Original windabweiser von Dacia nur Probleme

Wenn der Händler die Windabweiser montiert hätte, müsste er auch auf die Montage Gewährleistung geben. Er kann aber nicht dafür haften, dass ein dritter ohne sein Zutun montiert hat. Da ist er aus der Haftung. Wäre ja auch noch schöner.

Du weißt schon das die Beweislastumkehr das Produkt betrifft aber keine Montage usw.
Greift das bei Montagen? Die Beweislast Umkehr greift ja nur bei mangeln am Produkt selbst, die Montage müsste doch einzeln betrachtet werden, oder hab ich da nen Gedanken Fehler?
Dass es an fehlerhaften Befestigungen liegen kann ist Euch aber schon klar oder?
Hier war von irgendwelchen Klammern die Rede.

Schon ist der Ball wieder im Spielfeld des Händlers.

Wäre ja noch schöner, wenn da Müll verkauft würde und der Händler zieht sich mit dem Hinweis auf die Montage aus der Affaire.

Man kauft auch keine Waschmaschine, schliesst sie selbst an und wenn der Schlauch platzt ist man selber Schuld.

So einfach ist das dann doch nicht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Erstmal danke für die Antworten die mir auch weitergeholfen haben. Gut ich werde diese windabweiser abschreiben war zwar eine teure Erfahrung die ich nicht wieder machen werde. Zu einigen Fragen möchte ich gerne antworten ja ich habe sie selber montiert, da ich eine eigene Werkstatt besitze bin ich schon in der Lage windabweiser selber zu montieren und dieses auch ordentlich so wie sich das gehört. In meiner Werkstatt würde ich dafür auch haften indem ich den Kunden zumindestens das Material zurückerstatten würde (nun gut bei uns in der Werkstatt wurden noch nicht so viele windabweiser von Dacia montiert) wenn wir windabweiser montieren sind es nur ClimAir. Aber ich dachte wo ich meinen Sandero stepway gekauft habe kaufst du mal originalteile die sind meistens immer besser als irgendwelches Zubehör, na gut bin ich hier eines besseren belehrt worden.
 
doch das greift sogar bei Selbstmontage. Wenn z.B. die Anleitung zur Montage fehlerhaft ist oder man anhand der Anleitung das Produkt nicht vernünftig montiert bekommt, dann haftet auch der Verkäufer dafür. In deinem Fall, einfach probieren. Wir können dir dazu keine Aussage geben, da hier keiner weiß, ob alles ordnungsgemäß montiert wurde oder auch, ob die Anleitung oder auch das Produkt nicht evtl. fehlerbehaftet sind. Wenn sie wirklich so konstruiert sind, dass sie nicht halten dann liegt ein Mangel am Produkt vor und dann muss der Händler sie auch zurücknehmen, bzw. zuerst darf er dir natürlich Ersatz anbieten (macht aber nur Sinn, wenn das fehlerhafte Produkt dann auch geändert wurde).
 
Dass es an fehlerhaften Befestigungen liegen kann ist Euch aber schon klar oder?
Hier war von irgendwelchen Klammern die Rede.
Ist es, aber wie möchtest du jetzt hierbei sicherstellen/beweisen, dass die Klammern korrekt verbaut wurden?

Anderes Beispiel:
Du kaufst eine Haifisch Antenne, baust sie selber ein und auf einmal geht das Radio nicht mehr. Da wird der Händler immer zuerst sagen „keine fachmännische Montage, sind wir raus“ - das kann man jetzt sicher juristisch zerlegen, hilft dir in der Praxis aber rein gar nicht. Da könntest du genauso sagen „liegt am fehlerhaften Kabel“ wie „an der fehlerhaften Befestigung“
Schon ist der Ball wieder im Spielfeld des Händlers.

Wäre ja noch schöner, wenn da Müll verkauft würde und der Händler zieht sich mit dem Hinweis auf die Montage aus der Affaire.
Es muss erstmal abschließend geklärt sein, was die Ursache ist und das ist defintiv ich nicht der Fall. So lang kannste lang auf den Händler schieben, hilft aber keinem.
Man kauft auch keine Waschmaschine, schliesst sie selbst an und wenn der Schlauch platzt ist man selber Schuld.

So einfach ist das dann doch nicht.
Schlauch platzen und Schlauch abrutschen sind zwei paar Stiefel.

