Logan II MCV Bj. 2017 abnehmbare AHK Abstand Kugelkopf Stoßstange zu gering

steelchopper

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan II MCV TCE90 easR Automatik
Baujahr
2017
Hallo,

Wieder das nächste Problem: Der Abstand von Mitte Kugelkopf meiner abnehmbaren Anhängerkupplung ist zu gering und entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die AHK wurde entweder ab Werk, da ich das Fahrzeug so bestellt hatte, oder vom Händler verbaut. Der Abstand Kugelkopfmitte bis Stoßstange beträgt bei mir nur 60mm. Das gesetzliche Mindestmaß beträgt aber 65mm. Vom Abstand zum Boden ist die AHK i.O.
Hat jemand schon mal diesen Fall gehabt ?
Kann mir aus eurer Erfahrung jemand sagen, ob man damit überhaupt einen Anhänger ziehen kann, ohne dass die Stoßstange berührt wird ?
ich möchte wohlgemerkt keinen Wohnwagen, sondern einen Motorradanhänger oder einen normalen Anhänger anhängen. Auch sollte es möglich sein einen Fahrradträger zu montieren.

Vielen Dank im Voraus

Steel
 
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Hi! Das ist ja mal ein krasser scheiß !
Hast du die ab Werk bestellt? Was steht denn für ein Hersteller drauf?
Ich wollte mir gerade eine bestellen und da wird unterschieden zwischen Baujahr bis 12/2016 und ab 1/2017. Ob die Stoßstange geändert wurde?
Ich hole meinen Neuen erst am Donnerstag ab
 
Moin,

Probleme mit dem Abstand bekommt man eigentlich nur mit Stabilisatorkupplungen einer bestimmten Bauform/Herstellers.
Und zwar diejenigen die den Spannmechanismus /links/rechts am Kugelkopf platziert haben.

Für "normale" AHK reicht der Platz.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Werde heute zu einem Anhängerverleih fahren und mich dort beraten lassen. Zum Tüv brauche ich gar nicht zu fahren, da er die AHK vom Abstand her sowieso sofort bemängeln würde. Auch werde ich mal zu ATU fahren und an mehreren Fahrradträgersystemen mal den Abstand messen bzw. erfragen, was diese brauchen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Hier die aktuellen Bilder meiner abnehmbaren AHK. Es ist eine Westfalia 314 294
 

Anhänge

  • AHK Westfalia 314294 Bild1.jpg
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  • AHK Westfalia 314294 Bild2.jpg
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  • AHK Westfalia 314294 Bild4.jpg
    AHK Westfalia 314294 Bild4.jpg
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Beim aktuellen AUto, dem Lodgy, stimmt die Kupplungshöhe nicht. Sie ist viel zu niedrig.
Kümmert den TÜV auch nicht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Beim aktuellen AUto, dem Lodgy, stimmt die Kupplungshöhe nicht. Sie ist viel zu niedrig.
Kümmert den TÜV auch nicht.
Habe die Dekra heute morgen kontaktiert und warte noch auf den Gesetzestext. Aber im Prinzip steht dort überall dasselbe : Kupplungsart : Klasse A50X (Kugelkopf Durchmesser 50mm) nach DIN 74058 u. ISO 1103 / Der Abstand von der Kugelmitte (gilt nur für PKW) bis zur Fahrbahn muss in beladenem Zustand zwischen 35 cm und 42 cm aufweisen. Der Abstand Kugelkopfmitte bis zur Stoßstange muss mindestens 6.5cm betragen.

Heute Abend werde ich mal probeweise einen Anhänger von einem freund anhängen.
Auch habe ich heute morgen mit EAL (vertreiben auch EUFAB Fahrradträger) telefoniert. Lt. Aussage benötigt der "Poker F" Fahrradträger einen Abstand von 30mm. Bei mir sind es 35 mm. Es könnte gehen. Inwieweit eine Montage möglich ist, ohne die Stoßstange zu berühren werde ich auch heute oder morgen testen, da ein freund von mir solch einen Fahrradträger hat.

Gruß aus dem Käseland Hüttenberg,

Steel
 
Der Abstand Kugelkopfmitte bis Stoßstange beträgt bei mir nur 60mm.

Von der Außenkante Kugel also nur 35mm bis zur Stoßstange, wovon dann auch noch der rundum verlaufende Bund abgezogen werden muß, der einen Kupplungskopf umgibt.

Abgesehen davon, daß das Risiko bei angekoppelten Hänger die Heckklappe nicht öffnen zu können weil sie dann an der Kupplung hängenbleibt, mit jedem Zentimeter weniger steigt, ist das schon sehr knapp.

