Anhänger am Dokker Express

@theduke: ja du hast recht das war Blödsinn von mir. Ich möchte mich in aller Form entschuldigen und meinen Fauxpas korrigieren. ich schrieb zwar laden aber ich meinte ziehen. Was er ziehen/anhängen darf steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt O1 für technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg und unter O2 für technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg. Von dieser technischen Anhängelast in kg geht das Eigengewicht des Anhängers noch weg und was übrig bleibt ist die Ladung die der Wagen dann zieht. Alle Eventualitäten, Besonderheiten, 100erZulassung, technische zulässige Gesamtmasse der Zugkombination kann man dann im Einzelnen mit den zuständigen Behörden oder der Firma abklären die den Anhänger baut oder verkauft.
 
Mein Böckmann GG1300kg wiegt leer 297kg. Mit Plane und Spriegel ca 400kg.
Ok mein Fehler, denn ich ging von ganz normalen Stema usw Hängern aus. Meiner ist zwar auch ein Stema, doch mein Aufbau ist Eigenbau und aus Stahl, wiegt also mehr als der Standart. Bis 2017 hatte er noch eine dicke Zollplane, jetzt nur noch eine einfache Eigenbauplane.
Wenn Du den Anhänger ausschließlich für den Motorradtransport nutzen willst, dann nimm einen Spezialanhänger und lasse Dir ein grünes steuerfreies Kennzeichen zuteilen. (Zulassungsstelle)
Das ist noch lange kein Grund für ein Grünes Kennzeichen, oder irre ich mich? Einfach ein Motorrad aufladen, Spezialanhänger reicht nicht.
@RNNMNN mußt dich nicht entschuldigen, Fehler passieren mir ebenso. Danke aber das du dich gemeldet hattest und es richtig gestellt hast. :prost:
 
Desweiteren darf die zgM des Anhängers die Anhängelast des Zugfahrzeuges bei 100 km/h nicht überschreiten.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, es sei denn am Anhänger ist eine SSK verbaut.
Das ist noch lange kein Grund für ein Grünes Kennzeichen, oder irre ich mich? Einfach ein Motorrad aufladen, Spezialanhänger reicht nicht.
Mein Sportboot hat einen Trailer mit grünem Kennzeichen. Pferdeanhänger z.T. auch. Sollte mich wundern wenn es beim Motorradanhänger nicht möglich wäre. Ein Motorrad ist ein ebensolches Sportgerät wie ein Boot. Man hat dann eine Nutzungsbeschränkung, d.h. man darf lediglich das Sportgerät transportieren.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
danke an euch für die vielen antworten! ich hatte irgendwie noch 620kg im kopf, in wirklichkeit sind es aber 640kg. ich spreche immer von ungebremsten anhängern. mein mopped wiegt nur 85kg ich werde also die gesamt zuladung nie erreichen. werde jetzt mal schauen was so am markt ist. natürlich ist ein spezieller motorrad transporter besser, kostet aber auch entsprechend mehr. grünes nummernschild geht auch bei solchen teilen, mein moto cross moped ist ein reines sportgerät. da ich aber das ding eh nur 5-6 mal im jahr benutze wär das für mich rausgeschmissenes geld. und den kann man dann halt auch nur zum motorrad transportieren benutzen.
wenn ich es also richtig verstanden habe müsste ich einen 750kg ungebremsten ablasten lassen, richtig?
 
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, es sei denn am Anhänger ist eine SSK verbaut.

Da sagt der TÜV (und diverse weitere Quellen) etwas anderes, bzw. belegen das, was ich geschrieben hatte.

Gespanne 100kmh-Zulassung (https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/)

Wenn Du Fahrerlaubnisklasse B hast, darfst Du nicht mehr als 750kg ziehen (bzw. 640kg ungebremst am Dokker).

Auch mit B darf ich mehr als 750 kg ziehen: Zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger zusammen unter 3500 kg. Bei einem Dokker geht damit idR aus Sicht der Fahrerlaubnis bis 1500kg zGM beim Anhänger.
 
wenn ich es also richtig verstanden habe müsste ich einen 750kg ungebremsten ablasten lassen, richtig?
Brauchst du nicht. So wie der ist kannst du ihn an den Dokker hängen. Darfst ihn nur nicht schwerer als 640kg werden lassen ingesamt mit Ladung. Dann ist alles safe.

Wenn du ein anderes Auto verwendest musst Du dich wieder an die Anhänger Gewichtsangabe in dessen Papier richten. Wobei die max. 750kg Maximallast bei keiner Kombi überschritten werden dürfen.


Bei einer 100 km/h Zulassung gelten wieder andere Spielregeln. Da müssten man beim Dokker als Traktor den Hänger so sehr ablasten, dass das zulässige Ladegewicht nur noch ein Witz wäre. Das würde ich mir nicht antun bei dem kleinen Hänger. Als 80er lassen und gut. Auch und gerade als Mopedhänger reicht das eh. Um die 520 kg kann man dann sorgenfrei mit Dokker vorne dran auf das Ding raufwerfen. Reicht für die meisten Alltagsfuhren aus denke ich.


