Neukauf LPG in Polen?

Ich habe doch geschrieben, dass ich eine Einzelabnahme dafür habe.

Also manchmal..............

Und genau das ist falsch wenn man eine nach R-115 kauft, was heute der Normalfall sein soll!

Die ECE-R 115 sollte ja gerade die Einzelabnahmen in D-Land überflüssig machen, damit es günstiger und einfacher wird mit LPG im Vergleich zu der überholten alten Regelung R67.xy und §21 (§19).

Also Einbausatz ist für jedes Modell komplett zusammengestellt zertifiziert und mit einem individuellen zum Fahrzeug passenden Einbauanleitung versehen. Somit kann nun jeder in der EU eine solche Anlage einbauen und auch unser deutscher "tüv" kann nicht meckern den das Verkehrsamt trägt die Anlage in die Papiere ein.
Es entfallen also die "TüV" Gebühren die sonst jeder Halter hätte zahlen müssen und er oder der Händler müssen nur bei dem Verkehrsamt vorsprechen.
Das heißt auch das derjenige der die Anlage einbaut auch die Verantwortung trägt und nicht mehr der "TüV Prüfer".

Wird also eine nach R115 in Polen eingebaut ist das Verkehrsamt durch EU recht angehalten die Anlage in die Papiere einzutragen. Das manchmal eine Tüv-Bescheinigung für eine R115 gefordert wird ist eher der Unkenntnis der Mitarbeiter zuzuschreiben.
Die Überprüfung des "Poleneinbaus" erfolgt ja bei dem nächsten fälligen "TüV" Termin ohnehin.
Dem geschulten Prüfer Auge entgeht nichts! OK Ausnahmen bestätigen ...

Dort ist R115 / R67 nachzulesen.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html
 
Zuletzt bearbeitet:
CoC totally confused

Moin,

ich hatte gehofft, das mit dem CoC endlich begriffen zu haben---und nun das:

...Wird also eine nach R115 in Polen eingebaut ist das Verkehrsamt durch EU recht angehalten die Anlage in die Papiere einzutragen. Das manchmal eine Tüv-Bescheinigung für eine R115 gefordert wird ist eher der Unkenntnis der Mitarbeiter zuzuschreiben.
Die Überprüfung des "Poleneinbaus" erfolgt ja bei dem nächsten fälligen "TüV" Termin ohnehin. Dem geschulten Prüfer Auge entgeht nichts! OK Ausnahmen bestätigen ...

Was wird denn bei der nächsten HU überprüft, wenn die Anlage eingetragen ist????
 
Was wird denn bei der nächsten HU überprüft, wenn die Anlage eingetragen ist????

Die Dichtigkeit der Gasanlage wird überprüft, wenn man keine gültige GAP (Gasanlagenprüfung) bei der HU vorlegen kann.

Wenn eine Gasanlage zu sehen ist und als Kraftstoffart Benzin/Flüssiggas in der Zulassung steht, macht sich kein Prüfer noch mal auf die Suche nach ECE R115 Aufklebern oder Prüfnummern auf den Einzelteilen der Gasanlage.

Wenn die Gasanlage mit einem "falschen" Gutachten eintragen wurde und die Zulassungsstelle erhält Kenntnis davon, wird sie gegen den Fahrzeughalter aktiv. Einige Einzelfälle sind im www dokumentiert.
 
Hier gibt es umfassende Erklärungen zur:
GAP = Gasanlagenprüfung - nach jeder Reparatur, bei Öffnung des Gassystems notwendig
GWP = GAP im Rahmen der HU
GSP = Gassystemeinbauprüfung - nach dem Einbau einer Gasanlage notwendig

Mit dem CoC stehen diese Prüfungen nicht in Verbindung. Wenn die Gasanlage ab Werk verbaut ist, muss bei der HU entweder eine max. 1 Jahr alte GAP vorgelegt werden oder wenn diese nicht vorhanden ist, wird zum HU-Termin diese Dichtigkeitsprüfung durchgeführt.
 
Wer R115 liest sieht das es dort ein Schlupfloch "nationale Sicherheitsbestimmungen" gibt.
Da kann der TüV und die anderen Überwachungsvereine auch einhaken.
Die Prüfer dürfen übrigens ein KFZ auch stilllegen wen sie nur zufällig von dem nicht verkehrssicheren Zustand Kenntnis erlangen oder zB abgesägte Fahrwerksfedern, zwecks Tieferlegung auf der Nachbarbühne sehen.

