Parküberwachung / Alarmanlage

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MS.Duster

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dacia Duster 2 Phase 3 TCe 100 ECO-G
Baujahr
2023
Moin.

Bevor ich zur eigentlichen Frage komme, der nervige Grund dafür für diejenigen die es lesen wollen, ansonsten den folgenden Absatz überspringen.

In den 4 Monaten seit der Zulassung hat heute zum dritten Mal mit jemand ne Schramme ins Auto gemacht.
Das erste mal hat mir nach 2 Monaten Neuwagen fahren eine Tür in meine Fahrertür gerammt aufm Aldi Parkplatz und ist abgehauen bevor ich am Auto angekommen bin. Geblieben ist ne kleine Beule. Die muss ich noch per Smart Repair machen lassen.
Beim zweiten Mal hat jemand beim parken direkt vor unserer Haustür mit dir Stoßstange zerkratzt, das hab ich raus poliert bekommen. Natürlich abgehauen, keinen Zettel hinterlassen oder es gemeldet.
Heute kam ich von der Arbeit nach Hause, kam zum Auto und auf der Beifahrerseite stand ein Golf Cabrio so nah dran, dass die Spiegel sich schon fast berührt haben, bzw seine gerade so unter meinen durch gekommen sind. Natürlich hat er mir nen schönen Kratzer in die Tür hinten recht gemacht.
Hab Fotos gemacht, und noch ne Weile am Auto gewartet da ich nicht ausparken konnte, da ein LKW die Straße blockiert hat beim verladen. Leider kam der Fahrer nicht zum Auto in der Zeit. Da ich dieses Mal weiß welches Auto es war, habe ich alles online an die örtliche Polizei weitergeleitet.
Ich versteh sowas nicht, ist mir insgesamt 1 mal passiert dass ich ein parkendes Auto berührt habe als ich noch Fahranfänger war, der Fahrer war nicht auffindbar, hab’s der Polizei gemeldet und habe nicht einen Cent zahlen müssen und meine Versicherung ist auch nicht teurer geworden.

Nun die Frage:
Meine Dashcam Azdome GS63H hat eine Parküberwachung und der Akku reicht auch aus um einen 3 Minuten Clip aufzunehmen wenn der G-Sensor ein Signal gibt.
Auf niedrigster Empfindlichkeit geht sie noch bei jeder Kleinigkeit an, muss nur am Türgriff ziehen und sehe das Display aufleuchten. Aber heute nichts. Auch wenn sie nur nach vorne filmt wäre es schön gewesen, den weggehenden Fahrer auf Video zu haben. (In dem Fall hätte er auch nur nach vorn hin weggehen können).

Hat jemand eine gute Lösung für sowas?
Denke auch über eine Nachrüstung einer Alarmanlage nach, wenn’s laut hupt und blinkt wird vielleicht zweimal nachgedacht bevor man abhaut. Am besten kombiniert mit einer 360° Kamera/Dashcam.

Schonmal danke für eure Vorschläge.
 
Du brauchst ein Hardwirekit, ohne ist eben der integrierte Akku sehr schnell leer. Da reicht vielleicht schon heftiger Wind um die zu aktivieren, je nach eingestellter Stufe eben.

Meine Nextbase GW322 filmt nach vorne und hinten, das reicht idR. Wegen Faulheit aber immer noch nicht mit dem Kit verbaut, sondern übern Anzünder.

Ich habe meine auch bewusst sichtbar platziert! Manchmal glotzen die Leute daher so komisch, aber anders scheint es ja offensichtlich nicht mehr zu gehen!
 
Hab eine Kamera drin die vorne und hinten die Clips speichert, aber wie die genau hinhaut hab ich mich noch nicht richtig mit beschäftigt.
Am besten immer weiter weg parken weil die Leute faul sind und alle dicht am Eingang parken wollen.
 
