Vorläufig ist die Schlampe fertig

das ein und dasselbe fahrzeug aka blechdokker und scheibendokker vollkommen unterschiedlicher besteuerung , versicherung und zahlreicher anderer regularien unterworfen sind , man denke nur an sonntags hängerverbot u.a. , lässt sich mit gesundem menschenverstand nicht fassen . das ganze verkehrsrecht ist von vorne bis hinten ein moloch des schwachsinns . wenn ich nur an die führerscheinklassen alle denke , wo inzwischen niemand mehr eine idee hat wer wann was noch fahren darf ( selbst die auf den ämtern und bei der polizei nimmer , vermutlich nichtmal verkehrsrichter ) .. oder rechtsichere ladungssicherung .. auch so ne lachnummer .. oder die parkraumbewirtschaftung mein credo : einfach machen , nicht zuviel über das kasperltheater nachdenken und vor allem keine fragen stellen !

die versicherungserstellung hat ja heutzutage auch schon was bizarres .. da reicht es nicht mehr wie anno tobak in die liste auf nem din a 4 blatt zu schauen und leistung und rabbat abzulesen .. da wird mittlerweile gefragt ob opa beamter oder bei der wehrmacht war , oder die schwester ansteckende krankheiten hat . oder ob man in den nächsten 12 monaten eher 6800 oder doch 7200 km fahren zu gedenkt .. der leistungskatalog im falles eines falles und sachen wie rückstufung etc kannste dann dem 600 seitigen vertragsverk im internet entnehmen .. aber auch nur wenn du 12 semester jura studiert hast und min 3 monate urlaub .. da weiss man wer die gesetze macht .


sorry für ot ..
 
Zuletzt bearbeitet:
Nebenbei hat ein NeuWagen mit LKW-Zulassung nicht 3 Jahre Tüv sondern nur 2. Was sich die EU mit ihren Winkeladvokaten dabei gedacht hat kann sowieso keiner nachvollziehen. -_-

Selbst mein neu gekaufter Anhänger ist an Erstzulassung 3 Jahre Tüv frei.

Nachdem ich nur günstige 24€ Versicherung im Jahr bezahle (man steigt übrigens bei SF 100% ein) kam vom Hauptzollamt der Steuerbescheid über 29€ KFZ Steuer. Wie sich die berechnet ist mir nicht plausibel, wird wahrscheinlich ausgewürfelt.:D
 
Die Versicherung für den Anhänger bleibt bei 100%. Da gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Und die Steuer für den Anhänger richtet sich nach dessen zulässigen Gesamtgewicht. Geht auch aus dem Steuerbescheid hervor.

Viele Grüße
Roman
 
ich hab mehrere versicherer abgeklappert und keiner kam trotz prozentübernahme und geschachere auch nur ansatzweise in die preisregion der pkw version .......

Da scheint doch einiges an mir vorbeigelaufen zu sein. :huh:

Ich erinnere mich noch gut daran, daß Fahrer hubraum- und leistungsstarker Kombis versuchten, für ihre Fahrzeuge eine LKW-Zulassung zu bekommen, weil dann die Unterhaltskosten deutlich niederiger waren.

Der Umbau beschränkte sich dann lediglich darauf, die hinteren Sitze zu entfernen und die hinteren Scheiben undurchsichtig zu machen, denn als LKW durfte das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze haben.

Das führte dann allerdings teilweise auch zu absurden Lächerlichkeiten.
Ein Kollege von mir hatte durch entfernen der hinteren Sitzbank eine LKW-Zulassung bekommen und zahlte somit auch deutlich weniger Steuer und Versicherung ........ für einen CJ5 Jeep mit 5,0 V8 Motor.

Wer das Fahrzeug kennt der weiß dann auch, daß die dann entstandene Ladefläche nichtmal halb so groß war, wie beim Ur-MCV.

Aber um zum Thema zurückzukommen ....... offensichtlich genügen nur noch 2 Sitzplätze alleine und eine vorhandene Ladefläche nicht mehr, um einen Kombi mit fehlenden hinteren Seitenscheiben, problemlos als Tranporter zulassen zu können.
 
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