Dokkerfranz
Mitglied Gold
- Fahrzeug
- Dacia Dokker "Stepway" TCe 130 PF
- Baujahr
- 2021
Ich gehe jetzt einmal davon aus dass diese interessante Diskussion "generell" das Thema "Wandlung - Garantie - Gewährleistung" betrifft.
Im gegenständlichen Fall den uns "Handygoelzi" geschildert hat geht es wenn ich das richtig verstehe um folgende Mängel die beim Neuwagen aufgetreten sind:
Pixelfehler beim Navi + 1 USB defekt + 1 USB fehlt + vermutlich ein defektes Klima Steuergerät
Verständlich dass sich der Fahrzeugbesitzer ärgert weil ein Werkstättentermin zur Behebung der Mängel erforderlich sein wird. Navi und ggf. das Klima Steuergerät wird ausgetauscht, und für die USBs wird es auch eine einfache Lösung geben.
Deswegen ein neues Auto zurückzugeben...?
OK, wenn eine Wandlung rechtlich möglich ist...und der Fahrzeugbesitzer das unbedingt erreichen will...warum nicht, soll halt so sein.
Allerdings...wir reden ja nicht von lebensgefährlichen Mängeln an der Bremsanlage... von Getriebeschäden...ungeklärter Brandgeruch aus dem Motorraum...oder von einen rundherum undichten Auto welches bei jedem Regenguss "ersäuft". Es gibt auch Mängel die vorhanden sind aber deren Ursache nicht einfach festzustellen ist, wenn da eine Werkstätte an mehreren Terminen erfolglos herumsucht...das wäre dann echter Ärger!
Kann natürlich jeder User sehen wie er will...bei den beanstandeten Mängeln lt. Eingangsposting meine ich dass alles relativ einfach und schnell zur Zufriedenheit des Besitzers in Garantie erledigt werden kann...weil die Mängel erkannt und klar definiert sind.
Nochmals...das ist meine persönliche Meinung...kann jeder User natürlich konträr sehen!
Im gegenständlichen Fall den uns "Handygoelzi" geschildert hat geht es wenn ich das richtig verstehe um folgende Mängel die beim Neuwagen aufgetreten sind:
Pixelfehler beim Navi + 1 USB defekt + 1 USB fehlt + vermutlich ein defektes Klima Steuergerät
Verständlich dass sich der Fahrzeugbesitzer ärgert weil ein Werkstättentermin zur Behebung der Mängel erforderlich sein wird. Navi und ggf. das Klima Steuergerät wird ausgetauscht, und für die USBs wird es auch eine einfache Lösung geben.
Deswegen ein neues Auto zurückzugeben...?
OK, wenn eine Wandlung rechtlich möglich ist...und der Fahrzeugbesitzer das unbedingt erreichen will...warum nicht, soll halt so sein.
Allerdings...wir reden ja nicht von lebensgefährlichen Mängeln an der Bremsanlage... von Getriebeschäden...ungeklärter Brandgeruch aus dem Motorraum...oder von einen rundherum undichten Auto welches bei jedem Regenguss "ersäuft". Es gibt auch Mängel die vorhanden sind aber deren Ursache nicht einfach festzustellen ist, wenn da eine Werkstätte an mehreren Terminen erfolglos herumsucht...das wäre dann echter Ärger!
Kann natürlich jeder User sehen wie er will...bei den beanstandeten Mängeln lt. Eingangsposting meine ich dass alles relativ einfach und schnell zur Zufriedenheit des Besitzers in Garantie erledigt werden kann...weil die Mängel erkannt und klar definiert sind.
Nochmals...das ist meine persönliche Meinung...kann jeder User natürlich konträr sehen!
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