Spiegelblinker am MCV

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  • #61
gerne. Meine Frau hätte gern mahagoni-braun :D
Kann ich ihn Dir vorbeibringen Micha?
 
Also grundsätzlich sollte ein Spiegelblinker kein Problem TÜV-, oder ABE-seitig sein. Die einzige Vorraussetzung man nutzt ein zugelassenes Leuchtmittel UND setzt den "normalen" Seitenblinker außer Betrieb...

Falsch!
Vorhandene Beleuchtungseinrichtungen müssen auch Funktionieren. Vomito muss also entweder die Seitenblinker wieder aktivieren, oder ausbauen. Je nach Prüfer könnten die Spiegelblinker eingetragen werden, oder auch nicht. Sieht auf jeden Fall gut aus. - Auch wenn Vomito gerade ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist.

(Jeder ist seines Glückes Abrissbirne!)
 
alles was leuchtet ist gut...................
 
. - Auch wenn Vomito gerade ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist.

(Jeder ist seines Glückes Abrissbirne!)


Das ist so nicht ganz richtig. Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt nur unter drei Voraussetzungen. Und die sind hier nicht erfüllt.
 
Wie jetzt???

Spiegel müssen dran sein! StVZO §56: Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

Was ein Spiegel ist uns darüber hinaus, gibt es hier eine wunderbar zu lesende Abhandlung unserer guten europäischen Gesetzgebung:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44908/publicationFile/41741/r-46-rueckspiegel-pdf.pdf

Wenn keine Spiegel (oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht) dran wären, dann wäre das nicht zulässig in dieser Fahrzeugklasse.

Was sagt der TÜV?
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336121024215603850287/flyer-tipp-aenderungen-am-fahrzeug.pdf

Jetzt kann's losgehen! :D
 
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