Auto verkratzt

Mit manchen Wildkameras kann man auch Videos aufnehmen, dann dienen die IR-Leds als Scheinwerfer.
Hab grad nochmal nachgeschaut / ein Video meiner CAM angeschaut ,
die Reichweite der IR-Leds bei Videoaufnahmen ist bei meiner CAM ca 10-15 Meter,
sollte bei allen Wildkameras ähnlich sein.
Auslösereichweite des IR-Sensors / Bewegungsmelders liegt bei mir bei ca. 5-10 Meter.
 
Schon mal Jemandem aufgefallen, dass Datenschutz immer nur zum Tragen kommt, wenn ein Einzelner Bürger davon betroffen ist?
Wenn Säckeweise Akten ungeschützt in einem Container entsorgt werden, Wenn personenbezogene Daten VERKAUFT werden, dann bedeutet Datenschutz gar nichts. Dann wird auch keiner bestraft.
 
:lol:Ach Datenschutz.. Was ist das eigentlich? ... Meine Daten werden geschützt... Ihr werdet von meinen Daten geschützt... Ihr schützt meine Daten...:lol:
:blink::blink::blink:
Von mir aus gesehen ist das Ganze Klimbim vom Datenschutz für die Tonne.
Öffentliche Überwachungskameras von der Stadt, gehen ja auch nicht unter Datenschutz? Ich find es nur komisch, dass diese Bilder verwendet werden können..
Banken? Die nehmen auch alles auf.. Gestattet und brauchbar! Datenschutz?:lol::lol:
Aber die Aufnahmen von meiner privaten Überwachungskamera? NIET!:think:
Dashcam? No-No-No!:think:
 
Ich hab vor gar nicht all zu langer Zeit mal auf meinem Estrich einen uralten Radarscanner gefunden, der auf die alte Norm (Infrarot) konfiguriert war.
Hab ihn zum Spass angeschlossen und eine Runde gedreht.. Was ist passiert?
Er hat nonstop gepiepst! Warum? Ich dachte zuerst dass er kaputt wäre.. Aber er funktionierte Einwandfrei! Es lag an den Messtrahlen von den Überwachungskameras! Heutzutags hat es praktisch an jeder Ecke eine. (Wenigstens bei mir in der Ungebung)
Datenschutz?:lol::lol::lol:
 
@mvcb
Da ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht...und wer bezahlt den Schaden am Auto,obwohl der Täter zu identifizieren wäre?Stand da im Grundgesetz nicht neben dem Schutz der Persönlichkeit auch was vom Schutz von Eigentum?
Alles sehr Merkwurdig.....:D
 
Und wer bezahlt die Vollkaskoversicherung? Falls man eine Hat? Wie sieht es dann mit der Prämienstufe aus?
 
Ihr übertreibt mal wieder.
Im gegensatz zu Privaten Kameraaufnahmen dürfen die auf öffentlichen Plätzen nur genutzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Und kommt jetzt nicht immer mit dem selben dämlichen Argument, dass man ja gar nicht wissen kann, dass das wirklich so ist.
Zumindest ist das Ganze so vorgesehen.
Was aber bei aufnahmen von privaten Kameras geschieht.....
Es gibt aus England ein paar schöne Aufnahme- Beispiele von "aktiven" Päärchen, die ihren Weg ins Netzt gefunden haben.

Abgesehen davon bin ich dafür öffentliche Plätze GRUNDSÄTZLICH zu überwachen und zwar in HD, Farbe und Nachtsicht.
Dann ließen sich Debakel wie zu Sylvester zumindest vernünftig aufklären.
 
@*
Wir hatten einen ähnlichen Fall.
In unserer Straße ist geschlossene Wohnbebauung. Garagen nur direkt im Haus.
Damit unsere Garage nicht zugeparkt wird haben wir vor vielen Jahren mit amtl. Genehmigung eine Sperrfläche aufzeichnen lassen.
Da wir mehrere Fahrzeuge haben und um Parkraum zu sparen, nutzen wir die Sperrfläche auch zum Parken.
So weit so gut. Machen Andere hier auch vor ihren Garagen.
Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes abt. "Ruhender Verkehr" nahm das zum Anlass uns im kurzen Abstand mehrere Knöllchen zu schreiben.
Das Ganze offensichtlich morgens vor 7 Uhr auf dem Weg zum Amt.
Auf Rückfrage beim zuständigen Amt bekamen wir mitgeteilt, dass wir selbstverständlich vor unserer Garage parken dürfen, selbst wenn eine Sperrfläche eingezeichnet ist.
Auch handelt es sich nicht um eine Grundstückseinfahrt, wie die Mitarbeiterin fälschlicherweise protokolliert hatte.
Die Knöllchen wurden daraufhin zurückgezogen und die Mitarbeiterin um eine Stellungnahme gebeten.

Aber bitte nicht beirren lassen. Das Parken auf Sperrflächen ist GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt. Diese Reglung gilt nur für Sperrflächen von Privat beantragt vor dem eigenen Grundstück. Keinesfalls für Sperrflächen, die der Verkehrsführung dienen .



Anhang anzeigen 45360


Das geht mir auch ordentlich gegen den Strich, hab ich fast jeden Tag auf der Autobahn.


Der Drängler darf mein Recht auf persönliche Unversehrtheit gefährden,

ich darf das Ganze für eine eventuelle Anzeige nicht mal dokumentieren wg Persönlichkeitsrecht ?



:blink:

Deine Ausführungen sind inkorrekt.

Der Drängler DARF das nicht.

Das sollte man nicht verwechseln.

Allerdings darf man als Privatperson nur zur direkten Gefahrenabwehr (Selbstverteidigung) in die Persönlichkeitsrechte Anderer eingreifen.

Allenfalls das festhalten eines Verdächtigen ist rechtlich noch gestattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.261
Beiträge
1.021.927
Mitglieder
70.955
Neuestes Mitglied
Frank243
Zurück