Zulässiges Gesamtzuggewicht?

Detti

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.5 dCi eco2 63 kW (86 PS)
Bin gerade beim rechnen.

Ausgangslage ist mein Diesel.

Der darf gebremst 1.300 kg ziehen. Wenn ich jetzt das Leergewicht
(kg / Minimalgewicht inkl. Füllmengen und 75-kg-Fahrer) 1.280 kg
rechne, komme ich zusammen auf 2.580 kg.


Das Zulässiges Gesamtzuggewicht beträgt 2.700 kg.

Dann hätte ich noch eine Zuladungsmöglichkeit von 120 kg im Dacia.


Bsp. ich kaufe einen Wohnwagen (1.300 kg) und will mit Familie (4 Personen) verreisen.
Dann dürfen nach dieser Rechnung, vorausgesetzt der Fahrer wiegt 75 kg,
die weiteren 3 Familienmitglieder und Gepäck, nicht mehr als 120 kg zusammen
wiegen.


Habe ich mich jetzt verrechnet, oder ist das wirklich so???
 
Ich möchte mal den sehen, der dich und deine Famile mit dem Auto auf ne Waage stellt.

Wenn du dich so im Grenzbereich bewegen willst, da war auch noch irgendwas mit der Stützlast des Wohnwagens. Ich meine die Stützlast wird vom Wohnwagen abgezogen und dem Fahrzeug zugerechnet.

Ich habe gerade günstig nen Wohnwagen zu verscheuern. Aber der wiegt leer genau 1290kg und ist 8 Meter lang, 2,50 breit und 2,50 hoch ... Theoretisch dürfte der Dacia ihn leer ziehen, aber fahrbar ist das nicht.
Für 800e wäre er dein ;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
@ Mini-Man

... war nur ein Beispiel, ich suche keinen Wohnwagen.


@ Helmut

Danke.




Habe jetzt mal beim Golf Variant geguckt. Die geben gar nicht
das zulässige Gesamtzuggewicht an.
 
Beim Gesamt-Zuggewicht ist meist der Mix aus Leergewicht / Maximalgewicht des Zugfahrzeuges maßgeblich beteiligt.

Je schwerer das Zugfahrzeug, um so stabiler der Zug und um so höher das zulässige Zuggewicht.
Die Motorleistung des Zugfahrzeuges nimmt da wenig Einfluß darauf.

So hatte meine Transe 2030 kg Leergewicht und 2780kg Maximalgewicht.
Das ganze mit dem 2,5er Russendiesel und 85PS.

Ziehen durfte ich 2000kg und das maximal zulässige Zuggewicht betrug 4700kg.

Es liegt also nicht an der Motorleistung.

Demnach dürfte der Golf mit seinen vergleichsweise ähnlichen Gewichten wie der MCV, auch ein ähnliches max. Zuggewicht besitzen wie der MCV.
 
Zuletzt bearbeitet:
noch nichtmal übereifrig, zur Hauptsaison wird verstärkt kontroliert.
Gruß Günter
 
Wir haben doch Polizisten an Bord.
Gibts da nicht sogar noch n paar % Toleranz beim wiegen?
 
Bin gerade beim rechnen.

Ausgangslage ist mein Diesel.

Der darf gebremst 1.300 kg ziehen. Wenn ich jetzt das Leergewicht
(kg / Minimalgewicht inkl. Füllmengen und 75-kg-Fahrer) 1.280 kg
rechne, komme ich zusammen auf 2.580 kg.


Das Zulässiges Gesamtzuggewicht beträgt 2.700 kg.

Dann hätte ich noch eine Zuladungsmöglichkeit von 120 kg im Dacia.


Bsp. ich kaufe einen Wohnwagen (1.300 kg) und will mit Familie (4 Personen) verreisen.
Dann dürfen nach dieser Rechnung, vorausgesetzt der Fahrer wiegt 75 kg,
die weiteren 3 Familienmitglieder und Gepäck, nicht mehr als 120 kg zusammen
wiegen.


Habe ich mich jetzt verrechnet, oder ist das wirklich so???

Ich habe da bei meinem auch so gerechnet und bin aufs gleiche Ergebnis gekommen. Und die Rechnug gilt nur für gebremset Anhänger.

Hinzu kommt, dass Du die Stützlast der AHK nicht überschreiten darfst. Die max. Stützlast beim MCV liegt bei 75 kg.
 
ja, es ist so. wenn du die anhängelast ausschöpfen willst, lass die familie zu hause.

roman
 
gebau richtig so. Das komplette DING mit Hänger und Personen darf max Gesmatzuggewicht nicht überschreiten.
Wie man das wiegt - ganz einfach, bei uns mieten sich die Helferlein eine Waage vom Agragroßhandel ca. 800m von der BAB und dann geht das ganze ganz einfach - das ganze DING auf die Waageplatte und schon steht da eine Zahl im Display wenn die zu hoch ist na dann :angry: . Ich habe mal irgendo gelesen das bis 10% drüber noch toleriert werden soll.
 
