15 Zoll Winterräder

Reifen

Hallo,

zankt euch doch nicht. So problematisch ist das ganze doch nun wirklich nicht. Ich seh das so...
Hab ein preiswertes Auto gekauft mit eben nur einer Reifenfreigabe. Sicherlich macht auch solch ein Umstand den Anschaffungspreis aus.
Wer dann die Reifengrösse ändern möchte bezahlt knappe 50,00 Euro beim Tüv und gut ist.
Wo ist das Problem....
Für die Zukunft geplant dürfte der Stepway dann im Winter relativ preiswert zu bereifen sein.
Hier auf dem Land darfst und kannst im Winter eh nicht schnell fahren, da tun es dann auch die Runderneuerten aus dem Supermarkt für 40,00 Euro das Stück.

Gestern war ich das erste mal in der Waschstraße. Ich rege mich auch nicht auf das durch den Türlautsprecher das Wasser eindringt.
Ist eben billig verarbeitet...die Dschunke:):)

Trotzdem hab ich Spaß an dem Auto. Hab gestern erst einmal ein Motorvorwärmelement der Fa. Calix verbaut. Sozusagen als Prototyp kostenlos da der Stepway II noch nicht gelistet war.
Schon die Umwelt, den Motor, und den Kraftstoffverbrauch.
Nützlicher Nebeneffekt:
Nach nur 2 Km....ist der Innenraum schön warm....:)
Wer Interesse hat......bei mir gibts Bilder die den Einbau dokumentieren....

lg

Tegro...
 
Tja und bei den neuen Sanderos ist nur noch eine Größe im Schein:mellow:

Aber der Herr aus den Bergen hat natürlich recht, in Germanien ist schon ne Menge Geldmacherei.
 
Tja und bei den neuen Sanderos ist nur noch eine Größe im Schein:mellow:

Aber der Herr aus den Bergen hat natürlich recht, in Germanien ist schon ne Menge Geldmacherei.

Auch bei uns in Österreich ist die Reifenfreigabe nicht unbedingt bindend.
Es genügt, mit den neuen Rädern das entsprechende TÜV-Gutachten mitzuführen. Die darin angeführten Bedingungen bezüglich Reifengrösse, Radabdeckungen usw. sind einzuhalten dann gibts bei uns keine Probleme, auch mit der Versicherung nicht!
LG Gerhard

PS.: @ Tegro; Bilder wären nett:rolleyes:
 
Auch bei uns in Österreich ist die Reifenfreigabe nicht unbedingt bindend.
Es genügt, mit den neuen Rädern das entsprechende TÜV-Gutachten mitzuführen. Die darin angeführten Bedingungen bezüglich Reifengrösse, Radabdeckungen usw. sind einzuhalten dann gibts bei uns keine Probleme, auch mit der Versicherung nicht!
LG Gerhard

PS.: @ Tegro; Bilder wären nett:rolleyes:

In Deutschland ist das auch nicht anders. Wenn die Vorgaben eingehalten werden, die gesetzlichen Auflagen berücksichtigt werden hat auch niemand etws gegen Nutzung der betreffenden Rad/Reifenkombination.

Steppy
 
Ich stelle das nochmal besonders heraus:

Es funktioniert viel und niemand wird (abgesehen von vorsätzlicher Boshaftigkeit) an Reifengrößen rummosern, sofern die halbwegs normal zum Fahrzeug passen.

Es geht mir um den Fall, daß was schiefgeht, d.h. Haftpflicht oder Kasko aufgerufen werden. Wenn dann Reifen drauf sind, für die es keine Eintragung oder Gutachten gibt, kann sich das zum Problem auswachsen.

Kommt man vorher, sagt der TÜV passt und gut ist.
Hat man das nicht vorher geklärt, kann es sein, der Versicherer sagt: Fahrzeug war mit nicht zugelassenen Teilen ausgerüstet. Mit Recht. Dann droht die Mithaftung oder Haftungsausschluss der Kasko und man ist selber dafür zuständig, die Unbedenklichkeit der technischen Veränderung nachzuweisen. Und der Gutachter, der sowas bescheinigt, hat natürlich auch den konkreten Schadensfall vor Augen. Das macht die Sache definitiv nicht leichter.
 
kein Fahrzeugschein sondern Typenschein

@ Swisstzer

du solltest dir mal den von dir eingestellten Fahrzeugschein genauer anschauen. Da steht schon was über die Reifen- und Felgengrössen. Das sind die Grössen, mit denen ein Fahrzeug des besagten Typen standardmäßig ausgerüstet sind.

Steppy

Wer lesen kann ist klar im Vorteil !!

Der Ausschnitt ist nur die Typenbescheinigung welche den AH's und den Strassenverkehrämtern und der Polizei vorliegen.

Ich zitiere zudem meinen Text nochmals: "Habe euch mal einen Ausschnit aus einer CH Typenbescheinigung.
Zudem ist bei uns im Fahrzeugschein betr. Rädern nichts eingetragen."


