Änderung Garantiebedingungen (Grauimport)

strzepp

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dacia Sandero Stepway 3 / TCe 100 ECO-G
Baujahr
2022
Hab es heute von der Werkstatt erfahren, dass es bei meinem Fahrzeug eine Änderung der Garantiebedingungen gibt:

Dacia Logan MCV, Laureate Ausstattung, Gas ab Werk
Baujahr 2009
Direktimport

  • 1 bis 18 Monate Komplettgarantie, egal wie viele Kilometer erreicht werden
  • 19 bis 36 Monate erweitert bis 100.000 km
Also kurz gesagt, 18 Monate volle Garantie, egal wie viele Kilometer erreicht werden. Werden die 100.000 km in dieser Zeit nicht erreicht, verlängert sich die Garantie auf 36 Monate oder 100.000 Kilometer (was dann zuerst erreicht wird).

Normalerweise müsste die Herstellergarantie trotzdem 2 Jahre greifen. Hört sich für Vielfahrer zwar gut an, aber was passiert zw. dem 19 und 24 Monat wenn über 100.000 km in dieser Zeit erreicht werden?

Welche Fahrzeuge hiervon alles betroffen sind, kann ich nicht sagen. Ich werde wohl die 100.000 km auch in 3 Jahren nicht erreichen.

strzepp
 
Hallo,

also normalerweise koennen sie dir die garantie die bei kauf/übergabe sagen wir mal 24 monate betraegt nicht im nachhinein auf 18 monate kuerzen.

ich weiss es von meinem wagen da sagte mir der haendler : der kommt direkt aus rumaenien und du hast nur 18 monate garantie.

das ist dort wohl einfach so

wolf
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Hallo,

also normalerweise können sie dir die garantie die bei kauf/übergabe sagen wir mal 24 monate betraegt nicht im nachhinein auf 18 monate kuerzen.

ich weiss es von meinem wagen da sagte mir der haendler : der kommt direkt aus rumaenien und du hast nur 18 monate garantie.

das ist dort wohl einfach so

wolf

Nein, bei mir steht in den Verkaufsunterlagen Garantie 36 Monate oder 100.000 km. Das heißt, dass dies Vertragsbestandteil ist. Und zwar ab Unterschrift Kaufvertrag. Ich habe ja keine unverbindliche Bestellung getätigt.

Frag mal Deine Werkstatt, dort müsste jetzt die Garantie, die dort bisher nur in rumänisch und französisch vorlag, in Deutsch vorliegen. Die Händler bekamen bisher keine genaue Antwort auf diese Garantiebedingungen. Also müsstest Du auch diese Bedingungen haben, wenn im Kaufvertrag nichts anderes geregelt ist. 24 Monate Gewährleistung sind aber Pflicht!

Zum einen ist es ein Vorteil für Nutzer, deren Fahrzeug nicht kalt wird, da diese in 18 Monaten so viele Kilometer fahren können, wie sie wollen/müssen und behalten auch über die Kilometerbegrenzung die volle Garantie bis 18 Monate. Diejenigen, die in der Zeit weniger fahren, die behalten ihre Garantie bis 100.000 km oder längstens 36 Monate weiter, ab Werk (bei Grauimport) bzw. ab Fahrzeugübernahme (Fahrzeug für Deutschland bei Vertragshändler).

Die gesetzliche EU-weite Gewährleistungspflicht (Rumänien ist EU) beträgt aber 24 Monate, auch für Fahrzeuge die innerhalb von 18 Monaten mehr wie die 100.000 km zurücklegen. Da bin ich mal gespannt was zw. dem 19 bis 24 Monat da passiert. Das wäre in der Tat ein Garantiekürzung.

strzepp
 
Die gesetzliche EU-weite Gewährleistungspflicht (Rumänien ist EU) beträgt aber 24 Monate, auch für Fahrzeuge die innerhalb von 18 Monaten mehr wie die 100.000 km zurücklegen. Da bin ich mal gespannt was zw. dem 19 bis 24 Monat da passiert. Das wäre in der Tat ein Garantiekürzung.

strzepp

Hallo strzepp,
redest du jetzt von Garantie oder Gewährleistung? Das ist ein Unterschied...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Hallo strzepp,
redest du jetzt von Garantie oder Gewährleistung? Das ist ein Unterschied...

