Tageszulassung Kaufpreis reduzieren?

Spätestens beim Weiterverkauf des Fahrzeuges wird man das dann spüren, daß das Fahrzeug einen spürbar geringeren Wiederverkaufsprei hat.

Moin,

aber sicher!!!

Das ist genau das wonach der Interessent fragt wenn das Ding in XX Jahren mit 150.000km auf dem Zähler verkauft wird.
Da sind wirklich ganz ganz andere Dinge viel wichtiger als der eine zusätzliche Vorbesitzer (von dem man ja auch noch nachkontrollieren kann wer es war und wie lange er das Fahrzeug hatte).
 
Ich sags mal mit einem Fake, dass einige Zeit durchs Netz geisterte: "You know, you are not the first. But do you really care?". Ja, ist mir wichtig. "Primae noctics" ist mir dann doch zu wichtig, wenn ich ein NEUfahrzeug kaufe.

Andererseits: Wenn ich erst in der Hochzeitsnacht feststelle, dass die Frau, die ich über Jahre schon anhimmele doch keine Jungfrau mehr ist... würde ich die Ehe dann annulieren? Bei einem sehr düsteren Geschlechter-Verständnis würde ich an der Mitgift etwas drehen. Aber sonst?

Daher: Ja, der Händler hätte Dir etwas sagen müssen. Du kannst gern versuchen, vom noch nicht getätigten (?) Kaufvertrag zurückzutreten und stattdessen ein echtes Neu-Fahrzeug zu bekommen. Oder der Händler kommt Dir einige hundert Euro entgegen. Das wird er aber wegen der Marge her schon kaum können. Besser wäre dann etwas, was dem Autohaus nicht ganz so weh tut: Ein Satz Winterreifen gratis, die ersten 1-2 Inspektionen kostenfrei...

Regards, Bigfoot29
 
Da muss man abwägen. Sicherlich ist eine Preisminderung gegeben. Wie hoch diese letztendlich ausfällt liegt am Verhandlungsgeschick. Bei der Liefersituation von Dacia muss man sich entscheiden, wie wichtig einem der sofortige Erhalt des Fahrzeugs ist. Ich stand vor zwei Jahren vor dem gleichen Problem. Der Händler bot mir für einen Vorführwagen (Lodgy Prestige) 300€ Nachlass. Das war mir zu wenig. kurz darauf war das Fahrzeug an jemandem verkauft der sofort ein Auto brauchte. Wenn ich dem Händler Glauben schenken darf für 150 € Nachlass. Ich habe dann 6 Monate auf mein Neufahrzeug gewartet.
In meinen Augen ist also ein Nach laß von 20-30 % absolut Utopisch. Das trifft höchstens auf Oberklasse Fahrzeuge zu. Je nachdem wie lange man vorhat, das Fahrzeug zu fahren relativiert sich auch der Wertverlust durch einen Besitzer mehr. Nach ca. drei Jahren ist es bei der Wertermittlung egal ob ein Besitzer mehr in den Papieren steht.

Viele Grüße
Klaus
 
Hallo,
... Ob es rechtlich haltbar ist wenn im Vertrag von Neufahrzeug die Rede ist und sich durch "Zufall" herausstellt dass es eine Tageszulassung ist steht auch in den Sternen. ...
Nein, im Gesetz: Stichwort "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft".

Das zu diesem Streitpunkt zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf ein unbenutztes Fahrzeug mit Tages- oder Kurzzeitzulassung.
Auszug aus der Urteilsbegründung:
Die kurzfristige Zulassung auf den Händler dient, anders als bei sogenannten Vorführwagen, nicht der Nutzung des Fahrzeugs.
Leider geht aus der Schilderung des TE nicht eindeutig hervor, ob der Wagen vor oder nach Vertragsunterzeichnung einem anderen Kunden zur Probefahrt überlassen wurde.
... Das Fahrzeug [...] wurde vor uns noch einem anderen Kunden für eine Probefahrt überlassen. ...
Aber selbst wenn die Probefahrt vor dem Kauf stattgefunden haben sollte, hätte man den Käufer darauf aufmerksam machen müssen und das sollte dann auch so im Kaufvertrag stehen (wer schreibt, der bleibt ;)).

