Woran machst Du fest das es sich um ein Importfahrzeug handelt? Wurde die Fahrgestellnummer überprüft, die das ja auch verrät für welchen Markt das Fahrzeug gedacht war.
Ausgehend davon das dem so ist, Du eine deutsche Ausführung bestellt und bezahlt hast, aber eine EU-Import Ausführung zum Preis der deutschen Ausführung bekommen hast, ist es da nicht sinnvoller sich mit dem Verkäufer zu beraten oder zu einem Anwalt zu gehen?
Im Endeffekt muss das ja noch nicht mal ein Nachteil sein, mitunter hat die EU Import Version bspw. DAB+ drin, die es vor kurzem hier gar nicht gab. Eher würde ich schauen, dass ich den entsprechenden Nachlass bekomme als auf dem Prinzip herumzureiten und auf Rückabwicklung des Vertrags zu pochen. Da zieht man sich ja noch mehr umstände ins Haus mit.
Wie gesagt, an was für Fakten machst Du fest, dass es sich um ein EU-Import handelt.