Persöhnliche spezielle Sonderwünsche

Zumindest in Österreich ist das Nichtanschnallen für gewisse Berufsgruppen erlaubt. Das gilt auch für Wachdienste in UNMITTELBARER Dienstausübung. Bei Verbindungsfahrten von einem Objekt zum Anderen MUSS aber der Gurt bestimmungsgemäss verwendet werden!
Das war auch mal (oder ist noch immer so) für Taxifahrer.

Doch ein Elektroauto gerade in der Fußgängerzone währe manchmal doch angebrachter!

Gruß Frank aus Mecklenburg

Wohl ein bisserl teuer für eine nebenberufliche Beschäftigung.
 
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