S
slowman
Ja, ich wusste das dieser Einwand kommen würde. Der kommt immer.
Es ist aber zweifelsfrei, dass in diesem Fall eine Sicherheitseinrichtung die GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ist außer Funktion gesetzt wurde.
Sicherlich mag das in 99 Fällen keine Folgen nach sich ziehen aber dann kommt es doch mal zum Unfall oder man gerät an einen ganz eifrigen Polizisten.
Schon hat man den Vorwurf des VORSATZES im Nacken sitzen und egal, wie unwichtig es auch erscheinen mag, wenn man dann an den Falschen gerät gibt es richtig einen drauf.
Und ich garantiere, dass das für Versicherungen ein gefundenes Fressen ist. Die werden das zum Anlass nehmen Zahlungen zu verringern oder ganz zu verweigern und dann wirds richtig teuer.
Ich weiß da werden wieder Gegenargumente kommen. Ich möchte Dir auch Deinen Glauben lassen, Anderen dazu zu raten halte ich aber für sehr gewagt.
Servus noch einmal,
bei einer Polizeikontrolle des von Dir geschilderten eifrigen Beamten muss dieser mir den VORSATZ erst einmal nachweisen. Ist halt gerade eben erst defekt geworden. Einzig bei einem sehr gravierenden Unfall mit gravierendem Personenschaden oder gar Todesfolge könnte es vorkommen, dass der Fehlerspeicher ausgelesen wird ( wenn es denn noch möglich ist ) und festgestellt wird, wie lange der Fehler schon hinterlegt ist ( falls dieses überhaupt gespeichert wird , ich hatte bei meinem früheren Peugeot vier - oder fünfmal das Problem, dass der Motor unvermittelt in den Notlauf ging und die MKR brannte. Rechts heranfahren, ausmachen und wieder starten -> alles lief wieder. Sofort 3 km in die Werkstatt und nichts war im Speicher abgelegt... soweit dazu ).
Ich habe ja auch niemanden geraten bis zum Nimmerleinstag so weiterzufahren, aber wenn bei mir der Fehler heute auftreten würde, würde ich nicht gleich morgen früh in die Werkstatt brettern, da ich morgen noch Termine habe und das Auto brauche. Ich hatte afaik geschrieben in nächster Zeit die Werkstatt aufsuchen.
Wenn ein Unfall nicht durch defekte Reifen ausgelöst wurde, kann sich die Versicherung auch nicht herausreden wenn das RDKS momentan funktionslos ist. Es ist der gleiche Sachverhalt, wenn bei einem Unfall unter Tag bei guter Sicht vom Gutachter festgestellt wird, dass das Abblendlicht defekt war oder die Nebelschlussleuchte ausser Funktion war.
Noch einmal: Richten lassen sollte man es schon, aber wie der TE anfangs schrieb "sofort in die Werkstatt" halte ich für übertrieben.
Es ist ja schon bedenklich, dass so ein system gesetzlich vorgeschrieben wird. Ohne diese gesetzl. Vorgabe hätte es kaum Akzeptanz. Ähnlich wird es sich mit dem kommenden Unfallrufsystem verhalten. Es wird vorgeschrieben und eine Deaktivierung hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge....
Ohne diese Vorgabe würde sich kaum jemand so ein Ding leisten oder einbauen lassen.
Gruß
Chris