Unglaublich - aber wahr

Wenn Du z.B. an Deinem Neubau den Betonmischer anwirfst oder vor der Haustür Deine defekte Datsche mit viel Lärm reparierst, oder mit der Motorsäge Deine Bäume im Garten zerkleinerst.
Auch darfst Du am Sonntag im Mehrfamilienhaus keine Löcher in die Wände bohren. :o
Ich hatte ja auch geschrieben: eventuell

das hat höchstens was mit lärmschutz zu tun , mehr auch nicht
 
es gibt kein sonntagsarbeitsverbot..........

und das arbeitszeitgesetz erstreckt sich auf jeden tag

gibt es doch, zumindest für Arbeitnehmer: §9, Abs. 1 ArbZG "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden"
Aber wie geschrieben mit etlichen Ausnahmen.

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass sich das Gesetz nur auf Sonntage beschränkt. Klar gilt es generell für Arbeitnehmer jeden Tag.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #34
das hat höchstens was mit lärmschutz zu tun , mehr auch nicht

Wie dem auch sei, Lärmschutz oder sonst was, Arbeit die Lärm macht ist generell sonntags verboten. Und wie schon erwähnt, es gibt Ausnahmen.
 
Beruflich muß man wohl über das Sonntagsarbeitsverbot nicht diskuttieren.

Anders siehr es aber im privaten Bereich aus. Da ist die Regelung Ländersache. Aber grundsätzlich gilt da ja auch, wo kein Kläger, da kein Richter. Bei uns ist es gang und Gebe, dass So Rasenmäher, Häcksler und Co laufen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #37
Es ist sehr erbaulich, wenn zur Kaffeezeit am Sonntag im Garten der Nachbar dann meint, Bäume zu schneiden, Äste zu zerkleinern und den Rasen zu mähen. Und das alles mit Benzinmotor angetriebenen Geräten.
Mal davon abgesehen, dass das keiner meiner Nachbarn macht, aber sollte einer auf die Idee kommen und so seine Rücksicht kundtun, hätte ich auch kein Problem, ihn darauf anzusprechen. Sollte er sich nicht einsichtig zeigen, wüsste ich, was ich zu tun hätte. :D
 
Tja, das Geben und nehmen!

Da ich unter der Woche sehr wenig Zeit für den Garten hab, liegt bei mir auch das meiste am WE an. Bei uns stört es trotz (oder ;) grade wegen) großer Renterzahl wohl nicht wirklich jmd.
Nur ein Nachbar sprach mich mal wegen Sägearbeiten am Sonntag drauf an. Ich antwortete ihm nur, dass ich mich wegen seinen freifliegenden Tauben auch nicht aufregen würde, obwohl sie mich massiv stören. -_- Da war sofort Ruhe und mir wurde noch ein schöner Restsonntag gewünscht! ^_^
 
Lösen wir mal kurz den "Streit" auf.
Zum Schutz der Arbeiter gilt die Arbeitszeitverordnung, die Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen regelt. Dies gilt für das Gewerbe.

Als nächstes gibt es die Landesgesetze, die heißen zum Beispiel "Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage" (BY, SN usw) oder auch "Feiertagsgesetz" (RP). In diesen steht überall nachfolgender Satz

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Hier mal ein Beispiel dazu

Interessant dabei ist dabei der Abschnitt "öffentlich bemerkbare Arbeiten". Da kann schon das aufhängen von Wäsche darunter fallen, wenn dies durch andere Personen bemerkbar ist. Da gibt es schöne Geschichten im Nachbarschaftsstreit.

Und zum Schluß noch die Gartengeräte, Bohrmaschinen und alles was irgendwie elektrisch oder mit einem Verbrennungsmotor betrieben wird. Dies wird im "Bundes-Immissionsschutzgesetzes" und direkt in der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchv) geregelt. Dort steht im § 7 dass das betreiben von solchen Maschinen an Werktagen zwischen 20 und 07 Uhr und an allen Sonn- und Feiertagen verboten ist.

Des Weiteren sind in vielen Gemeinden in den örtlichen Orts- und Polizeiverordnungen die öffentliche Ruhe geregelt.

Kurzer Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsesetz. Für eine Rechtsberatung bitte einen Rechtsanwalt beauftragen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #40
Bemerkenswert, was wir hier alles lernen können und das auch nur, weil wir alle Dacia fahren, bzw. gefahren haben, oder demnächst fahren werden oder wieder fahren wollen. :cool:
 
Das LKW-Fahrverbot über 7,5 t gilt gleichermassen für Gewerbetreibende und Privatleute.

Es scheint da aber noch eine zusätzliche Nische zu geben.

Ein Exkollege von mir kam mal zu einigen zusätzlichen Mark durch eine Erbschaft und hatte sich einen recht großen Frankia-Camper mit schätzungsweise 5T Gesamtgewicht gekauft.

Zugelassen war der als Sonderfahrzeug (warum .... keine Ahnung)

Jedenfalls ist der ab dem Moment unter das Sonntagsfahrverbot gefallen, wenn er einen kleinen Hänger an der Kupplung hatte.

Sonderfahrzeuge unter 7,5T mit Hänger = Sontagsfahrverbot.
 
das stimmt auch nicht. das sonntagsfahrverbot gilt explizit für lkw über 7,5 to und anhänger hinter lkw . wohnmobil, sonder kfz, pkw sind davon nicht betroffen.
wohnmobil mit anhänger, auch bis 40 to können fahren am sonntag.
es gibt noch einige ausnahmen. versorgungstransporte, verderbliche waren und noch einige ausnahmen.
die gestzeslage ist eindeutig, was geduldet oder toleriert wird, ist etwas anderes.
es wurden nach veranstaltungen auch schon pickups mit pferdeanhänger+pferden stehen gelassen. die durften erst sonntag 22 uhr weiterfahren..

roman
 
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