Mein erster Kurioser TÜV

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  • #32
Also fasse ich Zusammen:

Es gibt ein Update für den Euro 6 Benziner wo es kein Rückruf gab und die Werkstätten verpflichtet sind die Software draufzuspielen um die AU erfolgreich zu bestehen. Hin oder Her ich habe es Gemacht und die Plakette bekommen :) achso das es nicht ganz so in dem Tread untergeht, der Fehler mit der MKL ist verschwunden und ist bis jetzt auch nicht wiedergekommen denke dann mal es war Temporär....denoch werde ich weiterberichten wie sich mein Auto verhält :D
 
Wie gesagt, der TÜV kann eine Stilllegung erzwingen. Entweder Update oder Stilllegung. Aber das ist ja bekannt.
 
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  • #34
Schon möglich.
Meine Inspektion war im August (ich hatte sie im letzen Jahr vorgezogen, da längerer Auslandsaufenthalt).
Sollte ich im Januar auf Grund von schlechten Schadstoffwerten keinen TÜV bekommen, ist eine neue Situation da.

Ich habe zunächst mal was (möglicherweise gerichtsfestes) in der Hand, nämlich, dass die bei Verkauf die angegebenen Werte nicht stimmen.

Was ich dann genau mache, weiß ich noch nicht; ggfs lasse ich dann doch das Update aufspielen. Ich weiß halt noch nicht genau, ob ich dann klein beigeben muss, obwohl ich doch guten Glaubens kaufte.

Erpressbar bin ich aber nicht. Ich bin sogar in der Lage, im Streitfall das Auto stillzusetzen und auf Wandlung zu klagen. Meine Rechtschutzversicherung habe ich jahrzehnte nicht gegraucht, aber wer weiß. Mir geht dieses ganze Dieseltheater nämlich mittlerweile gehörig auf den Keks.:kotz2:
Das wird bei dem Dieseltheater nicht bleiben.....warte noch ein bisschen ab und die Benziner sind auch betroffen :unsure: ist nur eine Frage der Zeit
 
Nichts mit update, für die erste HU ist aber ein Euro5 da EU Wagen von Halde trotz EZ 18.11.2015.
Somit auch keine Nerv Start Stopp!
 
Und beim 3-Wege Kat hat sich früher bei fast jedem Hersteller das System ab 120 km/h abgeschaltet,
bzw hat dann nicht mehr geregelt....

Das wir in puncto Abgasen was machen müssen dürfte längst jedem klar sein - mir gefällt aber überhaupt nicht
wie es gemacht wird.....:veryangry:

Hat vielleicht jemand Bock ´ne Selbsthilfegruppe aufzumachen? Ich könnt mir da sowas wie " Die Dieselgeschädigten" oder " Euro SIX - dat macht mir NIX!" vorstellen!?! :D:p
 
Hat vielleicht jemand Bock ´ne Selbsthilfegruppe aufzumachen?

Vorher aber hier im Forum ein Volksbegehren starten und bei mehr als 2 JA-Stimmen einen e.V. zur Verwaltung der Interessen von den beiden Jasagern gründen. Der Vorstand des e.V. sollte aber mindestens 8 Mitgleder haben.

Als Überschrift im Regelwerk der 67-seitigen Vereinsstatuten schlage ich vor:
wir wissen zwar nicht was wir wollen.
aber das mit aller Gewalt.
 
man, da hatte ich ja echt glück bei meiner letzten HU 06/2018,
das die meinen bösen EU5 Dirty Diesel nicht gleich in die schrottpresse gesteckt haben.
 
Quelle:

Kann der TÜV Autos stilllegen? (https://www.gutefrage.net/frage/kann-der-tuev-autos-stilllegen)

Der TÜV / DEKRA kann Dein Auto stillegen, wenn es verkehrsunsicher ist. Bei den Einstufungen der Mängel wird wie folgt unterschieden:

1) das Auto hat keine erkennbaren Mängel => Plakette wird erteilt, keine Wiedervorführung

2) das Auto hat geringe Mängel => Plakette KANN erteilt werden, aber der Ingenieur musß die Plakette nicht erteilen, er darf sie auch verweigern, wenn Du viele geringe Mängel hast oder es die selben sind, wie beim letzten Mal, Du also gezeigt hats, daß Du es eh nicht behebst. Geringe Mängel sind unnerhalb eines Monats zu beheben und man braucht nicht zur Widervorführung, wenn man eine Plakette bekommen hat. Reparieren muß man es aber trotzdem.

