Rücklicht gemeinsam mit Tagfahrlicht?

Moinsen,
Bei meinem IX35 konnte ich das Standlicht einschalten, dann leuchtete das TFL Mattweis in einem 40 cm langen durchgehenden Schlauch und die Rückleuchten (LED) brannten mit. Im Normalbetrieb leuchteten einzelne LED's!
Das ist dann aber vorne kein TFL mehr, sondern nur Funzellicht Begrenzungleuchten - am Tag dann eher kaum zu sehen und kannste dann auch gleich auslassen.

Wenn es die Rennleitung merkt: Verstoß gegen StVO §17 Beleuchtung (Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden) - macht nach
Bußgeldkatalog 10€.

Ich mein' ja nur...
 
Mit Standlicht darf gefahren werden, das haben wir hier im Forum schon mal durch. Nur wenn Beleuchtung erforderlich ist musst du das Abblendlicht einschalten. Tagsüber ist das alles kein Problem.
 
Habe nun auch alles gelesen über TFL, Standlicht und Abblendlicht. Die Beiträge über Licht sind in den wenigsten Fällen lesenswert und müssen nicht sein. Es geht da wohl dann und wann auch nur um Besserwisserei.
Gruss Dacia-Bruno
 
Ich fahre grundsätzlich mit Abblendlicht, ist in Polen, im Balticum und Scandinavien Pflicht.
 
Mit Standlicht darf gefahren werden, das haben wir hier im Forum schon mal durch. Nur wenn Beleuchtung erforderlich ist musst du das Abblendlicht einschalten. Tagsüber ist das alles kein Problem.

Standlicht ist nur erlaubt wenn es als Tagfahrlicht ausgeführt ist.
 
Nein. Schon lange bevor es Tagfahrlicht gab war es erlaubt mit Standlicht zu fahren.
Weil Standlicht am Tag gesehen wird ??
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Weil Standlicht am Tag gesehen wird ??


Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:
  • Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
  • Abblendlicht
  • Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
  • Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
  • Nebelscheinwerfer alleine
 
Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:
gar kein licht, wenn es nicht erforderlich ist
 
rüschdüsch, denn standlicht ist nur umgangssprache,
hat also nichts mit der einzig zulässigen verwendung beim stehendem fahrzeug zu tun.
 
Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:
  • Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
  • Nebelscheinwerfer alleine

Das ist pauschal so nicht richtig.
Nebelscheinwerfer am TAG sind nur bei erheblichen, wetterbedingten Sichtbehinderungen erlaubt.

Außerdem gehört dann noch zusätzlich "Nebelscheinwerfer mit Begrenzungslicht" mit in die Liste
 
Das ist pauschal so nicht richtig.
Nebelscheinwerfer am TAG sind nur bei erheblichen, wetterbedingten Sichtbehinderungen erlaubt.

Außerdem gehört dann noch zusätzlich "Nebelscheinwerfer mit Begrenzungslicht" mit in die Liste
Nebelscheinwerfer mit Standlicht (die Nebelscheinwerfer Serienmäßig) gilt als Tagfahrlicht. Nebelscheinwerfer umgebaut auf LED dann auch ohne Begrenzungslicht gilt mit ABE ebenfalls als TFL. Aber gut das wir in Österreich kein Licht am Tag mehr haben müssen.
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Nebelscheinwerfer mit Standlicht (die Nebelscheinwerfer Serienmäßig) gilt als Tagfahrlicht. Nebelscheinwerfer umgebaut auf LED dann auch ohne Begrenzungslicht gilt mit ABE ebenfalls als TFL. Aber gut das wir in Österreich kein Licht am Tag mehr haben müssen.


Das TFL brennt mit 50% Stärke IMG_20190713_221703.jpgweiter wenn der Lichtsensor das Abblendlicht einschalt.
 
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