B
ByeBye 5771
ist schon ungerecht, zudem die untoten zombis ohne jegliche gesundheitsprüfung weiterhin sich und andere mit ihrem pkw gefährden dürfen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ich bin gerade bissl irritiert:Ich habe jetzt AM / A1 / A / B / C1 / BE / C1E / L. War schon Ü50
@Andalo Es ist schon verwirrend was die sich da oben immer ausdenken. Lese mal deinen Post nochmal genauer durch, denn du gibst dir die Antwort oben doch selber. Ab 50J muß ein Kraftfahrer alle 5 Jahre zum Augen und Hausdoc. Besteht er die Untersuchung geht er damit auf die Führerscheinstellen (bei mir geht es auch über das Einwohnermeldeamt) , die reichen die Papiere ein und in wenigen Wochen erhältst du den neuen gültigen Fs. mit deinen eingetragenen Klassen.Dann bliebe bei Ü50 ja nur der BE als relevanter Schein übrig? Kann das sein?
Fs die vor 2013 ausgestellt wurden sind bis zum erreichen des 50. Lebensalter unbefristet, ab dann folgt was ich oben schrieb.Heißt das, daß vor diesem Datum ausgestellte Scheine unbefristet sind?
Ich weiß nicht, ob die Untersuchungen für C und D unterschiedlich sind. Bei mir reicht für den D jedenfalls der Hausarzt nicht, ich muss zu einem Arbeitsmediziner. Und der muss eine Lizenz für diesen komischen Apperat für den Reaktionstest haben. Augenarzt wird auch vom Straßenverkehrsamt vorgegeben.Ab 50J muß ein Kraftfahrer alle 5 Jahre zum Augen und Hausdoc.
Ja sind sie. Augenarzt fällt bei mir etwas ausführlicher aus (wegen den oben genannten Problem) Hausarzt kommt wohl auf den Doc drauf an. Bei mir reicht ein Hörtest und Urinuntersuchung. Bei anderen wird auch noch ein Leistungscheck vollzogen.Ich weiß nicht, ob die Untersuchungen für C und D unterschiedlich sind.
Ob das so ist? Den Kl.3 habe ich in den 80ern erworben. Die neue EU Karte habe ich 08.12 erhalten. Von einer Befristung ist zu lesen, bei Ausstellung nach 01.09.13. In meiner EU Karte ist zudem ein Verfalldatum für den CE bei Vollendung des 50. eingetragen. Beim C1E ist bei mir hingegen kein Ablaufdatum eingetragen. Da könnte wieder eine Bestandsschutzregel wirken, denn der ADAC schreibt:Fs die vor 2013 ausgestellt wurden sind bis zum erreichen des 50. Lebensalter unbefristet, ab dann folgt was ich oben schrieb.
Die Bestimmungen im gewerblichen Bereich sehen nochmals anders aus......
Will,- oder muss ich mein Geld durch´s LKWfahren verdienen, so muss ich alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung
machen ( Fitness/ Sehkraft)
Ich muss dann noch zusätzlich 5 Module im Rahmen der EU-Berufskraftfahrerqualifizierung nachweisen ( E95 Eintrag)
Hab´ich den E 95 nicht, darf ich nicht gewerblich - aber dennoch privat fahren.
Für Behörden ( Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz gibt es nochmals Sonderbestimmungen)
Im Gefahrgutbereich gelten Zusatzbestimmungen.(Nennt sich GGVS/ ADR Bescheinigung)
Willste z.B. Sprit transportieren brauchste den "großen" GGVS-Schein ( Tankschein)
Gefahrgut bin ich mittlerweile raus, im übernächsten Jahr sind dann wieder die Gesundheitschecks, und im Jahr darauf
die Erneuerung der Fahrerkarte ( ersetzt die früher üblichen Tachoscheiben) dran.....
Ist aber alles halb´sooo wild - das bißchen LKW fahren!![]()