Fazit: steht nichts im KV woraus eine vorherige Nutzung hervorgeht, vielmehr, dass es sich um einen Neuwagen handelt, Mindern oder Wandeln. Letzteres ist die sauberste Lösung, insbesondere, wenn der Wagen noch beim Händler steht und durch den Käufer auch noch keinen Meter bewegt wurde.

Gruß, Martin :hand:
 
Ich würde am ehesten mit der Argumentation bzgl. eines Preisnachlasses bei der bereits seit einem Monat laufenden Garantie ansetzen.
Ich persönlich würde dann z.B. eine kostenlose Garantieverlängerung als angemessen betrachten. Dürfte auch dem Händler entgegenkommen, denn er muss dann keinen echten Preisnachlass in seinen Büchern verwalten.
 
Ich habe immer nur Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer gekauft - nie mit zwei. Das macht für mich schon einen gewaltigen Unterschied. Wenn jemand einen gebraucht gekauften Wagen weiterverkauft, ist für mich die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Auto beginnt, Probleme zu machen und Reparaturen notwendig werden.
 
Ich habe immer nur Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer gekauft - nie mit zwei. Das macht für mich schon einen gewaltigen Unterschied. Wenn jemand einen gebraucht gekauften Wagen weiterverkauft, ist für mich die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Auto beginnt, Probleme zu machen und Reparaturen notwendig werden.

Es ist aber schon ein Unterschied ob als erster Besitzer ein Autohaus (Tageszulassung) oder ein Privatmann eingetragen war.
 
Eine Frage ist aber auch, wo die Zulassung stattgefunden hat.
Kann es nicht sein, das eine Zulassung, z.B. in RU, voraussetztung ist, dass Fahrzeug, quasi am Werk vorbei, zu exportieren?
So hat es mir mein Händler erklärt.
 
Ich habe immer nur Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer gekauft - nie mit zwei. Das macht für mich schon einen gewaltigen Unterschied. Wenn jemand einen gebraucht gekauften Wagen weiterverkauft, ist für mich die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Auto beginnt, Probleme zu machen und Reparaturen notwendig werden.


Moin,

das ist eine Fehleinschätzung.

Wir haben mehrere Fahrzeuge aus dem Fuhrpark von Renault gebraucht über einen Händler gekauft.
Als erster Halter stand Renault für einige Monate drin.
Als 2. Halter stand der Händler für genau den Tag drin an dem das Fahrzeug auf uns zugelassen wurde. Die Zulassung auf den Händler war nötig weil Renault ihm dafür irgendeinen Betrag zahlte, was ihm den günstgen Preis ermöglichte. D.h., heißt das fahrzeug wurde auf den Händler zugelassen und 10min später auf uns.

Was hat sich jetzt an den Fahrzeugen zu meinem Nachteil dadurch geändert, dass ein 3. Halter eingetragen wurde?
Beim Verkauf mit 6 stelligen Laufleistungen hat danach niemand mehr gefragt.
 
Eine Frage ist aber auch, wo die Zulassung stattgefunden hat.
Kann es nicht sein, das eine Zulassung, z.B. in RU, voraussetztung ist, dass Fahrzeug, quasi am Werk vorbei, zu exportieren?
So hat es mir mein Händler erklärt.
In dem Fall würde es sich aber um einen EU Import, nicht aber um ein Fahrzeug für den deutschen Markt handeln.
Die werden kaum an Rumänische Händler ausgeliefert werden.
 
Es ist aber schon ein Unterschied ob als erster Besitzer ein Autohaus (Tageszulassung) oder ein Privatmann eingetragen war.

Das läßt sich bei einem persönlichen Kontakt dann auch plausibel erklären.

Doof aber wenn man das Fahrzeug z.B. bei Autoscout und Kollegen einstellt und dann "2. Hand" eingeben muß.

Schon hat man ein Ausschlußkriterium, das viele potentielle Interessenten abschreckt.

Die klicken dann sofort weiter und lesen garnicht, daß derjenige weiter unten im Text das mit der ehemaligen Tageszulassung zu erklären versucht.
 
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