Wohnmobilzulassung Dokker?

dok

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dokker LPG
Hallo,
kennt sich heir jemand aus. Ich finde nur sehr widersprüchliche Aussagen über Bedingungen einer WOMOzulassung.
Ist das beim Dokker überhaupt möglich? (Keine Stehhöhe machbar)
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Nur Umbauten mit TÜVabnahme oder wie weist man es überhaupt bei der Versicherung usw nach?

DAAANKE:)
 
wie schon aus der Anmerkung von Texas zu ersehen kannst Du das mit der WOMO zulassung vergessen.
Gruß
 
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Danke. Ende Diskussion.

Danke euch beiden. Also ist es doch so, wie ich angenommen hatte und alle anderen Einträge schlechtweg Quatsch.
 
was soll das auch bringen ?

Ein Vorteil von einem einem Auto im Dokkerformat liegt ja gerade auch darin auf plätzen zu parken zu dürfen die für womos verboten sind.
 
Grundsätzlich vergessen muss man die Umtragung nicht, es ist allerdings kein leichter Weg.


Den "normalen" Dokker umzurüsten, ohne dauerhaft die Anzahl der Mitfahrer zu reduzieren, kann man wohl vergessen. Das war aber schon immer so.

Anders sieht es mit dem Dokker Express aus. Seit die "Stehhöhe" nicht mehr Bedingung ist, ist der Umbau mit Begleitung eines Prüfers (TÜV oder DEKRA) durchaus möglich.


Bedingung ist der feste Einbau, also kann man auch Klappkonstruktionen nutzen, solange deren Basis fest verbaut ist.

Offenes Feuer ist wegen der Mindestabstände ein Problem, aber es gibt E-Kochplatten. Der Gaskocher kann als Gepäck mitgenommen und in einer Außenküche verwendet werden, aber er zählt dann nicht als Kochstelle.

Wasser kann mittels Tauchpumpe aus einem 10-L-Kanister entnommen und in ein kleines Edelstahlwaschbecken geleitet werden. Abwasser landet wieder in einem 10-L-Behälter.

Lüftung geht durch nachträglich eingebaute Öffnungen und Fenster. Die Belüftung muss nicht elektrisch sein, Öffnungen unten und oben reichen aus.

Bei Nutzung einer E-Heizung und eines E-Kochfeldes muss auch eine Einspeisung (CEE blau) mit einem Kleinverteiler mit FI und Sicherungen vorhanden sein.


Wenn das Konzept genial genug ist, um einen Prüfer zu überzeugen, dann wird es auch als Wohnmobil anerkannt. Es muss auch nur eine vollwertige Schlafgelegenheit vorhanden sein, nicht zwei (mit dem Prüfer besprechen!). Es waren noch nie so viele Betten wie Sitzplätze gefordert (weiß ich als Besitzer eines 6-Sitzigen Wohnmobils), die u.a. Quelle spricht allerdings in Mehrzahl.

ABER (war klar, dass das kommen musste) der Umbau muss aus dem Dokker (Express) ein Wohnmobil machen. Ein Umbau, bei dem man alles wegklappen kann, um dann Werkzeug und Material zu transportieren, wird nicht anerkannt. Genauso kann man nicht erwarten, dass ein 5-Sitzer weiterhin ein 5-Sitzer bleiben darf, weil bei Mitnahme der Rückbank kein "Wohnen" sondern eher ein "Notbiwak" zustande kommt.

Ein Autohimmelbett oder eine ququq-Box sind KEIN Wohnmobilumbau.


Noch etwas zur Stehhöhe: Die wurde mal mit 1,7m beziffert und kam aus dem Steuerrecht (KFZ-Steuer). Es gab allerdings Klagen einzelner Umbauer, die klein genug waren, um in einem umgebauten Caddy zu stehen. Ein Kleinwüchsiger, dem man per Gesetz sagt, er wäre kein vollwertiger Mensch, weil er "Stehhöhe" mit 1,2m definiert, ist zu Recht sauer! Diese Regelung wurde abgeschafft.