Erwischt.:o Ich hätte jetzt alles in einen Topf geworfen. Wo ist der Unterschied?

strzepp
 
Garantie & Wartung bei Importfahrzeugen

ich weiss es von meinem wagen da sagte mir der haendler : der kommt direkt aus rumaenien und du hast nur 18 monate garantie.

das ist dort wohl einfach so

Also, das stimmt so sicherlich nicht... Oder gab es irgendwann mal eine Zeit, in der rumänische Dacias nur 18 Monate Garantie hatten ? 2 Jahre Garantie hatten die glaub ich am Anfang in Rumänien, so um 2004 und 2005 (in Deutschland waren es schonbeim Marktstart 3 Jahre). Mittlerweile gilt schon seit längerem die 3-Jahres-Garantie auch in Rumänien für die dortigen Dacias.

Ich habe meinen Logan im September 2009 von Autoaktiv in Leipzig, einem Importeur, erworben. Der Wagen kam direkt aus Rumänien, hinten auf der Scheibe klebt auch noch in rumänisch ein Sticker "3 ani garantie sau 100.000 km" (übersetzen ist wohl nicht notwendig).

Der Importeur Hr. Gehring versicherte mir, dass die Garantie von Dacia nicht mit dem Herkunftsland zusammen hängt, sondern dass alle Fahrzeuge überall in Europa die einheitliche 3-jährige Garantie bis 100.000km (europaweit gültig) haben. D.h. mit einem in D gekauften Dacia kann man auch z.B. in Rumänien die Garantieleistungen nutzen, und ebenso mit einem in RO gekauften Dacia in Deutschland. Zumindest habe ich das so verstanden (wenn ich falsch liege - bitte korrigieren).

In der Praxis soll es lt. Hr. Gehring allerdings vorkommen, dass Renaulthändler bei Wartungen und bei Garantiefällen etwas "kratzig" reagieren, denn sie sehen anhand der Fahrgestellnummer sofort, ob der Wagen über Renault Deutschland oder einen Importeur - wie z.B. Autoaktiv - bezogen wurde. Es seien übrigens einige Fälle bekannt, in denen Importfahrzeuge z.B. mit höheren Inspektionskosten belastet werden (quasi eine Art "Bestrafung" der Renault-Händler, da man nicht teuer bei ihnen gekauft hat).

Auch wies Herr Gehring darauf hin, dass die rumänischen Fahrzeuge i.d.R. im Inspektionsheft mit 20.000km Intervallen belegt sind, während die identischen "deutschen" Fahrzeuge mit deutschem Scheckheft mit 15.000km angegeben sind (diese Angaben gelten für meinen 1,6l 16V Benziner, aber auch beim Diesel gibt es solche Unterschiede). Hr. Gehring sagte ganz deutlich: der Besitzer sollte auf diejenigen Angaben abstellen, die im mitgelieferten Scheckheft vermerkt sind. D.h. ein aus RO bezogener Dacia muss nicht schon nach 15.000km zur Inspektion, nur weil die deutschen Servicehefte dies vorsehen. Da soll man sich auch nicht auf Diskussionen mit deutschen Renault-Händlern einlassen, die einem wohl gerne das Gegenteil verkaufen wollen - aus eigenem Interesse. Denn: das Scheckheft, welches mit dem Fahrzeug ausgeliefert wird, gilt als Grundlage für Wartungen und Garantieleistungen - nicht das Land, wo das Fahrzeug betrieben wird. Wer trotz der Angabe 20.000km im Scheckheft jedoch "freiwillig" nach 15.000km die Inspektionen machen lassen möchte, soll das aber natürlich ruhig machen.

Um einen reibungslosen Ablauf bei Inspektionen und Garantiefällen mit Importfahrzeugen bei Renault Deutschland zu gewährleisten, empfiehlt Hr. Gehring übrigens, kurz nach dem Kauf eines Import-Dacias mit verschiedenen Renault-Händlern in der Nähe zu sprechen und mit ihnen eine Vereinbarung zu treffen, dass man dort die Inspektionen und Wartungen machen lassen möchte, ohne dass man für den Umstand des Import-Fahrzeugs in irgendeiner Weise benachteiligt wird. Man soll ruhig auch darauf verweisen, dass es ja genügend Händler gebe, und dass man sich als treuer Kunde einen kompetent und fair arbeitenden Betrieb für die langfristige Ausführung dieser Arbeiten aussuchen möchte.

Demnach werde ich in den nächsten Wochen im Raum Köln / Bergisches Land einige Renault-Händler aufsuchen und man schauen, was die zu meinem "Anliegen" zu sagen haben. Für einen werde ich mich dann wohl entscheiden.

