Zulässiges Gesamtzuggewicht?

@ Helmut2
Deine Aussage ist leider falsch, da der MCV nur 1300 kg ziehen darf und Du 1400 ausgerechnet hast. Damit hättest Du die zulässige Anhängelast überschritten. :-(

Du hast recht, DANKE!

MCV mit 1400kg und 1300 am Haken macht mehr Sinn.
Ich sollte wohl doch besser beim schreiben den Kopf schräg halten, damit das Hirn an einer Stelle zusammenläuft.

Geballte Denkkraft .......
 
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  • #17
Ich sollte wohl doch besser beim schreiben den Kopf schräg halten, damit das Hirn an einer Stelle zusammenläuft.

Der ist doch der Brüller.

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die feststellbremse muss den zug an einer genau definierten steiigung vorwärts und rückwärts sicher halten dann muss wieder angefahren werden und das mehrmals. die anhängekupplung ist bei den meisten autos nur durch gefaltetes blech geschraubt und die sollte die lebensdauer des autos halten auch bei ständigen hängereinsatz. zum fahren mit 3,5 to anhänger reichen 36 ps.
selbst große transporter haben nur begrenzte anhängelast(gefaltetes blech).
roman
 
Noch ein Beispiel:
selbst vollbeladen mit 1800kg Gesamtgewicht, kann der MCV einen 2500kg Autotransporthänger am Haken haben, wenn dieser ein Leergewicht von 900kg hat und KEIN Auto draufsteht. :D

Das geringe Zuggewicht resultiert aus dem geringen Eigengewicht des MCVs.

Ein Zugfahrzeug mit geringer Eigenmasse, kann von einem schweren Hänger leichter in einer Kurve beim bremsen aus der Bahn geschoben werden, bzw. dann leichter ausbrechen.

Mangelnde Fahrzeugmasse ergibt geringeres Zuggewicht.

Wären die 1800kg des MCV sein Leergewicht, wäre das Zuggewicht bestimmt um 400 bis 500kg höher.

Kleiner Trost:
ein Gespann mit Frontantrieb fährt wesentlich stabiler und ruhiger, als mit Heckantrieb am Zugfahrzeug.

Das Gespann wird von ganz vorne gezogen, womit auch das mittige einknicken und wippen des Zuges bei schlechter Fahrbahn, bzw. Bodenwellen sehr stark gemildert ist.
 
Ein Zugfahrzeug mit geringer Eigenmasse, kann von einem schweren Hänger leichter in einer Kurve beim bremsen aus der Bahn geschoben werden, bzw. dann leichter ausbrechen.

Mangelnde Fahrzeugmasse ergibt geringeres Zuggewicht.
Ja ist schon komisch...bei LKW kann der Hänger sogar das 1,5 fache Gewicht des Zugfahrzeugs haben:angry:
 
Das gibts auch bei manchen Pkw´s.

Anhängelasten bis zu 6t sind möglich.
Allerdings muß der PKW dann eine Maulkupplung und eine Druckluftbremsanlage nachrüsten.
Der Hänger muß demnach ebenfalls eine Druckluftbremse haben.

Die ist aber in dieser dieser Hängerdimension sowieso Standard, denn es handelt sich dann schon um 2-Achshänger mit Lenkdeichsel und eben dieser Maulkupplung wie auch LKW sie haben

Kugelkopfkupplungen sind nur bis 3,5t zugelassen.

Einzig und alleine die anderen Verzögerungswerte einer Druckluftbremse ermöglichen das ganze.
 
Ich muss das nochmal aufgreifen. Mich würden die Toleranzen der Herren Polizisten interessieren. Was habe ich vor?
Ich bin dabei mir ein neues Hobby zuzulegen. Ich bau den Dacia Vorgänger um zum Stockcar (BMW 525tds). Zu den Rennen muss ich also mit zwei Autos fahren. Ein Zugfahrzeug für den Trailer und eins für den Wohnwagen (für die Familie). Unser Fuhrpark gibt nur ein Auto her, welches den Trailer ziehen kann (Buick Roadmaster). Eigentlich kommt nur noch der Dacia für den WoWa in Frage.
Nun ist da unser Klotz von Wohnwagen, der wohl noch ne Weile bleiben wird, da keiner tauschen will. Der Aufbau ist 6,6m lang, breit ist er 2,5m und hoch auch 2,5m. Er hat ein Leergewicht fon 1290kg (hatte ihn auf der Waage). Das klingt erstmal nicht viel, aber der lässt sich ziehen wie ein 5t Anhänger.

