Nachweis Dichtigkeitsprüfung nach Gasfilterwechsel

Moment:
Hier wird Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wie @Texas schreibt wird der Anhang von einer Prüfstelle wie TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw. im Rahmen der Hauptuntersuchung akzeptiert.
Aber mir ist nicht bekannt dass so eine Bescheinigung von DVWG bei Gasfilterwechsel ausgestellt werden muss, oder ?

ICH würde allerdings immer eine Bescheinigung ausstellen um auf der sicheren Seite als Dienstleister zu sein
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
Moment:
Hier wird Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wie @Texas schreibt wird der Anhang von einer Prüfstelle wie TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw. im Rahmen der Hauptuntersuchung akzeptiert.
Aber mir ist nicht bekannt dass so eine Bescheinigung von DVWG bei Gasfilterwechsel ausgestellt werden muss, oder ?

ICH würde allerdings immer eine Bescheinigung ausstellen um auf der sicheren Seite als Dienstleister zu sein

Ich habe jetzt mal Dacia angeschrieben. Vielleicht schafft es Dacia, den Sachverhalt aufzuklären.
 
Das war mir nicht klar, weil ich irgendwo gelesen hatte, dass bei allen Arbeiten am Gassystem eine GAP-Prüfung fällig sei.

Deine Werkstatt hat genau das gemacht, was im Text markiert ist:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 41a Druckgasanlagen und Druckbehälter schrieb:
(6) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit Ausrüstungen nach den Absätzen 1 bis 3 ausgestattet sind, haben bei jeder Reparatur der Gasanlage im Niederdruckbereich eine Dichtigkeits- und Funktionsprüfung durchzuführen. Bei umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie bei deren Beeinträchtigung durch einen Brand oder einen Unfall ist eine Gasanlagenprüfung (GAP) nach Anlage XVII durchzuführen. Die Gasanlagenprüfungen sowie Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von

1.
verantwortlichen Personen in hierfür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten oder Fachkräften unter deren Aufsicht,
2.
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr,
3.
Prüfingenieuren im Sinne der Anlage VIIIb Nummer 3.9.
Für eine GAP ist ein Prüfberechtigter erforderlich, der selbst aller 3 Jahre eine Prüfung ablegen muss, damit sein Prüfsiegel nicht verfällt.
Für die Dichtigkeits- und Funktionsprüfung kann der Fahrzeughersteller/Importeur sein Werkstattpersonal schulen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #20
Deine Werkstatt hat genau das gemacht, was im Text markiert ist:

Für eine GAP ist ein Prüfberechtigter erforderlich, der selbst aller 3 Jahre eine Prüfung ablegen muss, damit sein Prüfsiegel nicht verfällt.
Für die Dichtigkeits- und Funktionsprüfung kann der Fahrzeughersteller/Importeur sein Werkstattpersonal schulen.
Gut zu wissen. Dann muss ich das in Zukunft bei der jeweiligen Werkstatt erfragen, ob ich nach dem Gasfilterwechsel einen GAP-Nachweis erhalte oder nicht.
 
Aber nicht in einem Kfz. DVGW ist nur bei Installationen zuständig, Ausnahme Camping im Bereich Kfz. Dh. Gaskühlschrank, Herd etc. Dort gibt es auch separate Gasprüfungen.
 
Dann werde ich wohl mal telefonieren müssen.
 
Ich habe am Freitag mit meinem Autohaus Telefoniert hier meinte der Meister der für Renault / Dacia zuständig ist. Ihm war das verfahren nicht bekannt aber wenn ich es schriftlich habe wird er sich klar für unser Interesse einsetzen. Wir hatten am 18.10.21 ein neuen Gasfilter bekommen mit der Prüfung einzusehen in der Rechnung in ihrem Hause, die selbige wird jetzt im Juli für den ersten Tüv Termin genommen.
 
Ich bin gerade über was gestolpert, was ich aber so nicht klären kann.

Die erste HU für meinen Sandero wäre im März 2025. Die eingebaute LPG Anlage wird ja gem. §41a StVZO geprüft.

Gesetzlicher Rhythmus sind alle 2 Jahre und meist im Rahmen der HU.

Aber nun kommt mein Problem... Die erste AU findet doch erst nach 3 Jahren statt...
Muss ich nun, um in den Rhythmus zu kommen nach 2 Jahren die erste Prüfung machen und dann nochmal eine nach einem Jahr um den Rhythmus auf die AU zu bekommen.

Die Gültigkeitsdauer der GWP wird ab 03.07 von 12 Monaten auf 1 Monat verkürzt.

Gibt es da ne Ausnahmeregel?
 

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  • TE2021-040_Anlage_ZDK_Kommentierung_55_AeVO.pdf
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Ich bin gerade über was gestolpert, was ich aber so nicht klären kann.

Die erste HU für meinen Sandero wäre im März 2025. Die eingebsute LPG Anlage wird ja gem. §41a StVZO geprüft.

Gesetzlicher Rhythmus sind alle 2 Jahre und meist im Rahmen der HU.

Aber nun kommt mein Problem... Die erste AU findet doch erst nach 3 Jahren statt...
Muss ich nun, um in den Rhythmus zu kommen nach 2 Jahren die erste Prüfung machen und dann nochmal eine nach einem Jahr um den Rhythmus auf die AU zu bekommen.

Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung wurde ja von 12 Monaten auf einen Monat gekürzt.

Gibt es da ne Ausnahmeregel?
Gute Frage,

genau dies würde mich auch interessieren. Hat wer Ahnung und kann Licht ins dunkle bringen ?

Grüße
Ehnox
 
Gute Frage,

genau dies würde mich auch interessieren. Hat wer Ahnung und kann Licht ins dunkle bringen ?

Grüße
Ehnox
Ja, der Gedanke ist mir vorhin erst gekommen. Da ja auch die Gültigkeit der GWP verkürzt wurde, passt da was nicht...
 
Es passt schon. Es genügt einen Monat vor der HU ( Hauptuntersuchung ) eine Prüfung der Gasanlage von einer autorisierten Person mit Prüfbescheinigung durchführen zu lassen. Es wurde lediglich der Zeitraum der Gültigkeit der Prüfbescheinigung verkürzt.
 
Es passt schon. Es genügt einen Monat vor der HU ( Hauptuntersuchung ) eine Prüfung der Gasanlage von einer autorisierten Person mit Prüfbescheinigung durchführen zu lassen. Es wurde lediglich der Zeitraum der Gültigkeit der Prüfbescheinigung verkürzt.

Nein, da die Prüfung aller 2 Jahre stattfinden muss.
 
Aber ist es nicht so:

Ich muss doch den Nachweis einer GSP nicht mitführen oder Irre ich mich da ? Weil ohne GSP auch keine Plakette oder ?
 
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