Mach ich auch immer so :D
Aber kann auch blöd kommen:

:D

BTW: da klickt man den Link und was kommt als 1. bei Spitzelbook? Riiiichtiiiig... Fluch und Segen zugleich diese vernetzte Welt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Hab meine Kamera auch bewusst sichtbar eingebaut, meine kann auch nach hinten aufnehmen aber dafür brauch ich ne neue passende Heckkamera.
 
Moin.
Ich kann Euren Frust sehr gut verstehen. Dürfte beim erstbesten Rechtsstreit aber nach hinten los gehen. Und auch unbeteilgte Driitte - diese Personengruppe hat allen Grund dazu - können Euch belangen.
Da ihr das GG und die DSGV sowie EUDSGV bezüglich Kameratechnik offenbar vor lauter "Wut" nicht beachtet, wird ein Schädiger zum Kläger. Und das kann so richtig teuer werden. Man nennt das umgangssprachlich Selbstjustiz. Und das findet der Gesetzgeber gar nicht lustig.
Die Überwachung im öffentlichen Raum durch Privatpersonen ist ohne Genehmigung nicht zulässig, insbesondere wenn unbeteiligte Dritte mit auf's Bild kommen. Es sei denn diese Personengruppe hat beruflich eine Lizenz wie z. B. Polizei, Ordnungsämter an kritischen öffentlichen Orten, die Stadtpolizei , usw. und diese dürfen per jure teilweise auch verdeckt ermitteln.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Kamera dauernd läuft, oder nur durch Berührungssensoren anspringt, oder manuell ausgelöst wird.
Dashcams fallen zunächst dem Grunde nach ebenfalls darunter. Haben aber eine andere Aufgabe. Wird die Kamera aus konkretem Anlass der Schadensbeweisführung (Auffahrunfall) aber nur manuell durch den Nutzer eingeschaltet, die Person befindet zum Zeitpunkt des Schadenseintritts sich also im Wagen, ist das o.k.. Dazu gibt es klare gesetzliche Vorgaben.
Also erst erkundigen was der Gesetzgeber an Überwachungsgeräten erlaubt und welche technischen Vorgaben dazu vorhanden sein müssen für Fahrzeuge und was nicht, dann erst was unternehmen. Private Fahrzeuge die das können müssen z.B. deutlich sichtbar für Jedermann kenntlich gemacht werden. selbst wenn Du nicht fragst, beachte dies. Ist zu deinem eigenen Vorteil und Absicherung / Abschreckung.
Gilt zum Beispiel auch bei Grundstücksüberwachungskameras. Diese dürfen ebenfalls nicht den öffentlichen Raum mit erfassen, außerdem muss ein deutlich sichtbares Hinweisschild am Grundstückszugang angebracht werden. Das gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge die im öffentlichen Raum bewegt bzw. abgestellt werden (auch vor deiner Wohnung oder z.B. einem Verwandten- / Bekanntenbesuch vor dessen Haustür), inkl. Parkflächen von z.B. Einkaufszentren, Behördenparkplätze für Besucher, Parkhäuser, Besucherparkplätzen vom Schwimmbad, des Freizeitparks, etc..
Denn wenn ihr das macht, machen es ja definitiv bereits auch Andere. Und möchtest Du unwissentlich grundlos permanent durch Jedermann überwacht werden?! Wohl kaum. Dafür hat der Gesetzgeber zu Recht klare scharfe Regeln erlassen.
mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin.
Ich kann Euren Frust sehr gut verstehen. Dürfte beim erstbesten Rechtsstreit aber nach hinten los gehen. Und auch unbeteilgte Driitte - diese Personengruppe hat allen Grund dazu - können Euch belangen.
Da ihr das GG und die DSGV sowie EUDSGV bezüglich Kameratechnik offenbar vor lauter "Wut" nicht beachtet, wird ein Schädiger zum Kläger. Und das kann so richtig teuer werden. Man nennt das umgangssprachlich Selbstjustiz. Und das findet der Gesetzgeber gar nicht lustig.
Die Überwachung im öffentlichen Raum durch Privatpersonen ist ohne Genehmigung nicht zulässig, insbesondere wenn unbeteiligte Dritte mit auf's Bild kommen. Es sei denn diese Personengruppe hat beruflich eine Lizenz wie z. B. Polizei, Ordnungsämter an kritischen öffentlichen Orten, die Stadtpolizei , usw. und diese dürfen per jure teilweise auch verdeckt ermitteln.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Kamera dauernd läuft, oder nur durch Berührungssensoren anspringt, oder manuell ausgelöst wird. Dashcams und Smartphones fallen zunächst dem Grunde nach ebenfalls darunter, wird die Kamera aus konkretem Anlass der Schadensbeweisführung (Auffahrunfall) aber nur manuell durch den Nutzer eingeschaltet, die Person befindet zum Zeitpunkt des Schadenseintritts sich also im Wagen, ist das o.k.. Also erst erkundigen was der Gesetzgeber an Überwachungsgeräten erlaubt und welche technischen Vorgaben dazu vorhanden sein müssen für Fahrzeuge und was nicht, dann erst was unternehmen. Private Fahrzeuge die das können müssen z.B. deutlich sichtbar für Jedermann kenntlich gemacht werden. selbst wenn Du nicht fragst, beachte dies. Ist zu deinem eigenen Vorteil und Absicherung / Abschreckung.
Gilt zum Beispiel auch bei Grundstücksüberwachungskameras. Diese dürfen ebenfalls nicht den öffentlichen Raum mit erfassen, außerdem muss ein deutlich sichtbares Hinweisschild am Grundstückszugang angebracht werden. Das gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge die im öffentlichen Raum bewegt bzw. abgestellt werden (auch vor deiner Wohnung oder z.B. einem Verwandten- / Bekanntenbesuch vor dessen Haustür), inkl. Parkflächen von z.B. Einkaufszentren, Behördenparkplätze für Besucher, Parkhäuser, Besucherparkplätzen vom Schwimmbad, des Freizeitparks, etc..
Denn wenn ihr das macht, machen es ja definitiv bereits auch Andere. Und möchtest Du unwissentlich grundlos permanent durch Jedermann überwacht werden?! Wohl kaum. Dafür hat der Gesetzgeber zu Recht klare scharfe Regeln erlassen.
mfg
Ich schätze deinr antworten. In diesem Punkt liegst du aber falsch. Dashcams sind mittlerweile sehr wohl erlaubt. Werden sogar von der Polizei begrüßt.

