Texas
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- Fahrzeug
- Logan I
In diesem speziellen Fall (LPG) ist das auf diesem Weg nicht möglich.Mit einer Vollabnahme beim TÜV sollte das Problem -keine Betriebserlaubnis- doch zu lösen sein.
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In diesem speziellen Fall (LPG) ist das auf diesem Weg nicht möglich.Mit einer Vollabnahme beim TÜV sollte das Problem -keine Betriebserlaubnis- doch zu lösen sein.
Magst du das noch einmal lesen?
Wenn das Fahrzeug als LPG-Fahrzeug angemeldet ist / wird, unterliegt es einem verminderten Steuersatz.Steuerlich ist wohl kein Unterschied zu reinen Benzinern, oder hat sich da was geändert?
Ach wenn es hier nicht mehr von Belang ist, aber das ist falsch. Man kann so ein Fahrzeug auch ohne CoC anmelden. sofern das Fahrzeug hier zulassungsfähig ist (ABE oder EG-Typgenehmigung) und die ausländischen Papiere komplett vorliegen.den ohne war es schon vor gut 3 Jahren der Zulassungsstelle nicht möglich einen KFZ Brief und Schein, also Teil 1 und 2 auszustellen.
Denke das ist nicht das HauptproblemSprich: Die KFZ-Steuer ist niedriger.
Soweit sind wir aber schon. Ich hatte nur auf seine Frage geantwortet.Denke das ist nicht das Hauptproblem
Erlangung der Betriebserlaubnis sollte oberste Priorität haben