gaistafara
Mitglied Silber
- Fahrzeug
- Dacia Logan Lodgy 1.5 dCi 90 eco2
- Baujahr
- 2012
habs doch tatsächlich geschafft -
der freundliche beim tüv gab also folgende Auskunft:
2 pro Seite nicht erlaubt, für den Spiegelblinker ist Prüfeichen #E# erforderlich.
Bezug nicht auf StVO, sondern auf StZVo, außerdem gibts -wie sollte es anders sein - DIN-Normen für Blinker -tschulligung: fhrtrichtungsanzeiger.
Die DIN wird ohne Kosten nicht so leicht zu beschaffen sein, aber der §54 stzvo sagt über die Anzahl eben auch nichts aus,oder was meint Ihr?
Mit dem E-Zeichen ist das ECE gemeint, und das bedeutet u.a.typgeprüft mit entspr. Nummer. Würde dann bedeuten,nix typgeprüft, nix ABE und damit im Zweifel bei einer Kontrolle die
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der freundliche beim tüv gab also folgende Auskunft:
2 pro Seite nicht erlaubt, für den Spiegelblinker ist Prüfeichen #E# erforderlich.
Bezug nicht auf StVO, sondern auf StZVo, außerdem gibts -wie sollte es anders sein - DIN-Normen für Blinker -tschulligung: fhrtrichtungsanzeiger.
Die DIN wird ohne Kosten nicht so leicht zu beschaffen sein, aber der §54 stzvo sagt über die Anzahl eben auch nichts aus,oder was meint Ihr?
Mit dem E-Zeichen ist das ECE gemeint, und das bedeutet u.a.typgeprüft mit entspr. Nummer. Würde dann bedeuten,nix typgeprüft, nix ABE und damit im Zweifel bei einer Kontrolle die