Auf die schnelle konnte ich dazu jetzt auch keinen § über den Minimumabstand finden (evtl. falsche Suchbegriffe beim Gockel), aber wenn Dir diese Vorschrift vorliegt, bemängle unter Vorlage dieser Vorschrift den Kupplungseinbau einfach und bitte um Nachbesserung.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Von der Außenkante Kugel also nur 35mm bis zur Stoßstange, wovon dann auch noch der rundum verlaufende Bund abgezogen werden muß, der einen Kupplungskopf umgibt.

Abgesehen davon, daß das Risiko bei angekoppelten Hänger die Heckklappe nicht öffnen zu können weil sie dann an der Kupplung hängenbleibt, mit jedem Zentimeter weniger steigt, ist das schon sehr knapp.

Auf die schnelle konnte ich dazu jetzt auch keinen § über den Minimumabstand finden (evtl. falsche Suchbegriffe beim Gockel), aber wenn Dir diese Vorschrift vorliegt, bemängle unter Vorlage dieser Vorschrift den Kupplungseinbau einfach und bitte um Nachbesserung.

Sobald ich die Antwort von Dekra bekomme, werde ich sie hier einstellen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #10
Also, hab gerade mit der Dekra in Gießen gesprochen. Es ist lediglich der Abstand von 34 -42 cm wie oben beschrieben von der AHK bis auf den Boden vorgeschrieben. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für den Abstand Kugelkopfmitte zur Stoßstange. Es gibt aber einen gesetzlichen Anspruch auf Freigängikeit. Lt. Auskunft Dekra gehören aber Fahrradträger nicht zu dem Anspruch auf Freigängigkeit, da diese ein Sonderfall darstellen.
Daher werde ich heute abend, wenn das Wetter O.K. ist, mal einen Anhänger anhängen und den Fahrradträger meines Kumpels mal versuchen zu montieren. Werde auch ein paar Bilder machen.

Gruß Steel
 
Also, hab gerade mit der Dekra in Gießen gesprochen. Es ist lediglich der Abstand von 34 -42 cm wie oben beschrieben von der AHK bis auf den Boden vorgeschrieben. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für den Abstand Kugelkopfmitte zur Stoßstange.

Moin,

aber sicher gibt es eine EG-Norm für die Abstände und die Freigängigkeit.
Es stehen dort eben genau diese 65mm drin.
Es handelt sich um die Norm 94/20 EG.

Z.B. hier:
http://www.atu.de/extern/files/artikel/TB0402_EU-Richtlinie.pdf

http://pdf.lukas-teile.de/NissanMicra.pdf
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #12
Vielen Dank, dann kann ich ja argumentieren auf Grund dieser Richtlinie. Da kann man mal wieder die (L)Sachkompetenz der ganzen Bürokratie hier in diesem unseren Lande schön in Frage stellen. Damit werde ich meinen Händler auf jeden Fall konfrontieren können. Vielen lieben Dank.
Die Frage die jetzt bleibt ist, was passiert, wenn mein Anhänger mit dieser nicht der EU Richtlinie entsprechenden AHK einen Unfall verursacht ?
Keine Ahnung.
Soweit ich bei mir am KFZ sehen kann ist es nicht möglich die Einlassung weiter nach hinten zu platzieren. Auch kann man nicht einfach eine etwas längeren Kupplungsarm nehmen, da sonst die Stützlast und Anhängerlasten auch wieder nicht dazu passen würden. Auf die Lösung meines Händlers bin ich schon sehr gepsannt.....

Gruß Steel
 
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Moin,

es ist ja gar nicht Bürokratie.
Sondern die Wirtschaft, die scheinbar die Regeln nach denen sie zu arbeiten haben nicht kennen oder ignorieren.

Ich selber hatte inzwischen 2 AHK von namhaften Herstellern bei denen die Höhe der Kupplungskugel viel zu niedrig war.

In den Niederlanden hat Renault NL bzw. Bosal krachend einige Rechtssachen verloren. Die AHK für den Mégane 2 war viel zu niedrig und man weigerte sich nachzubessern. Bis man vor Gericht gescheitert ist.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #14
Also, den Fahrradträger Eufab Poker F hab ich probiert. Genug Platz da (ca.30mm Bis zur Stoßstange). Morgen werde ich den Anhänger meines Kumpels probieren.

Aber eine Frage noch an alle, die eine abnehmbare AHK haben: Hat die AHK minimal Spiel ? Der Fahrradträger selber war zwar bombenfest auf der AHK, aber die AHK hatte minimal Spiel, wenn man an dem Fahrradträger gezogen hat.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.

Steel
 
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