Achso, ich Dummerchen. Dann darf ich also nur mit einem Anhänger eines deutschen Herstellers in Frankreich auf der Autobahn130 fahren. Mit einem Sterckeman, der in Frankreich zugelassen ist also nicht. Und wie schnell darf ich mit meinem TPV-Anhänger, hergestellt in Slowenien in Frankreich auf der Autobahn fahren? Werden in Frankreich die Radarfotos, die meistens von hinten gemacht werden (in Frankreich zählt ja bei Geschwindigkeitsverstössen die Halterhaftung), ausgewertet, wo ein Anhänger hergestellt wurde also nach Marke?
Ich dachte immer es wäre so: Die zulässige Geschwindigkeit für Anhänger in Frankreich verringert sich erst dann, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns mehr als 3,5 t beträgt. Dann sind sowohl auf Schnellstraßen als auch auf Autobahnen nur 90 km/h erlaubt.