Das gilt natürlich auch, und besonders, für Gasanlagen nach R115.
 
Autokauf in Polen

Hallo,
das Städtchen östlich der Neisse heisst übrigens Slubice. Kann man von FFO aus hinlaufen!
Am besten fährst Du mit dem Zug nach FFO und läufst über die Grenze.
Das Hinkommen dürfte die geringste Mühe sein. Viel interessanter dürfte die Zulassung eines LPG-PKW als Eigenimport in D sein. Bei einem "normalen" Auto bekommst Du ein Certificate of Conformity , kurz COC, damit gehst Du zur Zulassungsstelle und alles ist gut. In Polen bezahlst Du nur den Nettopreis (kannst also vom Listenpreis schonmal 23% abziehen) und dann in D ans Finanzamt 19% auf den tatsächlichen Kaufpreis, umgerechnet zum Tageskurs am Kauftag der Bundesbank.
Ich habe mal ne Gasanlage in ein bestehendes Auto in PL NACHRÜSTEN lassen, das mache ich NIE NIE NIE wieder. Da sind soviele Papiere nötig, das Dir die Lust am Gasfahren vergeht. Wie das nun mit einer werkseitigen LPG-Anlage aussieht, die auch in Deutschland vertrieben wird, weiss ich nicht, würde mich aber brennend interessieren.
Wie machst Du das mit dem Geld? Überweisung ist möglich, kostet aber Umrechungsgebühr von der Bank. Und Barzahlung.. naja mit 10 TEUR in bar durch Polen? Viel Spass.
Der Kurst ist mit 1:4,10 aktuell nicht der beste, aber auch nicht mies. Der Kurs schwankte in den letzten Jahren zwischen 3,5 und 4,8 Zloty für 1 EUR. Generell sind Autos in PL etwas günstiger, 4 zusätzliche Prozente ergeben sich durch die Märchensteuerdifferenz. Überführungskosten sind dort ein Fremdwort, es wird zumeist der Listenpreis ("Cennik") bezahlt.
Bei weiteren Fragen bitte melden.
Und bitte ... berichte von Deinem Kauf und dem Zulassungsprocedere in D
Gruss Audimax
 
problem mit zulassungsstelle

Und genau das ist falsch wenn man eine nach R-115 kauft, was heute der Normalfall sein soll!

Die ECE-R 115 sollte ja gerade die Einzelabnahmen in D-Land überflüssig machen, damit es günstiger und einfacher wird mit LPG im Vergleich zu der überholten alten Regelung R67.xy und §21 (§19).

Also Einbausatz ist für jedes Modell komplett zusammengestellt zertifiziert und mit einem individuellen zum Fahrzeug passenden Einbauanleitung versehen. Somit kann nun jeder in der EU eine solche Anlage einbauen und auch unser deutscher "tüv" kann nicht meckern den das Verkehrsamt trägt die Anlage in die Papiere ein.
Es entfallen also die "TüV" Gebühren die sonst jeder Halter hätte zahlen müssen und er oder der Händler müssen nur bei dem Verkehrsamt vorsprechen.
Das heißt auch das derjenige der die Anlage einbaut auch die Verantwortung trägt und nicht mehr der "TüV Prüfer".

Wird also eine nach R115 in Polen eingebaut ist das Verkehrsamt durch EU recht angehalten die Anlage in die Papiere einzutragen. Das manchmal eine Tüv-Bescheinigung für eine R115 gefordert wird ist eher der Unkenntnis der Mitarbeiter zuzuschreiben.
Die Überprüfung des "Poleneinbaus" erfolgt ja bei dem nächsten fälligen "TüV" Termin ohnehin.
Dem geschulten Prüfer Auge entgeht nichts! OK Ausnahmen bestätigen ...

Dort ist R115 / R67 nachzulesen.
BMVBS - KfZ-technische Vorschriften-ECE-Regelungen
ich hae gerade problem mit zulassunsstelle.
die anlage ist nach e 115 eingebaut worden.troztdem dass auszug aus der homologation vorliegt soll ich zium tuv gehen und nach deutsches recht das uberprufen lassen. sonst keine chance.
hat jemand recept fur zulassungsstelle? rechtliche grundlage.
 
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