Wichtig ist jedoch, dass anlassbezogen aufgenommen wird und es nicht dauerhaft gespeichert wird. Nicht dauerhafte gespeichert wird damit erreicht das Dashcams mit einem Loop Speicher ausgestattet sind.

Mit einer reinen Dashcam verstößt du auch nicht gegen das DSVGO. Das machst du erst wenn du es veröffentlichst. Blendest du aber Kennzeichen, Gesichter... Aus ist dies aber ebenfalls wieder gesetzteskonform.
Auch ist die Rechtssprechung mittlerweile so, das wer sich im öffentlichen Raum bewegt damit rechnen muss aufgenommen zu werden. Dies ist für den "Privatgebrauch" auch nicht strafbar. Wenn du durch die Straße läufst un deine Kinder filmst nimmst du auch andere Personen auf. Ist doch auch nicht Strafbar oder?

Ich selbst habe nach einem Unfall der Anfang 2019 passiert ist auch eine Dashcam. Wir waren jeweils alleine im Auto. Sie ist mir reingefahren. Jedoch hatte sie sogenannte Gefälligkeits Zeugen sodass die Schuld erst 100% mir zugesprochen wurde. Nur dank eines Tollen Richters und einem Gutachten gehe ich stand jetzt und Urteil vom 5.7. DIESEN Jahres mit null Prozent Schuld raus. Hätte ich damals schon ne Dashcam hätte das nie solange gedauert.


