Zum Thema Garantie bei Autos...

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ByeBye 69738

schönen nachmittag Leute,
Hab mir soeben mal die Frage gestellt...kann/darf der Autohändler die Garantiebeanspruchung verweigern im Falle eines Defektes
oder Reparatur währen diesen Monaten? Ich hatte so etwas mitbekommen bei einem Bekannten...es wurde nichts unternommen bis die Garantie abgelaufen war
und danach teuer in Rechnung gestellt laut diesem..
 
dazu müsste die Frage konkreter gestellt werden. Neuwagengarantie oder Gebrauchtwagengarantie. Garantie oder Gewährleistung/ Sachmängelhaftung. Hier mal so einen Anhaltspunkt für Neuwagen.
Neuwagengarantie: Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen - MeinAuto.de
bei Gebrauchtwagengarantien muss man noch zwischen Händler und Privat unterscheiden.

Also ein ziemlich komplexes Thema.

Gruss
Steffen
 
schönen nachmittag Leute,
Hab mir soeben mal die Frage gestellt...kann/darf der Autohändler die Garantiebeanspruchung verweigern im Falle eines Defektes
oder Reparatur währen diesen Monaten? Ich hatte so etwas mitbekommen bei einem Bekannten...es wurde nichts unternommen bis die Garantie abgelaufen war
und danach teuer in Rechnung gestellt laut diesem..

Frei nach dem Motto "Ich habe von einem Bekannten gehört, der von jemandem gehört hat ...."

Im Ernst, wenn ich ein Auto in das AH bringe und die dort nicht so tun wie sie sollten resp. gemäss Vertrag tun müssen, dann hake ich genau einmal nach und danach wende ich mich an Renault Schweiz und beanstande das Verhalten ihres Vertragshändlers.
 
Hab mir soeben mal die Frage gestellt...kann/darf der Autohändler die Garantiebeanspruchung verweigern im Falle eines Defektes oder Reparatur währen diesen Monaten?

Da Du keinerlei Angaben gemacht hast um welche Art von Garantie es sich handelt ist eine sinnvolle Antwort nicht möglich.

LG Rob
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
bei Neuwagen ja, bei Gebrauchtwagen gibt es ja sowiso keine Vollgarantie.
 
Ich hatte so etwas mitbekommen bei einem Bekannten...es wurde nichts unternommen bis die Garantie abgelaufen war
Ist das deinem Bekannten selbst passiert, oder hatte er die Geschichte ebenfalls von einem Bekannten?

Gerade bei solchen Geschichten bin ich vorsichtig, weil oft Details, beim erzählen, "vergessen" werden.


Mal ein Beispiel:
In diesem Faden hatten wir mal einen Fori, der sich beklagte, dass mehrere Werkstätten sich weigerten eine Garantiereparatur durchzuführen. Nach einigem Nachharken, stellte sich dann heraus, dass er in keiner dieser Werkstätten war. Sondern erwartete man würde ihm die Garantieleistung am Telefon bestätigen, ohne das ein Mechaniker das Auto vorher gesehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade bei solchen Geschichten bin ich vorsichtig, weil oft Details, beim erzählen, "vergessen" werden.

Ja, in dem Fall hat der TE keine Details zur Hörensagen-Geschichte kundtgetan, das ist dann besonders lustig beim 'heiteren Beruferaten'.

Oftmals sind solche 'Geschichten' so wie weitererzählt nie passiert.

LG Rob
 
bei Neuwagen ja, bei Gebrauchtwagen gibt es ja sowiso keine Vollgarantie.

Was soll eine Vollgarantie sein ?
Garantie gibts auch bei Gebrauchtwagen, es kommt auf den Händler und das Fahrzeug an.

LG Rob
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Mit Vollgarantie ist wohl die Herstellergarantie gemeint.
Bei Gebrauchtwagen gibt es nur eine Händlergewährleistung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Gebrauchtwagengarantie kann mit abgeschlossen werden, egal ob der Händler oder der Kunde sie bezahlt.
Diese ist in D nie eine komplette Garantie wie bei der Herstellergarantie. Hier gibt es Zuzahlungen und meist also Teilgarantien. In A z.B. gibt es diese Gebrauchtwagengarantien ( die auch extra abgeschlossen werden müssen) diese decken aber alles über einen bestimmten Zeitraum ab und beinhalten keine Zuzahlungen etc.

Gruss
Steffen

@John58

um was für eine Garantie handelt es sich den nun?? Bzw. Neu-oder Gebrauchtwagen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Was soll eine Vollgarantie sein ?
Garantie gibts auch bei Gebrauchtwagen, es kommt auf den Händler und das Fahrzeug an.

LG Rob
na...nach einem guten Jahr wird die garantie ja wohl noch gelten auf einem Neufahrzeug,aber anscheinend nicht für solche Sachen....
 
@John58
so nach dem 10 Beitrag wissen wir nun das es um ein 1 jähriges Fahrzeug geht. Also ist es noch voll in der zweijährigen gesetzl. Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung des Herstellers. Nicht Garantie.
Vielleicht könnstest Du uns nun noch verraten um welchen Sachmängel es sich bei dem Fahrzeug Deines Bekannten handelt. Bzw. auch um welches Fahrzeug. Du sprichtst nur in Rätseln.

Gruss
Steffen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #13
na...das macht ja keinen Sinn mehr hier...man wird ja veräppelt -_-
 
umgedreht wird es wohl eher mit dem veräppeln. Wenn Du unsere Fragen einfach beantworten könntest würde Du auch genauere Antworten erhalten. Wenn Du irgendwelche Unterschiede nicht verstehst dann frage einfach.
Aber so wird das nichts. Erkläre mir mal einfach was an meiner letzten Antwort "veräppeln" ist???
Es kann doch nicht sein, das jemand Fragen stellt die nur "halbgewalkt" sind und dann beleidigt ist wenn sie nicht seiner erwünschten Antwort entsprechen.

Gruss
Steffen

Kann mal jemand der Mods das Thema schliessen, sonst ufert das wieder aus.
 
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