Sandero mit Lenkungs-Probleme

ohhhhhhhhh man nix verstanden, den hab ich so Bestellt und der wurde auch so von Renault/ Dacia mit voller Werksgarantie Belegt, mal Anmerkt die Umbau,bzw Tunningmaßna,, hatte immer Renault-Dacia ausgeführt und immer mit Orgi.. Renault-Dacia-Zubehör_Tunningteile, die es im Handel bei Dacia als Orginal zu Kaufen gibt, auch die Tüv.-Abna.. hat Dacia-Renault Übernomm. weil Ich ihn so von Vornherein Bestellt habe, nun Verstanden??? den n Normalo Sandero hat doch Jeder, ne Sonderanfertigung hat aber so nicht jeder, darum ging es, nun Verstanden????

Warum sehen wir dann keine Bilder von Deinem so tollen Sandero?
Würde sicher einige hier interessieren......
 
@BIMBO vielen Dank für die Begriffsklärung. Das ändert jetzt am ganzen Sachverhalt ganz genau was? Exakt gar Nichts.
 
ohhhhhhhhh man nix verstanden, den hab ich so Bestellt und der wurde auch so von Renault/ Dacia mit voller Werksgarantie Belegt, mal Anmerkt die Umbau,bzw Tunningmaßna,, hatte immer Renault-Dacia ausgeführt und immer mit Orgi.. Renault-Dacia-Zubehör_Tunningteile, die es im Handel bei Dacia als Orginal zu Kaufen gibt, auch die Tüv.-Abna.. hat Dacia-Renault Übernomm. weil Ich ihn so von Vornherein Bestellt habe, nun Verstanden??? den n Normalo Sandero hat doch Jeder, ne Sonderanfertigung hat aber so nicht jeder, darum ging es, nun Verstanden????
Du hast aber geschrieben, dass Du es selbst gemacht hast: “Garantieinstandsetzungen , wandelte ich mein Kaufvertrag in ein Dacia Sandero Tce 90, den Ich nach und nach Aufbaute, / Tunte, zuerst wurde die Motorelektrik Getunnt= Kompl Eliatronic mit ChipTunning, inkl... orginal Elia-Sportauspuffanlage,danach Erfolgte ein Soundupdate,= Vorne und Hinten Renault-Focal Boxen,dann ein K&W Keilfahrwerk,Gefolgt von Orginal Renault.RC 24 Alufelge inklu...“

Wie auch immer, Garantie bzw. Gewährleistung dürfte damit erledigt sein.
 
Man Leute, der versucht euch zu "verarschen" manchmal sagt man auch Troll
 
Diese vom Verkäufer abgegebene Garantieerklärung tritt dieser nach Auslieferung des Fahrzeuges an den Hersteller ab, der in diese Garantie einspringt
Nach § 398 S. 1 BGB ist Gegenstand der Abtretung eine Forderung des Gläubigers. Eine Garantieerklärung kann nicht abgetreten werden, allenfalls eine daraus resultierende Forderung. Eine Forderung ist ein Anspruch i. S. d. § 194 Abs. 1 BGB.

Welchen Anspruch hat der Garantiegeber?
 
Mensch Leute, bleibt doch :prost:
Das ist doch eh nur eins von vielen "Fake Postings"
 
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