Hoffe mit diesen Infos ein bisschen geholfen haben zu können...

Greets

*Oli*
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Also, das stimmt so sicherlich nicht... Oder gab es irgendwann mal eine Zeit, in der rumänische Dacias nur 18 Monate Garantie hatten ?

Aussage "meiner" Werkstatt heute:
Auf Grund der dort vorliegenden Informationen, die nur auf rumänisch und französisch vorlag, ging man davon aus, dass die "Grauimporte" wohl nur eine 18-Monatige Garantie hätten. Wie ich es raus hörte, wurde das wohl auch den Kunden so gesagt. Es bestand bei den Werkstätten und deutschen Händlern eine gewisse Unsicherheit in diesem Bezug.
Hierauf wurde Dacia-Deutschland durch diese kontaktiert. Der Meister hatte heute erstmalig diese Garantiebedingungen in Deutsch in der Hand. Daher auch meine Information. Welche Fahrzeuge das alles betrifft, weiß ich allerdings nicht. Deins wird es wahrscheinlich auch betreffen, gleicher Händler und gleiche Produktion. Also keine Probleme mit der 3-jährigen Garantie.

In der Praxis soll es lt. Hr. Gehring allerdings vorkommen, dass Renaulthändler bei Wartungen und bei Garantiefällen etwas "kratzig" reagieren, denn sie sehen anhand der Fahrgestellnummer sofort, ob der Wagen über Renault Deutschland oder einen Importeur - wie z.B. Autoaktiv - bezogen wurde.

Also bei mir keine Probleme. Siehe HIER. Ich nehme an, auf Grund der Informationen. Das wäre aber nun geklärt.

Auch wies Herr Gehring darauf hin, dass die rumänischen Fahrzeuge i.d.R. im Inspektionsheft mit 20.000km Intervallen belegt sind, während die identischen "deutschen" Fahrzeuge mit deutschem Scheckheft mit 15.000km angegeben sind

Er sagte allerdings auch bei mir, dass ich es trotzdem mit der Werkstatt klären soll (bei mir 1,6 MPI mit Gas ab Werk). Auch das habe ich heute gemacht. Auskunft dazu, in den deutschen "Papieren" steht aller 15 TKM oder 1 mal Jährlich Inspektion. Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre die deutsche Regelung anzuwenden. Im übrigen steht im rumänischen Inspektion aller 20 TKM oder 1 mal Jährlich. Alles andere könnte bei Garantiefällen sonst eventuell zu gerichtlichen Streitigkeiten führen. Muss aber nicht. Für mich habe ich entschieden (und für meine Frau natürlich auch), ich lege auf die 5 TKM keinen Wert und halte mich an die deutsche Regel. Auch aus dem Grund, dass eher die Jährliche Inspektion in Frage kommen wird. Vielfahrer werden es anders sehen, da es hier dann ein Kostenfaktor ist.

Um einen reibungslosen Ablauf bei Inspektionen und Garantiefällen mit Importfahrzeugen bei Renault Deutschland zu gewährleisten, empfiehlt Hr. Gehring übrigens, kurz nach dem Kauf eines Import-Dacias mit verschiedenen Renault-Händlern in der Nähe zu sprechen und mit ihnen eine Vereinbarung zu treffen, dass man dort die Inspektionen und Wartungen machen lassen möchte, ohne dass man für den Umstand des Import-Fahrzeugs in irgendeiner Weise benachteiligt wird.

Genau an das habe ich mich auch gehalten. Die Beratung war schon nicht schlecht in Leipzig.

strzepp
 
Er sagte allerdings auch bei mir, dass ich es trotzdem mit der Werkstatt klären soll (bei mir 1,6 MPI mit Gas ab Werk). Auch das habe ich heute gemacht. Auskunft dazu, in den deutschen "Papieren" steht aller 15 TKM oder 1 mal Jährlich Inspektion. Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre die deutsche Regelung anzuwenden. Im übrigen steht im rumänischen Inspektion aller 20 TKM oder 1 mal Jährlich. Alles andere könnte bei Garantiefällen sonst eventuell zu gerichtlichen Streitigkeiten führen. Muss aber nicht.