Tja, bei mir steht das in den Papieren so:"Zul.Ges.Gew.des Zuges Max.2700KG".Wenn ich streng nach dem Wort Zulässiges Gesamtgewicht gehe,
dann ist die Rechnung eigentlich ganz einfach. Zul.Ges.Gew.Dacia Logan MCV 1806KG + Zul.Ges.Gew.Anhänger darf 2700KG nicht überschreiten. Das heißt für mich, daß der Anhänger nur ein ZGG von 900KG haben darf. Wohlgemerkt - nicht tatsächliches Zuggewicht sondern ZGG.
Ich habe zu diesem Thema 2 Polizisten und einen freundlichen Herrn von der Dekra gefragt. 2x hieß es ZGG so wie oben beschrieben, einer war der Meinung es wäre das tatsächliche Gewicht gemeint. Was stimmt also nun?
Seltsam ist nur, daß der 7-Sitzer 50KG mehr Zuggewicht haben darf,da das ZGG des Fahrzeugs 50KG höher liegt als beim 5-Sitzer.
Ich werde bei Gelegenheit mich mal erkundigen, ob man diesen Eintrag nicht abändern lassen kann. Wieso soll der Zug nicht 3100KG wiegen dürfen.
 
Zgg

Die PKW mit Anhänger sind, bei gewerblicher Nutzung, über 2,8 to Gesamtzuggewicht, Fahrtenschreiberpflichtig. Schätze mal das deshalb das Zuggewicht darunter begrenzt ist um allen unwägbarkeiten deutscher Rechtssprechung aus dem Wege zu gehen.
Ich hatte da mal ganz tolle Diskussionen als ich auf einem Samstag, in den Ferien, mit dem Anhänger vom Schwager (Seine Firmenwerbung dran), auf der A1 angehalten wurde. Allerdings mit einem anderen PKW. Ging direkt los: Kein Fahrtenschreiber, Wochendfahrverbot für LKW, wär gewerblich usw.
Es wär egal ob der PKW oder der Anhänger gewerblich genutzt würde. wurd da zuerst gesagt. Hatte sich zwar schließlich erledigt, nervig wars trotzdem und das Ganze scheint aber wohl nicht eindeutig geregelt zu sein.
 
Ich werde bei Gelegenheit mich mal erkundigen, ob man diesen Eintrag nicht abändern lassen kann. Wieso soll der Zug nicht 3100KG wiegen dürfen.

Das kriegst Du nicht gebacken, weil das Zugfahrzeug dazu zu leicht ist.

Zu Deiner anderen Frage:
zul: Zuggewicht ist das tatsächliche, aber eben nach oben hin begrenzt.

Wenn der MCV mit 1800kg vollbeladen ist und Du hinten einen LEEREN WW mit 900kg hängen hast, dann hast Du ein Zuggewicht von 2700kg.

Ist der MCV mit 1300kg leer, dann kannst Du das Max-Gewicht von 1400kg des WW nutzen, denn Du hast auch wieder 2700kg.
Das mit der Stützlastverlagerung lassen wir mal außén vor.

Nicht das was der Hänger könnte ist maßgebend, sondern das was er ist.

Únd in der jeweiligen Summe der Gewichte, darf das zul. Zuggewicht nicht überschritten werden.

edit:
Danke Thorben für den Hinweis!

Ist der MCV mit Fahrer und 1400kg leer, dann kannst Du das Max-Gewicht von 1300kg des WW nutzen, denn Du hast auch wieder 2700kg. ...... hätte es lauten müssen.
Sorry -_-
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Leute, warum begreift das denn keiner?
Die zulässige Anhängelast und daher auch das zulässige Zuggesamtgewicht richtet sich nach dem, was das Zugfahrzeug verzögern (bremsen, zum stehen bringen) kann. Die Motorleistung ist dabei völlig irrelevant. Was würde es denn nützen mit 3 to. los zu spurten, wenn man das Gespann nicht wieder zum Stillstand bekommen kann?

Da bei modernen PKW zuviel Gewicht eingespart wird, kommt es leider dazu das das zulässige Zuggesamtgewicht kleiner als das zul. gGw des Zugfahrzeugs + zulässige Anhängelast ist. Nur LKW sind noch auf volle Last ausgelegt.

@ Helmut2
Deine Aussage ist leider falsch, da der MCV nur 1300 kg ziehen darf und Du 1400 ausgerechnet hast. Damit hättest Du die zulässige Anhängelast überschritten. :-(

@ Wiggi:
Stimmt nicht! Beispiel Mercedes G. Ein Geländewagen (PKW) mit einem zgGw von deutlich über 2 to und einer ähnlich großen Anhängelast.

Desweiteren spielt es beim Sonntagsfahrverbot keine Rolle, ob gewerblich oder Privat. Wussten die Polizisten, die Dich angehalten haben wohl auch nicht. Das Gesetz ist allerdings sehr seltsam. Ich weiss nicht ob es inzwischen geändert wurde, aber nach meinem Wissen gild das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 to. zGgw und LKW mit Anhänger. Also ein Pick-up darf also Sonntags nicht mit Anhänger gefahren werden. Das gilt auch für ganz leichte Pick-up wie einen 2CV-Pick-up. Ausgenommen sind allerdings Gespanne mit Sport- oder Campinganhängern. Ebenso dürfen LKW mit aufgesattelten Anhängern (Sattelschlepper mit Auflieger) Sonntags fahren, wenn das zGgw des Zuges 7,5 Tonnen nicht überschreitet.
Irre, oder?
 
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