Das Ding würde monströs aussehen hinterm Dacia und Polizeikontrollen sind einem sicher. Mein Problem ist die Stützlast von 100kg. Ich muss mir etwas Gewicht ins Heck packen um auf die 75kg zu kommen. Mir ist aber so, als wenn ich die Stützlast dem Wohnwagen abrechnen darf und die als Zuladung am Dacia gerechnet wird. Egal wie, ich komme minimal über zulässige Gewichte.
Wieviel Toleranz gibt es seitens der Polizei?

Ich würde die Frau + Kinder, Gepäck und Trailer losschicken und ich würde leer fahren, bzw ich mit 85kg und Hund mit 30kg.

Ginge das durch, was meint ihr?
 
Anhängelast

Moin,

Er hat ein Leergewicht fon 1290kg (hatte ihn auf der Waage).

Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht Deines WoWa, und der steht in den Papieren. Wenn in den Papieren Deines Dacia steht, dass er so viel ziehen darf, ist zulassungs- und versicherungsrechtlich alles im grünen Bereich.
 
Moin,



Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht Deines WoWa, und der steht in den Papieren. Wenn in den Papieren Deines Dacia steht, dass er so viel ziehen darf, ist zulassungs- und versicherungsrechtlich alles im grünen Bereich.

Nein das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Es zählt das, was die Waage zeigt.

PS: es ist ein 91er buick mit dem kleinen 5l Motor.
 
...ach du meine Gute....:huh:

Einfach geht wohl in der StVO /StVZO wohl nix....

Wenn Du dir einmal eine Hänger kaufts, ok. Aber wenn Du öfters mal wechselst?:bang: (also den Hänger)
 
und ich würde leer fahren, bzw ich mit 85kg und Hund mit 30kg.

Ginge das durch, was meint ihr?



Die zulässige, maximale Anhängelast ist 1300kg.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein maximal beladener 1300kg Hänger ist, oder ein leerer 2000kg Autotransporthänger mit einem Leergewicht von 1300kg.
Das tatsächlich am Haken hängende Gewicht zählt.

Du hast also ein gemessenes Leergewicht vom WW mit 1290kg.

Ich gehe davon aus, daß die Messung solo erfolgte und nicht am Haken des Zugfahrzeuges, denn die Stützlast auf der Kugel, müßte sonst dem gemessenen WW-Gewicht hinzugezählt werden, was die ganze folgende Rechnung zu Deinem Nachteil verändern würde.

Der Hänger hat also echte 1290kg.

Der MCV wiegt leer ohne alles wie Flüssigkeiten und Fahrer 1280kg
Zusammen demnach ein Zuggewicht von 2570kg.

Das maximale Zuggewicht beträgt 2750kg.
Abzgl. Das Zuggewicht LEER von 2570 kg,
Ergibt eine Differenz von 180kg.

Diese 180kg stehen Dir als Restzuladung zur Verfügung, wobei Du die Füllmengen (Wasser+Tankinhalt) mit einbeziehen mußt.

Du hast 85kg, Dein Hund 30kg, sind zusammen 115kg.
Verbleibt ein Restspielraum auf die 180kg in Höhe von 65kg.

65kg für Flüssigkeiten / Tankinhalt.

Da brauchst Du Dir absolut keinen Kopf darüber machen, denn Du liegst dann immer noch absolut im grünen Bereich.
Und bei 20 oder 30kg Übergewicht beim Gesamtzug, machen auch die blauen keinen Mecker, weil das im Bereich des Meßfehlers / Toleranz liegt.

Aus Gründen der Stabilität des Zuges empfehle ich Dir, die Stützlast von 75kg voll auszureizen. - Lade soviel wie möglich im WW nach vorne, bis die 75kg an der Deichsel gemessen werden.
Dazu stellt Du bei abgekoppeltem WW das Bugrad auf eine Personenwaage.

Auf das Zuggewicht selbst hat das natürlich keinen Einfluß, da es lediglich eine Verschiebung von hinten nach vorne ist.

Da der MCV so gut wie leer ist (nur Du und der Hund), wird auch die maximale Hinterachslast vom Zugfahrzeug KEINESFALLS erreicht werden.
 
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