Verkauf an Händler oder Privat?

Ich war erst gestern bei wirkaufendeinautode. Innerhalb 30 Minuten war mein Auto verkauft. Völlig problemlos und zum angegebenen Preis, der mir online angezeigt wurde. Keine Fragen bezüglich irgendwelcher Defekte, letzte Inspektion, Zahnriemenwechsel, Zustand der Bremsen usw. Hab meinen Wagen übergeben, bekannte Mängel wie Beulen vorher online angegeben, ansonsten wurde ich nach keinerlei Informationen gefragt.

Ich habe auch keine Lust auf Privatverkauf. Den Stress geb ich mir nicht.
 
Moin,
die meisten scheinen bei einem Bar Verkauf zu vergessen, das Falschgeld dabei sein könne. Ich denke nicht, das jeder ein Geld Lesegerät zu Hause stehen hat. Bei einer großen Summe, würde ich niemals mein Auto gegen Barzahlung, zu Hause verkaufen wollen. Klar, man könnte mit dem Käufer auch zu Bank gehen, aber auch dies wäre mir alles viel zu aufwendig. Alle unsere Autos, wurden stets bei einem Händler in Zahlung gegeben. Kein Stress mit ab und anmelden. Aber jeder wie er meint, es machen zu müssen. :yes:
 
Moin,
die meisten scheinen bei einem Bar Verkauf zu vergessen, das Falschgeld dabei sein könne.
Wenn du ein Termin hast sprich mit deiner Bank. Für solche fälle gibt es Geld Tester zum leihen. oder man fährt zur Geldübergabe direkt zur Bank bzw zum Automaten wo man einzahlen kann.
 
Ich liebe den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Und von wegen irgendetwas im Kaufvertrag auszuschließen ist rechtlich nicht mehr möglich. Egal ob Privatverkauf oder an einen Händler. Der Verkäufer haftet immer für versteckte Mängel. Zudem ist er in der Beweispflicht dem Käufer nachzuweisen, das es kein versteckter Mangel ist. Der Zeitraum beträgt 6 Monate.
 
Moin,
die meisten scheinen bei einem Bar Verkauf zu vergessen, das Falschgeld dabei sein könne. Ich denke nicht, das jeder ein Geld Lesegerät zu Hause stehen hat.
Was willst du mit einem Lesegerät? Schon mal etwas von einem Wasserzeichen gehört? Halt die Scheine vor einem Fenster ins Licht, dann weißt was los ist. ;)
 
Gute Fälschungen sind für den Laien nicht mehr zu erkennen. Die Fälscher sind ja nicht dümmer geworden und bei Lidl&Aldi gibt es bis heute keinerlei Kontrolle an den Kassen.

Im Zweifel also zum Einzahlautomaten
 
Schon mal etwas von einem Wasserzeichen gehört?
Ich muss dir leider mitteilen, dass du auf dem Holzweg bist, wenn du meinst, man kônnte anhand des Wasserzeichens die Echtheit von Euronoten feststellen.
Lesestoff.

Die Barzahlung würde ich bei einem Autokauf vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, verzichte ich lieber darauf.
Bei einem seriösen Verkäufer ist das bargeldlose Bezahlen auch kein Problem.
 
Ich muss dir leider mitteilen, dass du auf dem Holzweg bist, wenn du meinst, man kônnte anhand des Wasserzeichens die Echtheit von Euronoten feststellen.
Lesestoff.

Die Barzahlung würde ich bei einem Autokauf vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, verzichte ich lieber darauf.
Bei einem seriösen Verkäufer ist das bargeldlose Bezahlen auch kein Problem.
Meine Bankdaten gebe ich keinem Fremden......
Bargeld ist bei mir Voraussetzung ,es wird ein vernünftiger Kaufvertrag gemacht mit allen Angaben zum Fahrzeug sowie den Vermerk Ummeldung binnen 3 Tagen, Ausweiß wird immer kopiert......
gefällt mir der Käufer nicht bekommt er auch mein Fahrzeug nicht.....:D

LG Thomas
 
Ich liebe den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Und von wegen irgendetwas im Kaufvertrag auszuschließen ist rechtlich nicht mehr möglich. Egal ob Privatverkauf oder an einen Händler. Der Verkäufer haftet immer für versteckte Mängel. Zudem ist er in der Beweispflicht dem Käufer nachzuweisen, das es kein versteckter Mangel ist. Der Zeitraum beträgt 6 Monate.

Genauer gesagt kann man als Privatverkäufer durchaus eine Sachmangelhaftung ausschließen. Die Gefahr für etwaige Folgeschäden durch Mängel geht zum Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer über. Sofern diese Mängel im Kaufvertrag auch festgehalten worden sind.

Nur wenn der Käufer nachweisen kann, dass ein Mangel schon vor der Übergabe bestanden haben muss und arglistig verschwiegen wurde, besteht ein Recht auf Nacherfüllung. Also genau andersherum als du es geschildert hast. Die Beweislast liegt beim Käufer.
 
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