Ich bin auch nicht der Oberanhängerexperte und habe mir nur das Wissen angeeignet welches ich für meine Kombi (Dokker und 750er Einachser) brauche. Das ganze Themenspektrum ist eh sehr komplex wie man sieht.
 
Da sagt der TÜV (und diverse weitere Quellen) etwas anderes, bzw. belegen das, was ich geschrieben hatte.
Tüv Nord schreibt:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Quelle:
Gespanne 100kmh-Zulassung (https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/)
Offenbar müssen beide Regelungen berücksichtigt werden.
Auch mit B darf ich mehr als 750 kg ziehen
Stimmt. Ich hatte die Neuregelung seit 18.01.2013 unvollständig interpretiert. Werde es in meinem Beitrag ändern.
 
Nein nix ablasten. Wie schon beschrieben wurde, 750Kg Hänger ungebremst mit 100 Km Zulassung darf ein Gesamtgewicht von ZugfFahrzeug Leermasse < 0,3 HABEN. Bespiel: dein Leergewicht ist 1200 Kg x 0,3 = 360 Kg - Leergewicht Hänger meistens um 140 Kg sind also noch 220 Kg Zuladung möglich.
Aber zu Beachten ist auch die 100 KM/h dürfen in D nur auf Autobahnen und ausgewiesenen Kraftfahrzeugstraßen gefahren werden, auf allen anderen sind nur bis 8o Km/h erlaubt.
 
Tüv Nord schreibt:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Quelle:
Gespanne 100kmh-Zulassung (https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/)
Offenbar müssen beide Regelungen berücksichtigt werden.

Das hatte ich ja so auch nie bestritten und auch in meinem Post erwähnt. Die Regel zGM vom Anhänger < Anhängelast Zugfahrzeug ist ja nur als Ergänzung.
 
Aber zu Beachten ist auch die 100 KM/h dürfen in D nur auf Autobahnen und ausgewiesenen Kraftfahrzeugstraßen gefahren werden, auf allen anderen sind nur bis 8o Km/h erlaubt.
In Österreich dürfen KFZ < 3,5t mit Anhänger ebenfalls 100 auf den Autobahnen fahren.
 
In Österreich dürfen KFZ < 3,5t mit Anhänger ebenfalls 100 auf den Autobahnen fahren.

In Frankreich darf auf Autobahnen (bei Höchstgeschwindigkeit 110, bzw. 130 km/h) ebenfalls 100 mit jedem Anhänger gefahren werden (soweit keine zusätzliche Geschwindigkeitsregelung für Kfz mit Anhänger besteht) und auf den Nationalstraßen, soweit da überhaupt noch 100 erlaubt ist. (In der Regel seit 2018 nur noch 80 für Alle)


Wenn ich es richtig verstanden habe, braucht man "eigentlich nur noch" in D eine entsprechende "Genehmigung" für 100, die dazu in D sowieso nur auf der Autobahn und Kraftfahrzeugstraßen (nicht zu verwechseln mit den Bundesstraßen) gilt.

@Andalo , in A, wie in F, ohne zusätzliche Genehmigung, oder nur wie in D mit zusätzlichen Auflagen/ Genehmigung?
 
in A, wie in F, ohne zusätzliche Genehmigung, oder nur wie in D mit zusätzlichen Auflagen/ Genehmigung?
In B gilt ebenfalls 120. Für A kann ich sagen, daß es keiner technischen Nachrüstungen bedarf. Jedoch ist die Regelung differenziert:
Anhänger: Vorschriften zum Ziehen von Anhängern | ÖAMTC (https://www.oeamtc.at/thema/ladung-transport/anhaenger-vorschriften-zum-ziehen-von-anhaengern-16179702)
Pkw und Kombis sowie Lkw bis 3,5 t ........................ Ortsgebiet Freilandstraße Autostraße Autobahn
mit leichtem Anhänger ...................................................50 km/h ..... 100 km/h ..........100 km/h .... 100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse B ausreichend) ............. 50 km/h ....... 80 km/h ..... ... 100 km/h .... 100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse BE/Code 96 erforderlich) 50 km/h ....... 70 km/h ...........80 km/h .......80 km/h

Leichte Anhänger = <750kg zGG
Schwere Anhänger= <3500kg GzG
Schwere Anhänger= <4250kg GzG + <3500kgzGG
Zu F hätte tomruvel / @tomrv sicher einen fundierten Beitrag leisten können, aber der hat sich offenbar aus diesem Forum zurückgezogen. Schade.
 
Ich fahr seit 99 einen 750kg Anhänger ungebremst. 80ziger Zulassung nicht abgelastet
Solange man auf der BAB nicht schneller wie 88 fährt ist alles Ok. Da macht die Polizei nichts.

Schneller geht auch aber immer schön aufpassen, 20zig zu schnell (100 fahren) mit Anhänger geht schon ins Geld und es gibt einen Punkt! Also besser nur 88 Fahren!
Ablasten für eine 100erZulassung würde ich nie tun, bringt nichts.

Bussgeldkatolog
Aktueller Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger 2018 (https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-anhaenger/)
 
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