Hi Elli,
Ich bin kein Jurist, aber aus meiner Sicht bist speziell jetzt DU in Zugzwang.
Denn, in erster Linie begann für Dich die Frist zu laufen, als Dich der TÜV nach Hause geschickt hat, ........
ab hier 4 Wochen zur Nachbesserung !!!
Nach dieser Frist bist Du Freiwild für jeden Knöllchenschreiber und sogar die Zwangsentstempelung / Zwangsstillegung des Fahrzeuges wird dann betrieben werden, wenn Du nicht den der Gesetzgebung erforderlichen Fahrzeugzustand herstellen kannst.
Auch ein Fristenaufschub wird Dir nicht gewährt werden, da hier nicht explitzit die Euronorm 2 anstelle 4, sondern die TÜV-Freigabe für das Fahrzeug als ganzes im Vordergrund steht.
Vor diesem Hintergrund steht die Sachmängelhaftung des Fahrzeugverkäufers
Http://www.frag-einen-anwalt.de/falsche-Angabe-im-Kfz-Kaufvertrag-__f104819.html
und auch
Http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
, sowie die bereits eingetretene Verjährungsfrist erstmal im Hintergrund.
Bliebe dann nur die Variante der „arglistigen Täuschung", bei der der Verkäufer bis zu 10 Jahre nach dem Kauf in Regress genommen werden kann.
§199 I, 1. HS BGB
D.h. die 3 Jahre laufen erst dann los, wenn der Käufer von der Täuschung erfährt.
Dann greifen noch die 10 Jahre als Höchstfrist, §199 III BGB.
Wenn man also nach 8 Jahren von der Täuschung erfährt, hat man nur noch 2 Jahre Zeit; erfährt man erst nach 11 Jahren davon, hat man keinen Anspruch mehr.
Nach derzeitigem Infostand mußt Du davon ausgehen, daß Du ein Euro2 Fahrzeug hast, das so gar nicht betrieben werden darf.
Ein in sich verschachtelter Prozess, in dem der TÜV, die Werkstatt und die Euro2-Norm, in 3 verschiedene Richtungen ziehen.
An Deiner Stelle würde ich zunächst mit Prioritätsstufe I zu klären versuchen, ob Du ein Euro2 Fahrzeug hast.
Paralell dazu schnellstmöglichst einen Anwalttermin besorgen und Rechtsberatung wahrnehmen. - Dazu auch evtl. diese meine wirren Zeilen ausdrucken und dem Anwalt vorlegen.
Der wird daraus schon schlau werden und weiß, worauf ich hinaus will.
Eile ist für Dich geboten, denn wenns doof läuft, steht Deine Datsche 3 Wochen vor dem Fahrverbot!
Daumendrückender Gruß
Helmut
P.S.
Gehen wir mal davon aus, es bewahrheitet sich für Dich Euro2.
Dann ist es so sicher wie das Amen in der Kirche, daß das der Steuerbehörde gemeldet wird und diese eine Nachforderung für die gesamten Jahre an Dich stellen wird.
Nur der Versuch den Fahrzeugverkäufer in Regress zu nehmen, kann Dich vor dieser finanziellen Keule bewahren.