Es gab auch mal ein Merkblatt vom TÜV für nachträgliche Umbauten. Dieses existiert wohl nicht mehr, weil eine Neueinstufung (NICHT Neuzulassung) eines Fahrzeuges mit den jeweils aktuell gültigen Gesetzen übereinstimmen muss. Das regelt jetzt die EU. Ich zitiere mal aus "Richtlinie 2007/46/EG Anhang II":

5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

- Tisch und Sitzgelegenheiten,

- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,

- Kochgelegenheit und

- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


Noch etwas: Aus dem Fahrzeug der Klasse N1 (LKW, Dokker Express) muss zwingend ein Fahrzeug der Klasse M1 (PKW) mit Zusatz "Wohnmobil" werden. Das kann bei Dokker Express mit EURO 5 aus dem Übergangszeitraum (LKW durften 1 Jahr länger mit EURO 5 verkauft werden) eventuell schwierig werden, das muss individuell geklärt werden. Ob ein RDKS nachgerüstet werden muss, sollte man auch vorher klären. Oder mit dem Prüfer eine ToDo-Liste aufstellen und hoffen, dass es nicht auftaucht. Immerhin ist es kein Wohnmobil mit "Erstzulassung" (egal welches Jahr).

Will man einen normalen Dokker umschlüsseln, muss man wohl auf die hintere Sitzbank verzichten und die Anzahl der Sitzplätze auf 2 reduzieren. Dauerhaft.


Gruß
MadGyver
 
was soll das auch bringen ?

Dieses Bestreben nach Womozulassungen stammt eigentlich noch aus der Zeit, als noch sehr viele US-Vans aus Amibeständen auf dem Markt erhältlich waren.

Bei Hubräumen bis zu knappen 8 Litern und hohen Motorleistungen waren die Deutschen Käufer und Besitzer aber bestrebt, die hubraumabhängige KFZ-Steuer sowie die Versicherungsprämie zu drücken.

LKW-Zulassung, Womo-Zulassung und sogar Zulassungen als Büromobil waren daher an der Tagesordnung.

Heute kräht eigentlich keine alte Sau mehr danach, weil durch die heutigen ohnehin hubraum- und leistungsarmen Fahrzeuge Sinn und Zweck einer solchen Aktion nicht mehr gegeben ist.
 
Moin,

mit der Zulassung des Dokker als Womo handelt man sich im Betrieb hinterher doch eher nur Nachteile ein.
Es gibt inzwischen genügend Verbote der Durchfahrt, des Parkens explizit nur für Wohnmobile.

Und Steuern zahlt man mindestens € 160 pro Jahr (für ein Womo mit 1900kg Gesamtgewicht). Also eher mehr als weniger, gegenüber dem PKW.
 
Große Vorteile gibt es eigentlich nur beim Express. Man ist nicht mehr vom Sonntagsfahrverbot (LKW mit Anhänger) betroffen und die Versicherung wird auch deutlich günstiger. Das würde sich tatsächlich lohnen.

Beim normalen Dokker (PKW) würde ich persönlich zu einem Umbau ohne Wohnmobilumschreibung raten. Eventuell sogar so weit klappbar oder in Modulen, dass man die zweite Sitzreihe weiter nutzen kann.


Gruß
MadGyver
 
Moin,

dafür dürfen WOMO (unabhängig vom Gewicht) mit Anhänger außerorts nur 60km/h fahren. Ausgenommen sind Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Und es gibt einige örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen die alle außer Personenkraftwagen betreffen. Z.B. die 60km/h Begrenzung auf der A7 Fahrtrichtung Kassel im Bereich Hannoversch-Münden.
 
Stehhöhe ist nicht mehr erforderlich!
Schlafmöglichkeit muss gegeben sein.
Kocher mit Zündsicherung.
Spüle...usw....
Fertig!
 
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