@Threadstarter. Was du probieren könntest dein Auto auf Zündungsplus schalten. Dann wird der USB Anschluss weiter versorgt. Ich weiß nur nicht wie lange die Batterie das mitmacht bzw wie viel die Dashcam zieht
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Ich schätze deinr antworten. In diesem Punkt liegst du aber falsch. Dashcams sind mittlerweile sehr wohl erlaubt. Werden sogar von der Polizei begrüßt.

Wichtig ist jedoch, dass anlassbezogen aufgenommen wird und es nicht dauerhaft gespeichert wird. Nicht dauerhafte gespeichert wird damit erreicht das Dashcams mit einem Loop Speicher ausgestattet sind.

Mit einer reinen Dashcam verstößt du auch nicht gegen das DSVGO. Das machst du erst wenn du es veröffentlichst. Blendest du aber Kennzeichen, Gesichter... Aus ist dies aber ebenfalls wieder gesetzteskonform.
Auch ist die Rechtssprechung mittlerweile so, das wer sich im öffentlichen Raum bewegt damit rechnen muss aufgenommen zu werden. Dies ist für den "Privatgebrauch" auch nicht strafbar. Wenn du durch die Straße läufst un deine Kinder filmst nimmst du auch andere Personen auf. Ist doch auch nicht Strafbar oder?

Ich selbst habe nach einem Unfall der Anfang 2019 passiert ist auch eine Dashcam. Wir waren jeweils alleine im Auto. Sie ist mir reingefahren. Jedoch hatte sie sogenannte Gefälligkeits Zeugen sodass die Schuld erst 100% mir zugesprochen wurde. Nur dank eines Tollen Richters und einem Gutachten gehe ich stand jetzt und Urteil vom 5.7. DIESEN Jahres mit null Prozent Schuld raus. Hätte ich damals schon ne Dashcam hätte das nie solange gedauert.


@Threadstarter. Was du probieren könntest dein Auto auf Zündungsplus schalten. Dann wird der USB Anschluss weiter versorgt. Ich weiß nur nicht wie lange die Batterie das mitmacht bzw wie viel die Dashcam zieht
Danke
Genau so handhabe ich das auch.
Ich habe eine kleine SD Karte in meiner Dashcam und auf Loop geschaltet, es wird also automatisch gelöscht sobald eine bestimmte Zahl an Minuten aufgenommen wurde.

Nachdem die Wut sich etwas abgebaut hat werde jetzt folgendes tun:
24/7 die Dashcam laufen lassen über die Autobatterie möchte ich nicht, werde mir vielleicht ne Powerbank an einen der USB Anschlüsse anschließen und daran die Cam.
Ich suche mir noch eine die mit nach hinten aufnimmt, die Originale wird leider nicht mehr verkauft.
Und wenn es für einen guten Preis machbar ist kommt ne Alarmanlage rein (hätte es bei der Bestellung direkt machen lassen können aber hab’s leider nicht getan)
 
@Unknown_us3r_LE ob was erlaubt ist oder nicht ist eine Frage der Gesetzgebung. Geht mir weniger darum es nicht zu machen, sondern es richtig zu machen!

Wenn Dashcams also zugelassen wurden, dann unter bestimmten juristischen Auflagen, die Du auch genannt hast, beachte sie einfach und gut ist. Hast ja selbst gesagt, die Polizei freut sich darüber, also wissen sie auch unter welchen Vorraussetzung Du das Ding betreiben darfst bzgl. Länge der Aufzeichnung, Datenspeicherung, auslösen der Kamera, Person an Bord, etc. pp..

Und genau das sollte man auch bei dem Wunsch den die Kollegen haben umsetzen. Stichwort: "ruhender Verkehr".

Also bei deinem Fall der Kameranutzung ist alles Gut. Dashcams sind dann auch kein ferngesteuerter "KI Spion". :D
 
Zuletzt bearbeitet:
..

