Welcher Heizlüfter ist empfehlenswert?

Nein, ich habe niemand verarscht. Ich versuche ja nur die beste Lösung zu finden und spiele verschiedene machbaren Szenarien durch
 
Schäden durch Motoreneinlauf im Leerlauf

Entschuldigung, vergessen wirs. Hab nur das wieder gefunden. Ich bin ja ein Dummy und muss mich durchgoogeln. Ich habe mir einen Anti-Danke-Button verdient! Asche über mein Haupt! Und die Gesetze kennt eh jeder, uninteressant hier! Ich schwöre: Ich tu es nie wieder!
Und dass Gesetze kein Hinderungsgrund sind, wissen wir ja alle. Banküberfälle sind ja auch verboten, trotzdem gibt es sie sehr oft:D
Nana, nun mal nicht so beleidigt. Den Anti-Danke Button hast du nicht verdient. Jeder darf hier Wissen und Quellen posten. Die Reaktion auf deinen Post fand ich jetzt auch nicht so prickelnd.

Ich versuche es mal sachlicher: die angezeigten Nachteile im Artikel stimmen nur zum Teil. Der Motor wird während des Fahrbetriebs besser und effizienter warm. Das Motorteile wegen Mangelschmierung defekt gehen können schiebe ich ins Reich der Fabeln. Wenn das Motoröl extrem kalt ist, dann bekommt man es bei höheren Drehzahlen nicht besser Öl an die Schmierstellen, und bei höheren Drehzahlen reißt der Schmierfilm eher ab.
Einen kurzen Moment im Stand etwas weniger Viskosität ins Öl zu bekommen ist imho legitim.

Was beim Zitat der STVO aber auch ins Auge fällt, ist der Begriff „unnötiges Laufenlassen“. Einig sind wir uns wohl alle, dass es im Sommer völlig unnötig ist, dem Motor vor einer geschlossenen Bahnschranke laufen zu lassen.

Aber wenn mir im Winter nach Motorstart die Scheibe beschlägt oder gar anfriert, dann lasse ich selbstverständlich dem Motor ein paar Minuten laufen. Ohne Sicht nach vorne kann ich nicht fahren, und wenn ich einen Fußgänger morgens im Dunkeln über den Haufen fahre, dann kann ich mich schlecht mit dem Passus der STVO oder dem BimSchG wegen unnötigem Laufenlassen heraus reden.
In dem Fall ist das Laufenlaufen essentiell und wichtig für die Verkehrssicherheit, imho nicht unnötig.
 
Ich lasse den Motor auch morgens vor dem Eiskratzen an. Aber ich muss ja alles googeln:
Autofahren im Winter - Erst kratzen, dann starten
Nö, ich kratze tatsächlich erst und lasse dann den Motor an. Wenn ich dann allerdings feststelle, dass aufgrund der Luftfeuchte/Temperaturverhältnisse die Scheibe immer wieder beschlägt oder anfriert, dann laß ich den Motor natürlich laufen und warte, bis die Scheibe soweit frei geworden ist.

Besonders lustig ist das, wenn morgens die Sonne aufgeht und waagerecht in die Windschutzscheibe scheint. Wenn da nicht alles eisfrei und sauber ist, dann sieht man zwar viele bunte Lichter, nur nicht die Straße vor einem. Hatte früher mal so einen kleinen 12V-Walzenlüfter, der ganz gut beim Scheibenfreimachen unterstützt hat. Allerdings habe ich keine Lust mehr, mir mit solchen häßlichen Anbauteilen das Armaturenbrett zu verschandeln.
 
Ich lasse die 3-4 Minuten beim Eiskratzen den Motor samt Lüftung auf die Scheibe laufen.
Ob ich jetzt wie von mir beschrieben den Motor laufen lasse oder erst einschalte wenn die Scheiben freigekratzt sind macht zeitlich keinen Unterschied.
Warten muß ich sowieso bis die Scheiben freigepustet sind.
 
Ohne jetzt den Umweltpapst raushängen zu lassen: Das Problem ist nicht, dass Du Zeit sparst, das Problem ist der Lärm (und die Abgase). Den Wagen zum enteisen laufenzulassen ist sinnfrei und verboten. Hier ein L I N K . Aber solche Stellen findet man problemlos in großer Zahl. Ob Du Deinen Motor damit schädigst oder nicht, ist eh Dein Privatvergnügen.. Beschlagene Scheiben lassen sich auf jeden Fall wunderbar mit einem (Fenster-) Leder trocknen.

Hier ein Zitat einer anderen Stelle:

Darf ich den Motor im Stand laufen lassen, z. B. beim Parken oder im Winter zum Heizen, während ich die Scheiben frei kratze?
Nein, § 30 StVO untersagt es, den Motor unnötig laufen zu lassen, wenn das Fahrzeug nicht unmittelbar benutzt wird. Des Weiteren untersagen auch die Immissionsschutzgesetze der Bundesländer vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen.

Welche Sanktionen drohen nach dem Bußgeldkatalog, wenn ich den Motor unnötig laufen lasse?
Wer vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht, muss ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zahlen.

EDIT: Nein, ich werde nie jemanden anschwärzen, der seinen Motor laufen lässt .. ich halte mich auch nicht zwingend an jede Regel in der STVO.
 
Eigentlich war zu dem Thema doch alles gesagt: AKW auf Anhänger, Gasheizung, Standheizung, Spiritusheizung, Auto laufen lassen, Heizdecke mit Akkubetrieb, Brennstoffzelle, Elektrolüfter, nur ein offenes Lagerfeuer in einer Grillschale fehlt noch. Also kann man eigentlich zu dem Thema nichts mehr schreiben, oder?
 
Selbstverständlich könnte ich nach über zehn Jahren bei der Spetzialiserung auf römisches kochen einiges übe Feuerdschalen sagen....
 
Geht es Dir eigentlich um gemütliches Schlafen, oder um einen warmen Innenraum ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich beides. Das aufwärmen nach einem Tag draussen. Und einigermassen Wärme beim aufwachen. Ich habe ein ine muskelkrankheit und da ist Kälte, Wind und Feuchtigkeit Gift. Daher ist zwischendurch sehr gut, aufzuwärmen
 
Beschlagene Scheiben lassen sich auf jeden Fall wunderbar mit einem (Fenster-) Leder trocknen.
Beschlagene Scheiben ja, vereiste nein. Kommt zwar nicht häufig vor, aber immer wieder mal. Und ob du es nun für sinnfrei hälst oder nicht, ich laß den Motor laufen, bis das Gebläse die Scheibe dann frei gemacht hat. Ich bin doch nicht bescheuert und fahre im Blindflug. Meistens kann man ja direkt nach dem kratzen losfahren. In den Fällen wo nicht nehme ich mir das Warmlaufenlassen raus. Das mit dem Umweltgedanken hat da Grenzen, wo die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
 
Eigentlich beides. Das aufwärmen nach einem Tag draussen. Und einigermassen Wärme beim aufwachen. Ich habe ein ine muskelkrankheit und da ist Kälte, Wind und Feuchtigkeit Gift. Daher ist zwischendurch sehr gut, aufzuwärmen
Dann hilft nur eine Luftheizung, auch extern oder Landstrom. Leider.
 
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