Bußgeld bei montierter AHK?

I

Icemat

Hallo,

habe gerade in einem anderen Thread gelesen das eine montierte abnehmbare AHK ohne Anhänger den Unmut der Polizei auf sich zieht.

Bekannt ist mir, das die Versicherungen in diesem Fall bei Heckschäden eine Mitschuld einfordern kann weil man nicht alles zu Schadensminderung getan hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
;)dies ist vollkommen richtig, wenn man eine abnehmbare AHK hat und nix zieht und dann zubequem ist diese Zugvorrichtung abzubauen, kommts schon mal vor das einem ein Busgeld ins Haus flattert, deshalb hab ich eine Starre am Fahrzeug, wegen der bequemlichkeit:D:D;)
 
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  • #3
Jetzt würde mich der entsprechende Paragraf interessieren, weiß den jemand?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Hallo,

ich fahre seit 14 Jahren mit einer italienischen
abnehmbaren AHK durch die Gegend. Zu 99,999%
ohne Anhänger und Leuchtball auf dem Kugelkopf.

Meine AHK, für ALLE der zweckmäßige Einparkpilot...;)

LG
Bernhard
 
Es gibt in diesem Fall zwei mögliche Bezüge.

1. §60 Abs. 1 Stvzo der das Verdecken des Kennzeichens behandelt...

Sinngemäß: Nichts darf das Kennzeichen (auch nur teilweise) verdecken! Sollte die abnehmbare AHK das tun, muß sie bei Nichtbenutzung abgenommen werden.

1. §30c (1) Stvzo Vorstehende Außenkanten "Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Das Hervorstehen einer abnehmbaren AHK könnte also als vermeidbar eingestuft werden, weil sie eben im Gegensatz zur starren AHK problemlos entfernt werden kann.

wie schön das es google gibt ;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Hallo,

ich fahre seit 14 Jahren mit einer italienischen
abnehmbaren AHK durch die Gegend. Zu 99,999%
ohne Anhänger und Leuchtball auf dem Kugelkopf.

Meine AHK, für ALLE der zweckmäßige Einparkpilot...;)

LG
Bernhard

Also liebst du das Risiko und hast immer einen 20er in der Brieftasche?

Mich erstaunt die Tatsache das dies eine Ordnungswidrigkeit sein soll und im Falle eines Unfalls sogar finanziellen Schaden nach sich zieht doch ungemein... ich denke das ist keinem bewusst.

Kein Mensch baut aus diesem Grunde seine AHK ab, höchstens aus optischen Gründen wenn sie nicht gebraucht wird.

Das sollte man mal publik machen.....
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Es gibt in diesem Fall zwei mögliche Bezüge.

1. §60 Abs. 1 Stvzo der das Verdecken des Kennzeichens behandelt...

Sinngemäß: Nichts darf das Kennzeichen (auch nur teilweise) verdecken! Sollte die abnehmbare AHK das tun, muß sie bei Nichtbenutzung abgenommen werden.

1. §30c (1) Stvzo Vorstehende Außenkanten "Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Das Hervorstehen einer abnehmbaren AHK könnte also als vermeidbar eingestuft werden, weil sie eben im Gegensatz zur starren AHK problemlos entfernt werden kann.

wie schön das es google gibt ;)

Hallo,

dies solltest Du mal Opel-Kleinwagenfahrern nahebringen. Bin immer wieder erstaunt, welches Kennzeichen hinter manch Kugelkopf letztlich wartet...

LG
Bernhard
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Hallo,

dies solltest Du mal Opel-Kleinwagenfahrern nahebringen. Bin immer wieder erstaunt, welches Kennzeichen hinter manch Kugelkopf letztlich wartet...

LG
Bernhard

Bei fester oder abnehmbarer AHK ?

Bei der festen Form ist das durchaus konform, bei der abnehmbaren dagegen strafbar......


Verrücktes Deutschland...
 
Aaaaalso:D

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.

Ob eine Auflage mit entsprechendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis oder Teilegenehmigung.

§60/I unter Nr.8 und 5a und 5b StVZO

http://www.buzer.de/gesetz/2423/al6094-0.htm

Ach und-->

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. ;)
 
ich hab sie immer ab da ich sie nich benutzen darf, wegen der EU führerscheinregelung....:angry:
 
da ich nur B habe und mein auto ein ZulGesGew von 3000 kg hat dürfte ich noch einen anhänger von 500 kg ziehen....

1. sieht man den hinterm auto garnichtmehr
2. was in einen 500 kg nhänger passt passt auch IN mein auto


danke der EU führerscheinsch.... müsste ich das E für BE nachmachen und dass kostet mal eben schlappe 500 euro und wieder fahrstunden und prüfung etc.

so ein blödsinn aber hier nich thema
 
da ich nur B habe und mein auto ein ZulGesGew von 3000 kg hat dürfte ich noch einen anhänger von 500 kg ziehen....

1. sieht man den hinterm auto garnichtmehr
2. was in einen 500 kg nhänger passt passt auch IN mein auto


danke der EU führerscheinsch.... müsste ich das E für BE nachmachen und dass kostet mal eben schlappe 500 euro und wieder fahrstunden und prüfung etc.

Das wußte ich noch gar nicht.
Scheint also so zu sein, daß man heute für den Hänger einen extra Schein machen muß.
Daß man die Führerscheinneulinge nicht mehr mit 7,5T zzgl. Spezialhänger mit 7T (gesamt knapp 15 Tonnen) auf die Leute losläß, dafür habe ich vollstes Verständnis.

Aber von Haus auf eine 3,5T-Barriere?
Naja, thats Live und irgendwas fällt den Schreibtischtätern in Brüssel immer ein, wollen sie sich mit ihrer Tätigkeit und ihrem Tatendrang vor dem Bürger legitimieren.

Gruß
Helmut:prost:
 
der witz ist selbst wenn ich nachweisen könnte das ich 2 jahrelang 10000km im jahr (mal angenommen ;) ) mit anhänger unterwegs war und zusammen keine 3,5 t hatte dann bekäme ich trotzdem nich BE obwohl ich der held im anhängern fahren wäre....

ein 17 jähriger der gleich BE macht mit nem golf plus und nem unbeladenen 750kg anhänger dran.

der darf nach vollendetem 18 lebensjahr mal eben nen zug von knapp über 8 to fahren und 18 m länge...

da verstehe einer die welt...

PS ich hab schon ne menge anhängererfahrung aber es mir einfach zu blöd 500 für nen DARFschein zu zahlen :angry:
 
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