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Wir hatten einen ähnlichen Fall.
In unserer Straße ist geschlossene Wohnbebauung. Garagen nur direkt im Haus.
Damit unsere Garage nicht zugeparkt wird haben wir vor vielen Jahren mit amtl. Genehmigung eine Sperrfläche aufzeichnen lassen.
Da wir mehrere Fahrzeuge haben und um Parkraum zu sparen, nutzen wir die Sperrfläche auch zum Parken.
So weit so gut. Machen Andere hier auch vor ihren Garagen.
Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes abt. "Ruhender Verkehr" nahm das zum Anlass uns im kurzen Abstand mehrere Knöllchen zu schreiben.
Das Ganze offensichtlich morgens vor 7 Uhr auf dem Weg zum Amt.
Auf Rückfrage beim zuständigen Amt bekamen wir mitgeteilt, dass wir selbstverständlich vor unserer Garage parken dürfen, selbst wenn eine Sperrfläche eingezeichnet ist.
Auch handelt es sich nicht um eine Grundstückseinfahrt, wie die Mitarbeiterin fälschlicherweise protokolliert hatte.
Die Knöllchen wurden daraufhin zurückgezogen und die Mitarbeiterin um eine Stellungnahme gebeten.
Aber bitte nicht beirren lassen. Das Parken auf Sperrflächen ist GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt. Diese Reglung gilt nur für Sperrflächen von Privat beantragt vor dem eigenen Grundstück. Keinesfalls für Sperrflächen, die der Verkehrsführung dienen .
Anhang anzeigen 45360
Das geht mir auch ordentlich gegen den Strich, hab ich fast jeden Tag auf der Autobahn.
Der Drängler darf mein Recht auf persönliche Unversehrtheit gefährden,
ich darf das Ganze für eine eventuelle Anzeige nicht mal dokumentieren wg Persönlichkeitsrecht ?
Deine Ausführungen sind inkorrekt.
Der Drängler DARF das nicht.
Das sollte man nicht verwechseln.
Allerdings darf man als Privatperson nur zur direkten Gefahrenabwehr (Selbstverteidigung) in die Persönlichkeitsrechte Anderer eingreifen.
Allenfalls das festhalten eines Verdächtigen ist rechtlich noch gestattet.