallen.
Aber die Auskunft von Renault ist falsch, deswegen gibts ja die Rückrufaktion.
naja, ich fahre aktuell einen Ford Ecoboost 150PS Turbobenziner. Das Ding genehmigt sich mit Wohnanhänger hinten dran über 15l/100km

War mein erster und letzter Benziner.

(von der Kraft her schaffen die modernen Turbobenziner das aber locker)
 
Gut, dann kannst Du zGG von Deinem Dusti (1809 kg - Stützlast) und Anhängelast 1500 kg theoretisch ausnutzen.
Ich fahre ja schon immer Diesel, aber der TCE 150 würde mir von der Leistung und dem Drehmoment auch sehr gefallen.
Aber die Auskunft von Renault ist falsch, deswegen gibts ja die Rückrufaktion.
Hatte ich doch auch so geschrieben. Ich bezog mich aber auf die Auskunft: Gibt es nicht, ist nichts eingetragen. Weil wegen der fehlenden Eintragung ist die Rückrufaktion. Aber sowas kann ein Händler ja nicht wissen.
 
Sorry, ich ufere aus. Wobei das Thema beschäftigt mich. ZGG + Anhängelast ist ja die Standardrechnung, die wohl auch das Autohaus gemacht hat. Der ADAC in meinem verlinkten Artikel bestimmt auch. Nur warum sollte es einen Rückruf geben, wenn der Wert nicht im Fzschein eingetragen ist? Wenn es beim Standardwert bleibt, wäre es unnötig, da dann auch keine Gefahr der Überladung gegeben ist. Nur bei den 4WD stimmt die Rechnung, die müssten dann von einem Rückruf ausgenommen sein. Steht dort aber nix davon. Wenn ich mir dann den TCE 130 2 WD anschaue, erklärt sich auch, warum bei diesem ein Eintrag im Fzschein da sein muss ( Aber es steht davon abgesehen immer auch unter 2 auf dem Typenschild im Motorraum, es ist ja auch Bestandteil der ABE für den PKW. Der Wert dort ist eindeutig, einfach nachschauen, wenn kein Eintrag im Fzschein ist - wie am Dusti TCE 100 meiner Lebensgefährtin, habe eben nachgeschaut, es steht nichts im Fzschein, weicht aber auch ab, also fällt sie unter den Rückruf).

Auch beim TCE 130 2 WD weicht es vom Standard ab:
  • ZULÄSSIGES GESAMTZUGGEWICHT
2967
  • ANHÄNGELAST GEBREMST
1500
  • ZULÄSSIGES GESAMTGEWICHT
1767


EUR-Lex - 32012R1230 - EN - EUR-Lex


„technisch zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination“ (MC) bezeichnet die Höchstmasse, die einer Kombination aus einem Kraftfahrzeug und einem oder mehreren Anhängern ausgehend von seiner Bauart und seiner bauartbedingten Leistungsfähigkeit zugeordnet wird, oder die Höchstmasse, die einer Kombination aus Zugmaschine und Sattelanhänger zugeordnet wird".

Artikel 3
Pflichten der Hersteller
1. Der Hersteller bestimmt für jede Version innerhalb einer Fahrzeugklasse, unabhängig vom Fertigungsstand des Fahrzeugs, folgende Massen:
a)die technisch zulässige Gesamtmasse;

b)die technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination;

c)die technisch zulässige Anhängelast;

d)die technisch zulässige Achslast der Achsen oder die technisch zulässige Achslast einer Achsgruppe;

e)die technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt (an den Kupplungspunkten) unter Berücksichtigung der technischen Merkmale der Kupplungen, die am Fahrzeug angebracht sind oder dort angebracht werden können.
 
Muss jetzt auch mal eine Frage stellen. Ist beim Leergewicht schon der Fahrer mit 75kg und voller Tank mit eingerechnet?
 
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