Die Befestigung hier ist - so habe ich es verstanden - nicht kaputt, sondern fliegt raus. Das ist kein Schlauch platzer, sondern ein Schlauch der abrutscht und dann sagt der Händler auch „Ja wenn du die halt nicht richtig montierst..“
Da vergleichst du gerade Äpfel mit Melonen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

doch das greift sogar bei Selbstmontage. Wenn z.B. die Anleitung zur Montage fehlerhaft ist oder man anhand der Anleitung das Produkt nicht vernünftig montiert bekommt, dann haftet auch der Verkäufer dafür.
Und davon gehst du in diesem Fall aus? Ich nicht, das dürfte nämlich die absolute Ausnahme sein.
 
@H4ckt0r
Wenn der Schlauch abrutscht ist immer noch der Händler in der Pflicht zu beweisen, dass es nicht an einem fehlerhaften Anschlussstück liegt.
Selbst wenn man bei der Montage etwas falsch macht oder etwas kaputt macht muss das der Händler erstmal beweisen.

Es bleibt wie es ist. Gesetzlich ist der Händler in den ersten 12 Monaten in der Beweispflicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und davon gehst du in diesem Fall aus? Ich nicht, das dürfte nämlich die absolute Ausnahme sein
Das spielt keine Rolle. Beweisen muss der Händler.
 
@H4ckt0r
Wenn der Schlauch abrutscht ist immer noch der Händler in der Pflicht zu beweisen, dass es nicht an einem fehlerhaften Anschlussstück liegt.
Nein. Der Händler muss im Zweifel eines Fehlers am Anschlussstück nachweisen, dass dieser bereits bei Übergabe bestand. Der Händler muss nicht nachweisen, woher der Schaden kommt. Aber das wurde zu genüge hier erwähnt, wenn du es nicht glauben möchtest, dann ist dem eben so.
Es bleibt wie es ist. Gesetzlich ist der Händler in den ersten 12 Monaten in der Beweispflicht.
Ja, aber nicht auf die vom Kunden eigens durchgeführte Montage. Der Händler hat doch keine Beweispflicht für Sachen, die er nicht selbst gemacht hat.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das spielt keine Rolle. Beweisen muss der Händler.
Du kannst nicht alles mit dem Argument weg schmettern. Ob die BDA ausreichend und korrekt ist muss nicht der Händler beweisen, hier muss der Kunde nachweisen, dass die fehlerhaft ist.

Ob du’s nun glauben willst oder nicht, aber das was du hier versuchst zu suggerieren ist nicht korrekt. Schmeiß mal Google an, vielleicht glaubst du es ja anderen.
 
Nein. Der Händler muss im Zweifel eines Fehlers am Anschlussstück nachweisen, dass dieser bereits bei Übergabe bestand.
Und da ist jetzt wo der Unterschied? (eigentlich umgekehrt "nicht bestand") ist aber im Endeffekt das Gleiche.
Ja, aber nicht auf die vom Kunden eigens durchgeführte Montage.
Habe ich auch nicht behauptet.
n, hier muss der Kunde nachweisen, dass die fehlerhaft ist
Bei fehlerhaften BDA mag das ja noch stimmen, nicht aber beim fehlerhaften Material.
Der Gesetzgeber geht in den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung grundsätzlich erst einmal davon aus, dass das Produkt, NICHT DIE MONTAGE, fehlerhaft ist. Die Partei mit der Beweislast muss entweder das Gegenteil oder nach 12 Monaten klären, dass es tatsächlich so ist.
Und ich werde nicht nach irgendwelchen Einzelfällen googeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da ist jetzt wo der Unterschied?
Der Unterschied in diesem Fall ist relativ groß:
Du sagtest:
Wenn der Schlauch abrutscht ist immer noch der Händler in der Pflicht zu beweisen, dass es nicht an einem fehlerhaften Anschlussstück liegt.
er muss jedoch nicht nachweisen, ob es am Anschlussstück lag. Klären woran es liegt muss der Kunde, war es das Anschlussstück, ist der Händler in der Pflicht. Und diesen zwischen Schritt der Prüfung - im Falle einer eigen Montage - berücksichtigst du bisher in deinen Argumenten nicht.
Habe ich auch nicht behauptet.
Doch.
Bei fehlerhaften BDA mag das ja noch stimmen, nicht aber beim fehlerhaften Material.
Wo ist denn jetzt geklärt, dass das Material fehlerhaft ist? Gar nicht. Und dsd wird bei eigenmontage - die ja ein unbrauchbar machen eines Teils möglich macht - fast nicht möglich. In diesem Fall ist bspw. Die Klammer ein Produkt zur weiter Verarbeitung und dann wird’s juristisch interessant, aber die Ausführung erspar ich mir, du gehst ja bereits einige Schritte vorher auf „der Händler ist in der Pflicht“ über.
Der Gesetzgeber geht in den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung grundsätzlich erst einmal davon aus, dass das Produkt, NICHT DIE MONTAGE, fehlerhaft ist. Die Partei mit der Beweislast muss entweder das Gegenteil oder nach 12 Monaten klären, dass es tatsächlich so ist.
Der Gesetzgeber geht von gar nichts aus. Der Gesetzgeber sagt, dass innerhalb der ersten 12 Monaten der Kunde nicht nachweisen muss, dass es bereits bei Übergabe defekt war, sondern hier eine Art „Schutzfrist“ hat. Das greift aber nicht, bei unsachgemäßer Nutzung, Montage und der gleichen. Hier wird Einfluss auf das Produkt genommen. Ich möchte hier nochmal an mein Beispiel mit der Handy Folie erinnern. Die bekommst du auch kocht ersetzt, weil sie mit Luft blasen auf dem Display ist.

