bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Das ist noch die alte etwas engstirnige Formlierung, die seit etwa 20 Jahren überholt ist.
Der Unterschied zwische3n ABE und Gutachten ist:
ABE
- keine TÜV Vorführung
- keine Eintragungspflicht in die Papiere, dann aber Mitführung der ABE im Fahrzeug
GUTACHTEN
- nach dem Umbau muß dieser unter Vorlage des Gutachtens vom TÜV geprüft und freigeben werden
- keine Eintragungspflicht in die Papiere, dann aber muß das Gutachten sowie das vom TÜV erstellte Prüfprotokoll im Fahrzeug mitgeführt werden.
Wenn man allerdings keine Lust hat ABE oder Gutachten im Handschuhfach mitzuführen, dann kann man sich selbstverständlich die Eintagung für fettes Geld bei der Zulassung vornehmen lassen.
Nur genau wegen dieser Zusatzkosten ist man seit 20 Jahren froh, daß die Eintagungspflicht vom Tisch ist.
Erschwerend kommt hinzu, daß wenn man einen Rückbau vornimmt, das Fahrzeug dann nicht mehr mit den Papieren übereinstimmt und man muß ein 2. mal zur Zulassung und sich das ganze wieder kostenpflichtig austragen lassen.
Um es aber austragen zu können will die Zulassung aber erst eine Bestätigung vom TÜV daß das so ist, womit nochmal Zusatzkosten für die TÜV-Vorführung entstehen, der den Rückbau bestätigt.
Das war früher immer ein Riesenakt wenn jemand sich einen Gebrauchten mit AHK gekauft hat, die AHK aber nicht gebraucht hat.
Also hat er die entfernt, mußte dann zum TÜV zur Bestätigung und dann zur Zulassung die dann die Austragung gemacht hat.
Kosten, Kosten, Kosten ......
Hinzu kommt dann außerdem ein u.U. unansehnlicher Brief, denn die Zulassung trägt nicht im Schein ein sondern im Brief.
Hat sie dann alles im Brief eingetragen, druckt sie einen vollkommen neuen Schein aus, der diese Änderungen beinhaltet.
Hat dann einer eine Tieferlegung, Sonderbereifung, Seitenschweller, Bullbar, Sonderauspuff und eine Spruverbreiterung am Fahrzeug und für jede dieser Maßnahmen existiert eine ABE oder ein Gutachten, dann sieht sowohl der Brief, aber auch der Schein aus wie ein böser Finger.
Es reicht dann der Platz für Eintragungen nicht mehr und es werden Zusatzblätter eingeklebt und abgestempelt.
Besser also den ganzen Papierkram ins Handschufach nachdem man eine Kopie für zu Hause gemacht hat, es entstehen keine weiteren Kosten mehr und man künftig mit dem Fahrzeug kostenfrei schalten und walten wie man will.
Auch bei Eigenkostruktionen für die es weder ABE noch Gutachten gibt, kann so verfahren werden.
Nach der Einzelabnahme beim TÜV genügt auch hier das Abnahmeprotokoll, das man im Fahrzeug mitführt.
Auf die alternative Mitführungsmöglichkeit anstelle einer Eintragung wird im übrigen sogar im Abnahmeprotokoll vom TÜV hingewiesen.