Logan MCV II aufrüsten auf 17 Zoll Felgen?!

Da haste ne falsche Info richtig du kriegst die Info welche Rad reifenkombination passt das heißt aber noch lange nicht das du da nichts eintragen musst es ist wichtig welche Reifengröße im Fahrzeugschein steht und da steht bestimmt nicht drin 205 45 r17 aber lass es ruhig drauf ankommen bei der nächsten Polizeikontrolle heist es dann reifen nicht im fahrzeugschein Auto bleibt stehen

Meine Info habe ich daher ich musste meine Reifen eintragen lassen und da hat sich nichts geänderten aber jeden das seine und wenn du mir nicht glaubst fahr zur Dekra oder zum Tüf und frage nach

Den Sinn und Zweck einer ABE im vergleich zu einem Teilegutachten hast du nicht verstanden ? Teilegutachten immer eintragungspflichtig. Felgen mit denen in der ABE ohne Zusatzarbeiten oder anderen Auflagen aufgeführten Reifentyp genügt das Mitführen der ABE sofern sich die ABE auf dein Fzg. erstreckt.

Für alles andere bedarf es eine Eintragung in den Fzg. Schein.

Würdest du nen Sport ESD für dein Fzg. mit ABE auch eintragen lassen ???
Reicht schon den Absatz ABE bei Wikipedia zu lesen :)

Auszug zu meiner ABE:

11:cool: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die Auslegung " bei der nächsten Befassung " kann man sich ja selbst ausmalen ;)
 
bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

Das ist noch die alte etwas engstirnige Formlierung, die seit etwa 20 Jahren überholt ist.

Der Unterschied zwische3n ABE und Gutachten ist:

ABE
  • keine TÜV Vorführung
  • keine Eintragungspflicht in die Papiere, dann aber Mitführung der ABE im Fahrzeug

GUTACHTEN
  • nach dem Umbau muß dieser unter Vorlage des Gutachtens vom TÜV geprüft und freigeben werden
  • keine Eintragungspflicht in die Papiere, dann aber muß das Gutachten sowie das vom TÜV erstellte Prüfprotokoll im Fahrzeug mitgeführt werden.
Wenn man allerdings keine Lust hat ABE oder Gutachten im Handschuhfach mitzuführen, dann kann man sich selbstverständlich die Eintagung für fettes Geld bei der Zulassung vornehmen lassen.

Nur genau wegen dieser Zusatzkosten ist man seit 20 Jahren froh, daß die Eintagungspflicht vom Tisch ist.

Erschwerend kommt hinzu, daß wenn man einen Rückbau vornimmt, das Fahrzeug dann nicht mehr mit den Papieren übereinstimmt und man muß ein 2. mal zur Zulassung und sich das ganze wieder kostenpflichtig austragen lassen.

Um es aber austragen zu können will die Zulassung aber erst eine Bestätigung vom TÜV daß das so ist, womit nochmal Zusatzkosten für die TÜV-Vorführung entstehen, der den Rückbau bestätigt.

Das war früher immer ein Riesenakt wenn jemand sich einen Gebrauchten mit AHK gekauft hat, die AHK aber nicht gebraucht hat.
Also hat er die entfernt, mußte dann zum TÜV zur Bestätigung und dann zur Zulassung die dann die Austragung gemacht hat.
Kosten, Kosten, Kosten ......

Hinzu kommt dann außerdem ein u.U. unansehnlicher Brief, denn die Zulassung trägt nicht im Schein ein sondern im Brief.
Hat sie dann alles im Brief eingetragen, druckt sie einen vollkommen neuen Schein aus, der diese Änderungen beinhaltet.

Hat dann einer eine Tieferlegung, Sonderbereifung, Seitenschweller, Bullbar, Sonderauspuff und eine Spruverbreiterung am Fahrzeug und für jede dieser Maßnahmen existiert eine ABE oder ein Gutachten, dann sieht sowohl der Brief, aber auch der Schein aus wie ein böser Finger.

Es reicht dann der Platz für Eintragungen nicht mehr und es werden Zusatzblätter eingeklebt und abgestempelt.

Besser also den ganzen Papierkram ins Handschufach nachdem man eine Kopie für zu Hause gemacht hat, es entstehen keine weiteren Kosten mehr und man künftig mit dem Fahrzeug kostenfrei schalten und walten wie man will.

Auch bei Eigenkostruktionen für die es weder ABE noch Gutachten gibt, kann so verfahren werden.
Nach der Einzelabnahme beim TÜV genügt auch hier das Abnahmeprotokoll, das man im Fahrzeug mitführt.
Auf die alternative Mitführungsmöglichkeit anstelle einer Eintragung wird im übrigen sogar im Abnahmeprotokoll vom TÜV hingewiesen.
 
Na gut dann hat sich da was geändert ist bei mir allerdings ca 8 Jahre her da wurde mir das noch mit dem eintragen in die Fahrzeugpapiere bei der Dekra gesagt sprich ich hatte bei meinem Megan von 14 auf 15 Zoll und 195 Bereifung umgestellt und dachte auch ABE im Handschuhfach reicht hatte dann hu Prüfung und wurde vom netten Herrn von der Dekra gefragt warum die Reifengröße nicht eingetragen ist ich darauf ich hab ne ABE
Er meinte ja für die Felgen und nicht für die Reifen ich hätte damit gleich nach Montage der Reifen hinkommen müssen aber wie gesagt ist 8 Jahre her und Dinge ändern sich
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe das auf 17 Zoll, immer 205er Reifen aufgezogen werden. Ist das so der Standard oder hat sich das als ideale Kombination heraus gestellt? Wie ist es den mit 215 oder sogar 225er auf den 17 Zöllern beim Logan?
 
Sehe das auf 17 Zoll, immer 205er Reifen aufgezogen werden. Ist das so der Standard oder hat sich das als ideale Kombination heraus gestellt? Wie ist es den mit 215 oder sogar 225er auf den 17 Zöllern beim Logan?

215er hätten auch gegangen oder 195. Die 205er waren am preiswertesten.
 
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