Und ich werde nicht nach irgendwelchen Einzelfällen googeln.
Reicht ja ganz pauschal zu googeln, aber dann würde ich vll nicht hier rum poltern, wie etwas ist und wie nicht, wenn du dich verweigerst, mal selbst zu recherchieren. Und damit bin ich am Ende mit der Diskussion, weil die keinen Wert hat, wenn du einfaches Stumpf „Nö“ auf alles sagst.

Edit: Ergänzung Zitate
 
er muss jedoch nicht nachweisen, ob es am Anschlussstück lag
Nein, er muss nachweisen, dass es nicht daran lag
Nein. Ich habe nie behauptet, der Händler müsse bezüglich der Montage irgendwas beweisen. Nur bezüglich des Materials
Wo ist denn jetzt geklärt, dass das Material fehlerhaft ist?
Ist es ja nicht.
Das greift aber nicht, bei unsachgemäßer Nutzung,
Das ist korrekt. Hier geht es aber nicht um unsachgemäße Nutzung. Mit dem verbauten Teil herumfahren ist ja nicht unsachgemäß.
Die bekommst du auch kocht ersetzt, weil sie mit Luft blasen auf dem Display ist
Stimmt. Ich bekomme sie aber ersetzt, wenn sie grundsätzlich nicht hält bzw. wieder abfällt, weil der Kleber fehlerhaft ist. Das kannst DU natürlich auf die Montage schieben.

Du verwechselst hier Gewährleistung und Garantie. Bei der Garantie muss der Käufer beweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Bei der Gewährleistung muss der Händler beweisen, dass das verwendete Material in Ordnung ist. Ist das so, ist die Montage völlig uninteressant und der Händler ist raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hatte die original von Dacia angebotenen Windabweiser an 2 Fahrzeugen und das über längere Zeiträume.

Da hat weder was gewackelt,Geräusche gemacht oder wäre irgendwie nicht in Ordnung gewesen.
Beide Male würden die Bauteile aber vom Autohaus montiert.

Hat auch jedesmal eine gute Zeit gedauert,So einfach scheint es nicht zu sein

Von daher tippe ich hier Ich eher auf einen Montagefehler.

Ist ärgerlich,kann aber passieren

Nur Aufregen bringt da eben auch nichts.
Abhaken,als Lehrgeld verbuchen und besser machen oder machen lassen .
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
Da kann man leider nicht viel falsch machen windabweiser rein Klammern verteilen Klammern einschieben Fenster hochfahren 48 Stunden Fenster geschlossen lassen fertig
 
, …
Sind schon nicht verkehrt. Mit klimaautomatik brauch ich es auch weniger, aber warte sehnlichst auf die von ClinAir für den Jogger…
Hatte vor 2 Tagen diesbezüglich Kontakt zu Climair. Man arbeitet dran. Ich habe die dann auf die Idee gebracht, dass der Jogger bis zur B Säule ja mit dem Sandero 3 identisch ist. Sie wollen jetzt testen, ob die vorderen passen. Sonniboys wird es aber für den Jogger nicht geben.

Ich bin froh über die Dinger, da ich im Winter das Kabel für meinen Heizlüfter da durchführe. Hab mit Schaltuhr quasi eine Standheizung für Arme generiert...
 
...Versicherungsjargon wird sowas "Brandbeschleuniger" genannt.
 
Hatte vor 2 Tagen diesbezüglich Kontakt zu Climair. Man arbeitet dran. Ich habe die dann auf die Idee gebracht, dass der Jogger bis zur B Säule ja mit dem Sandero 3 identisch ist. Sie wollen jetzt testen, ob die vorderen passen. Sonniboys wird es aber für den Jogger nicht geben.
Witzig. Ich hatte vor Monaten Kontakt mit denen und dann hieß es „Das dachten wir auch, sind aber am entwickeln, wird nur leider eine ganze Weile gehen, weil wegen Rückstand aus Corona Zeiten“
 
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