Spiegelblinker am MCV

So geil das auch aussehen mag. Als ich nach einer Woche, nachdem ich meinen MCV neu bekommen hatte, in der Hauseinfahrt mit dem Spiegelgehäuse an der Wand langgeschrappt bin, war ich froh, dass da kein Blinker drin war und das Gehäuse nur aus simplen, schwarzen Plastik ist und nicht lackiert...:huh:
 
Hey Vomito,

das sieht mal echt sauber aus. Respekt vor der Arbeit.

Was bei sowas recht hilfreich ist, ist dieses Gerät :D

Viele Grüße
Luni
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #33
Hey Vomito,

das sieht mal echt sauber aus. Respekt vor der Arbeit.

Was bei sowas recht hilfreich ist, ist dieses Gerät :D

Viele Grüße
Luni

Danke!

Jein, das ist gut um Holz zu schneiden, aber für filigrane Schnitte an einem wabbeligen Plastikteil dürfte es nur sekundär zu gebrauchen sein.
 
Jupp, für den Spiegel ist es nix. Ich hab so ein Ding von der Firma Fein. Klasse Teil, nutz ich hauptsächlich für Holz....
 
sehen echt gut aus. Was mir nur nicht in den Kopf will, daß jemand wegen sowas den Verlust von ABE und damit Punkte riskiert.

Grüße

Martin
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #36
Tja, es gibt Sachen die versteht man nun mal nicht.
Wenn Du passende mit Zulassung findest lass es mich wissen. Dann baue ich die gerne stattdessen ein :D
 
Moin!

Vomito ist selber vom TÜV und kann sich das ABEen oder eintragen oder sonstwas. :D

LG
Tom
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #38
Leider nein, dann sähe mein Wagen sicherlich schon anders aus :D
 
Also grundsätzlich sollte ein Spiegelblinker kein Problem TÜV-, oder ABE-seitig sein. Die einzige Vorraussetzung man nutzt ein zugelassenes Leuchtmittel UND setzt den "normalen" Seitenblinker außer Betrieb...
Und im Zweifelsfall ist der Spiegelblinker z.B. mit schwarzem Klebeband schnell "deaktiviert"... Eine Stillegung dürfte somit ausgeschlossen sein.

Aber back to vomito:

H A M M E R !!! Wann kann ich meinen MCV zum Umbau vorbeibringen? :D
Echt geil, aber als ich das mit der UCH und dem Strippenziehen gelesen habe, war mein Drang zur Nachahmung etwas gedämpft... Dremel und etwas handwerkliches Geschick für die Spiegelbearbeitung sind vorhanden, aber an die Elektrik wage ich mich nur wenn ich 200%ig weiß, was ich da tue.
Es sei denn Du würdest bei Gelegenheit eine nette Einbauanleitung einstellen. Dann würde ich evtl. auch...

---------- Post added at 09:54 ---------- Previous post was at 09:47 ----------

Ob man sowas hier "legaler" (weil E-Zeichen) verbasteln könnte?
http://www.ebay.de/itm/VW-Golf-5-Pl...414161115?pt=DE_Autoteile&hash=item48462034db
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #40
H A M M E R !!! Wann kann ich meinen MCV zum Umbau vorbeibringen? :D
Echt geil, aber als ich das mit der UCH und dem Strippenziehen gelesen habe, war mein Drang zur Nachahmung etwas gedämpft... Dremel und etwas handwerkliches Geschick für die Spiegelbearbeitung sind vorhanden, aber an die Elektrik wage ich mich nur wenn ich 200%ig weiß, was ich da tue.

Kein Thema. Wenn du das mechanische machst will ich dir die elektrik gerne machen. Das ist ein Klacks!
 
...UND setzt den "normalen" Seitenblinker außer Betrieb...

Dagegen wird der TÜV aber bestimmt was haben.:naughty: Wenn ein Blinker vorhanden ist , muß er auch funktionieren , oder er zählt als defekt. :teacher:

Aber warum sollten nicht beide , Seiten- und Spiegelblinker , parallel miteinander zuzlässig sein ?

@ vomito - Blinker sehen echt super aus , man könnte meinen die sind serienmäßig .
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #42
Irgendwo steht da was von entweder Seiten- oder Spiegelblinker. Beides zusammen geht nicht :(
 
Weil seitlich nur 1 Blinker erlaubt/zugelassen ist!

Hatte ich bisher zum. gedacht... hab aber in einer STVZO im Netz komischerweise so gar nix zu Spiegelblinkern/Seitenblinkern gefunden...

Bloß das hier, was weder Spiegelblinker regelt, noch besagt, dass nur jew. 1 seitlocher Blinker erlaubt ist!?

StVZO, B5. Fahrzeuge

Hat wer "bessere" Infos?
 
Hab mir grad mal Bilder angeschaut von Fahrzeugen die die Blinkerspiegel serienmäßig haben. :cool: Da fehlt logischerweise der normale Seitenblinker.
Für's Nachrüsten ist das bestimmt noch nicht definiert.Wahrscheinlich eine Ermessensfrage.:argue:
 
Weil seitlich nur 1 Blinker erlaubt/zugelassen ist!

Hatte ich bisher zum. gedacht... hab aber in einer STVZO im Netz komischerweise so gar nix zu Spiegelblinkern/Seitenblinkern gefunden...

Bloß das hier, was weder Spiegelblinker regelt, noch besagt, dass nur jew. 1 seitlocher Blinker erlaubt ist!?

StVZO, B5. Fahrzeuge

Hat wer "bessere" Infos?

Die Gesetzeshüter führen Otto N. aufs Glatteis und nannten das nicht Blinker, sondern Fahrtrichtungsanzeiger... (naja, ein Grünsteifen heißt ja auch Strassenbegleitgrün ... :rolleyes:) - im §54 Abs1 steht für die nach vorn gewandten BLINKER nur was von Beweglichkeit - bei elt. verstellbaren Aussenspiegeln sollte es da also keine Schwierigkeiten geben? Anders vlt. bei Aussenspiegeln wie sie früher üblich waren, also in einem Stück u. nur im Gesamten verstellbar? Eigentlich ganz einfach - ich komm nachher beim TÜV vorbei - wenn ichs schaffe, halt ich an und frag einfach mal.

@daciafranK: der 2. fehlt wahrscheinlich, weil die Hersteller bis 6m nur einen auf Länge einbauen müssen?
 
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