3) das Auto hat erhebliche Mängel => Plakette darf nicht zugeteilt werden, Du mußt die Mängel umgehend beheben und hast für die Wiedervorführung einen Monat Zeit, gerechnet vom Tag nach der HU an.

4) das Auto ist verkehrsunsicher => die Plakette wird entfernt und darf nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen (auch nicht für die Fahrt zur Werkstatt), die Zulassungsstelle wird benachrichtigt und Du mußt nach der Wiedervorführung das FAhrzeug neuzulassen.

Nur bei verkehrsunsicherem Zustand wird ein Auto durch den TÜV / DEKRA usw stillgelegt.
 
4) das Auto ist verkehrsunsicher => die Plakette wird entfernt und darf nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen (auch nicht für die Fahrt zur Werkstatt), die Zulassungsstelle wird benachrichtigt und Du mußt nach der Wiedervorführung das FAhrzeug neuzulassen.

Wollte der DEKRA Mensch mal beim auto meiner Frau machen, hatten dann eine lange Diskussion und er hat dann doch erlaubt es auf direkten Wege in die Werkstatt zu fahren.
 
Wie es bei Renault / Dacia gehabt habt wird, weiß ich nicht. Als alter VW Fahrer und Betroffener ging das so:
Man bekommt einen Brief aus WOB mit der Bitte das Update ausführen zu lassen. Nach einem Jahr kommt ein zweiter Brief, dann nach weiteren 6 Monaten ein letzter Brief. In diesem letzten Brief wird wein Datum festgesetzt, wann Meldung an das KBA ergeht. Das KBA schaltet die zuständige Straßenverkehrsstelle ( Zulassungsstelle ) ein. Von dort bekommt der Betroffene die Aufforderung binnen 30 Tagen das Update ausführen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt ist es dann nicht mehr möglich eine neue AU zu erhalten. Also kein TüV. Kurz vorher ist HU/ AU kein Problem. (bis 18 Monate nach dem VW Erstbrief). Unabhängig der HU/AU. Wird auf das Schreiben der Zulassungsstelle nicht reagiert, erfolgt eine Betriebsuntersagung, verbunden mit einem Bußgeld iHv 40 Euro ( in meiner Stadt sind es 40 ). Gleichzeitig ergeht Meldung an den Versicherer. Der wird sich beim VN melden und mitteilen, dass die Haftpflicht erloschen ist. Wer dann noch weiter fährt, fährt ohne Versicherungsschutz.

Zur AU und AGR: Nehmen wir an, das Update wurde gemacht, dann lässt der Fahrzeughalter die AGR deaktivieren. Anschließend muss er zur HU/AU. Die deaktivierte AGR lässt permanent Frischluft in den Dieselmotor. Im Leerlauf, bei niedrigen und höheren Drehzahlen wäre auch ein aktives AGR nicht aktiv.
Von daher wird die AU bestanden, auch wenn das AGR deaktiviert wurde. Warum? Weil Abgas zurück in den Einlasstrakt des Motors geleitet wird. Die Abgasmenge und der Anteil der Oxide bleibt indes gleich, unabhängig ob ein Teil davon vorher den Brennraum ein zweites Mal durchströmte. Nur umgekehrt flöge es auf, namentlich wenn Frischluft in den Abgastrakt zugeführt werden würde, was meines Wissens nicht und nirgends gemacht ist. Das Update bewirkt, jedenfalls bei VW, eine zusätzliche Voreinspritzung und ein erweiterter Drehzahlbereich, in dem die AGR aktiv ist.

Allerdings haben viele Dieselfahrzeuge schon höhere Laufleistungen hinter sich und durch die permanente Abgasrückführung sind besagte AGR-Einheit und die Injektoren schon angegriffen. Das Update bewirkt den Ausfall durch Verkokung beider Baugruppen im Zeitraffer.
 
Wenn du im Recht warst würde ich mir aber die doppelt gezahlte Gebühren wieder erstatten lassen.
 
Alle dafür zugelassenen Firmen sind Unternehmen der freien Wirtschaft, welche diese Prüfung seit vielen Jahren nach einem vorgegebenen Mängelbaum des Ministeriums abarbeiten.

Mag schon sein, der TÜV benimmt sich aber vielerorts wie eine staatliche Behörde und ist oft die pingeligste Prüforganisation, darum fahre ich seit Jahren schon nicht mehr zum TÜV sondern lasse bei der Konkurrenz prüfen.
 
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