Grüsse

Swisstzer

---------- Post added at 00:44 ---------- Previous post was at 00:40 ----------

Hallo,

zankt euch doch nicht. So problematisch ist das ganze doch nun wirklich nicht. Ich seh das so...
Hab ein preiswertes Auto gekauft mit eben nur einer Reifenfreigabe. Sicherlich macht auch solch ein Umstand den Anschaffungspreis aus.
Wer dann die Reifengrösse ändern möchte bezahlt knappe 50,00 Euro beim Tüv und gut ist.
Wo ist das Problem....
Für die Zukunft geplant dürfte der Stepway dann im Winter relativ preiswert zu bereifen sein.
Hier auf dem Land darfst und kannst im Winter eh nicht schnell fahren, da tun es dann auch die Runderneuerten aus dem Supermarkt für 40,00 Euro das Stück.

Gestern war ich das erste mal in der Waschstraße. Ich rege mich auch nicht auf das durch den Türlautsprecher das Wasser eindringt.
Ist eben billig verarbeitet...die Dschunke:):)

Trotzdem hab ich Spaß an dem Auto. Hab gestern erst einmal ein Motorvorwärmelement der Fa. Calix verbaut. Sozusagen als Prototyp kostenlos da der Stepway II noch nicht gelistet war.
Schon die Umwelt, den Motor, und den Kraftstoffverbrauch.
Nützlicher Nebeneffekt:
Nach nur 2 Km....ist der Innenraum schön warm....:)
Wer Interesse hat......bei mir gibts Bilder die den Einbau dokumentieren....

lg

Tegro...

Ich wollte doch nur sagen, das für alles, eigentlich unnötige, Geld verlangt wird. :D

Swisstzer
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann frage ich mich, wie wollt ihr in der Schweiz der Polizei klarmachen, das die auf dem Fahrzeug aufgezognen Rad/Reifenkombination aus dem Zubehörbereich ( nicht vom Hersteller des Fahrzeuges) für das Fahrzeug zulässig ist. Aus der abgebildeten Typenbescheinigung gehen ja nur drei Grössen hervor, wobei zwei ja noch Winterreifengrössen sind.

Wie rechtfertigt sich ein Audi-Fahrer in der Schweiz bei einer Kontrolle, wenn er 19 oder 20 Zoll an seinem Fahrzeug hat?

Steppy
 
Ich weiß nicht, warum ihr für Eintragungen soviel Geld rausballert. Ich war letztens mit meinem Anhäger bei der DEKRA zur HU. Soweit alles ok, nur die Reifengröße hat nicht zur Zulassungsbescheinigung gepasst. 145'er waren eingetragen, 135'er (sind für diesen Anhänger auch freigegeben) waren drauf. Das habe ich beim Hängerkauf gar nicht bemerkt.:wacko:
Auf meine Frage was die Eintragung kosten würde sagte der nette Mann: Eintragen kann, muss aber nicht. Die Eintragepflicht oder das Mitführen der ABE ist mit der Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen weggefallen. Bei einer Fahrzeugkontrolle muss ich nicht Nachweisen, das die Reifen für mein Fahrzeug passen, sondern die Bullerei muss mir Nachweisen, das sie nicht passen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
CoC anschauen

Hallo, ich muss das alte Thema nochmal aufmachen, weil ich gerade die HU beim TÜV hab machen lassen und auch die 185/65 -15 88T - Kombination im Winter fahre.

Ich hatte etwas Bedenken, weil in der Zulassungsbescheinigung nur die 16 Zoll-Kombination steht, wollte es aber darauf ankommen lassen.

TÜV: Kein Problem! In der CoC steht (zumindest bei mir) die 15 Zoll-Variante als Alternativbereifung eingetragen und deshalb kann man diese bedenkenlos ohne weitere Formalitäten fahren, da die CoC zu den Zulassungspapieren gehört. Die CoC muss nicht mitgeführt werden.

Übrigens: Info auch hier Continental Reifen -Umrüstung

Grüße
Peter
 
Hallo Peter,

das was du da geschrieben hast, mag ja alles für einen Stepway der ersten Geneartion zutreffen. Nun kommt das "Aber", der Stepway der zweiten Generation hat nur eine Grösse, nämlich "205/55R16 H " in den Papieren stehen. Selbst in den von dir erwähnten CoC-Papieren steht nur diese eine Grösse. Wir sprechen hier von der Reifengrösse, die der Hersteller für sein Modell homologiert hat, nicht von Zubehöranbietern. Dort sieht es anders aus, da müssen Gutachten bzw. Betriebserlaubnisse vorhanden sein.

Steppy
 
Ups, du hast völlig recht, Steppy, bin über die Suche im falschen Forum gelandet und hab nicht gemerkt, dass es um die neuere Baureihe geht.
Mein Fehler, sorry.:huh::huh::huh:

P.
 
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