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Also grundsätzlich sollte ein Spiegelblinker kein Problem TÜV-, oder ABE-seitig sein. Die einzige Vorraussetzung man nutzt ein zugelassenes Leuchtmittel UND setzt den "normalen" Seitenblinker außer Betrieb...
. - Auch wenn Vomito gerade ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist.
(Jeder ist seines Glückes Abrissbirne!)
mach's nicht so spannend : als da wären ?...Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt nur unter drei Voraussetzungen...