Und genau das sollte man auch bei dem Wunsch den die Kollegen haben umsetzen. Stichwort: "ruhender Verkehr".
Aber auch im Parkmodus nimmt eine Dashcam lediglich anlassbezogen auf.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

......laufen lassen über die Autobatterie möchte ich nicht, werde mir vielleicht ne Powerbank an einen der USB Anschlüsse anschließen und daran die Cam.
Ich suche mir noch eine die mit nach hinten aufnimmt, die Originale wird leider nicht mehr verkauft.
.....
Wünsche dir Viel Glück. Ich habe keine gefunden welche eine Cam dauerhaft befeuert. Alle schalten sich nach Zeit X ab da die DC zu wenig strom braucht im Parkmodus.

Ich habe die von Vantrue. Nimmt den Innenraum mit auf und dadurch auch nach hinten und die Seiten. Für einr Dedizierte Kamera für den Heckbereich bin ich zu faul das Kabel zu legen.
 
Aber auch im Parkmodus nimmt eine Dashcam lediglich anlassbezogen auf.
Hier scheiden sich schon die Geister. Was ist Anlass bezogen und was nicht mehr.
Also lasst Euch fachlich beraten und dann erst umsetzen. Und die Kollegen haben nun einen heißen Tipp bzgl. einer Dashcam. Jetzt nur noch die Vorgaben umsetzen / fair einhalten. :D
 
Hier scheiden sich schon die Geister. Was ist Anlass bezogen und was nicht mehr.
Also lasst Euch fachlich beraten und dann erst umsetzen. Und die Kollegen haben nun einen heißen Tipp bzgl. einer Dashcam. Jetzt nur noch die Vorgaben umsetzen / fair einhalten. :D
Anlassbezogen ist, wenn die Dashcam eine Erschütterung am Fahrzeug bemerkt.
 
OT: Das private Filmen in der Öffentlichkeit von eigenen Angehörigen ist natürlich nicht verboten, Du musst aber unbeteiligte Personen unkenntlich machen, auf Verlangen oder besser freiwillig verpixeln, oder sie vorher fragen, sofern Du planst diese Bilder öffentlich zu machen (Foren z.B.).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Anlassbezogen ist, wenn die Dashcam eine Erschütterung am Fahrzeug bemerkt.
Wir kommender Sache näher. Dann stellen wir doch weitere Sachfragen.
Wo darf eine sog. Dashcam angebracht sein und wo nicht (Blickrichtung Objektiv)? :D
 
Ich habe eine kleine SD Karte in meiner Dashcam und auf Loop geschaltet, es wird also automatisch gelöscht sobald eine bestimmte Zahl an Minuten aufgenommen wurde.
Stichwort mehrere Minuten. Soweit ich es im Kopf habe maximal 30 - 60 sec. vor Schadenseintritt, ergo Aufzeichnungslänge beim Abstellen des Wagens abändern. Kann Dir sonst einer mit gutem Anwalt anhängen als illegale Datenaufzeichnung. Darum geht's ja auch in der Diskussion. Denk immer dran, Du möchtest es auch nicht, wenn andere es falsch machen und dann deine Daten mal irgendwann in "Spielfilmlänge" (mehrere Minuten) irgendwo samt am besten noch mit Kennzeichen auftauchen, weil Nachbar gerade nen Hals auf dich hat, weil Du den Wagen zu dicht an seinem immer parkst. Betrachte es nur als Anregung bitte. Der Gestzegeber nennt das Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Dazu bietet er dann zum Beispiel an: bei Gericht genügen die,letzen 60 sec. als klarer Beweis, sofern es was zu sehen gibt. Und wer denkt schon vor lauter Wut dann noch an's schneiden? Oder was wenn die Polizei die SD Karte haben will? Wird schon einen Grund haben, warum die Polizei die Dinger gut findet. :D
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Schlußwort: Schadensabwehr im Rahmen der juristischen Auflagen ist legitim, aber mit Kanonen auf Spatzen schießen nicht immer sinnvoll. Stichwort permanente Aufzeichnung ohne konkreten Anlass und Hinweis das der Wagen es kann.
 
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