Bis du sicher ,das die deutsche Regelung im Streitfall keine Probleme bringt ,denn der Inhalt des Wartungsplanes in deinem Originalheft ist ja anderer als der Service der in Deutschland bei 15000 km erledigt wird .
Was sagt denn der Meister zur Gasanlageninspektion ,hat er schon die Werkstattausrüstung dazu und möchte er schon vor 20000km (ohne zeitliche Begrenzung) die Gasanlage inspizieren ?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Bis du sicher ,das die deutsche Regelung im Streitfall keine Probleme bringt ,denn der Inhalt des Wartungsplanes in deinem Originalheft ist ja anderer als der Service der in Deutschland bei 15000 km erledigt wird .

Da steht drin Inspektion aller 20 TKM oder (mindestens) 1xJährlich, wenn die KM Grenze nicht in diesem Zeitraum erreicht wurde.
D.h. ich muss mindestens 1x im Jahr zur Inspektion, auch wenn ich die 20 TKM nicht erreiche. Ich müsste bis 31.12 10 zur Inspektion, auch wenn ich da nur 10 TKM auf der Uhr habe. Oder auch schon am 01.06.10 wenn ich da die 20 TKM oder 01.04.10 bei 15 TKM auf der Uhr habe.
Wenn ich bei 30 TKM den ersten Ölwechsel mache (deutsche Inspektion) liege ich immer noch besser wie bei 40 TKM. Also kann bei 38 TKM in Ruhe der Garantiefall eintreten. Weil ich vorsorglich die Inspektion vorgezogen habe. Der Problemfall tritt ein, wenn ich nicht spätestens bei 40 TKM die fällige Inspektion gemacht habe und bei 45 TKM der Schadensfall eintritt.
Des weiteren heißt es nicht das die Inspektion bei 15 TKM (oder 20 TKM) gemacht werden muss, sondern spätestens da!
Die Wartung bleibt ja die gleiche.

Oder anders gesagt: Die Inspektion muss auch dann gemacht werden, nämlich einmal im Jahr, auch wenn die Kilometergrenze dort noch nicht erreicht wurde! Und wenn ich bis 31.12.2010 nur 1000 km gefahren bin, muss ich bis zu diesem Tag das Fahrzeug zur Inspektion vorführen. Also alles was unter dem Kilometerplan liegt ist ok.

Was sagt denn der Meister zur Gasanlageninspektion ,hat er schon die Werkstattausrüstung dazu und möchte er schon vor 20000km (ohne zeitliche Begrenzung) die Gasanlage inspizieren ?

Jo, die Werkstatt ist dafür vorhanden.
Wartung Gasanlage geht nach Plan, ist der gleiche wie in Deutschland. Ebenfalls trifft hier zu: Spätestens nach...

strzepp
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich bei 30 TKM den ersten Ölwechsel mache (deutsche Inspektion) liege ich immer noch besser wie bei 40 TKM.
Wenn sich seit dem letzten Jahr im rumänischen Wartungsplan nichts geändert hat, ist dort der Ölwechsel jedes Jahr oder aller 20000km dran.
Die rumänische Wartung entspricht etwa der deutschen Wartung bei 1/15k + 2/30k ,wenn man die Übersetzung liest ,vorausgesetzt es hat sich seit 2008 nichts geändert...
 
Also, das stimmt so sicherlich nicht... Oder gab es irgendwann mal eine Zeit, in der rumänische Dacias nur 18 Monate Garantie hatten ? .............
*Oli*

ist nur komisch das es dann noch extra in meinem kauvertrag vermerkt war.
ja die zeit scheint es gegeben zu haben anfang 2008 noch

Wolf
 
Erwischt.:o Ich hätte jetzt alles in einen Topf geworfen. Wo ist der Unterschied?

strzepp

Weiß jetzt nicht, ob das inzwischen geklärt wurde, da ich die zwischenzeitlichen Beiträge aus zeitgründen leider nur sehr grob überfliegen konnte, aber bevor ich mir einen abbreche bei der Erklärung, hilft Wiki da netterweise weiter:

Wikipedia schrieb:
Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung [Bearbeiten]

Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Garantie ? Wikipedia
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

:bang: Hätte ich eigentlich selbst darauf kommen sollen bei Wiki zu schauen :bang:
Danke schön, wäre das auch geklärt.

strzepp
 
****OFF TOPIC****

Da habe ich gestern ganz schön gestaunt, als ich im Werbefernsehen eine Autowerbung gesehen hae (ich glaueb, es war Kia): 7 Jahre Garantie, 5 Jahre kostenloser Service (vermute mal, damit waren die Inspektionen gemeint).

Mein lieber Schorlie, da hats mich schon ein wenig gerissen - hab natürlich das Kleingedruckte nicht gelesen...
 
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