Liefertermin Unverbindlich

Moin

Hab mal eine Frage zwecks der Formulierung: *Liefertermin: Unverbindlich*

Und zwar steht das genau so auf unserem Betsellschein des Sandero Stepway von Anfang Juni. Keine weiter Angabe dazu, weder Monat, Datum, Kalenderwoche - ja nicht einmal ein Jahr... - nur eben Unverbindlich.


Laut dem Kleingedruckten (ja wir lesen das...) haben wir aber 6 Wochen nach Überschreitung des Liefertermins das recht, den Verkäufer in Verzug zu setzen.


Haben wir hier gepennt? Sollten wir das AH auffordern einen Termin nachzutragen?

Uns ist klar, das es derzeit ziemliche Wartezeiten gibt, doch so ohne alles haben wir ja keinerlei Rechte mehr.


Wie sind so eure Erfahrungen?

Mache dir keine Sorgen. Das wird schon.

Im Juni hast du einen Kaufvertrag unterschrieben. Den legt der Verkäufer erst einmal 14 Werktage bei Seite.
Grund: innerhalb dieser Frist ob Barzahlung, Finanzierung oder Leasing kann der Käufer den Vertrag wiederrufen. Ich gehe davon aus, das es keinen Wiederruf deinerseits gab und dein Händler hat das von dir bestellte Fahrzeug nach Ablauf der Wiederrufsfrist geordert.

Dein Händler (Verkäufer) ist ein Erfüllungsgehilfe und gibt den Auftrag weiter. Da er keinerlei Infos hat, wann dein Fahrzeug produziert wird, hat er einen unverbindlichen Liefertermin, welcher ein rechtlicher Bestandteil eines Kaufvertrages ist, vermerkt. Das ist rechtlich in Ordnung. Um aber da keine Unendliche Sache draus zu machen hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gegeben. Sowie ein Kaufvertrag rechtswirksam ist, ist der Verkäufer darann gebunden und muss den Vertrag innerhalb von 360 Tagen erfüllen. In der Regel klapppt das auch. Sollte von Seiten des Lieferranten an deinen Verkäufer absehbar sein diese Frist nicht einzuhalten, den Käufer nicht schriftlich informieren, treten die von dir genannten 6 Wochen in Kraft.

Zudem finde ich es lobenswert das Kleingedruckte zu lesen. Ist nicht Jedermans Sache und schwer zu verstehen. Alles was im Kleingedruckten steht muss mit den rechtlichen Vorgaben, die im BGB stehen, konform sein. Gibt es da Abweichungen, ist der Vertrag unwirksam.
 
Im Juni hast du einen Kaufvertrag unterschrieben. Den legt der Verkäufer erst einmal 14 Werktage bei Seite.
Grund: innerhalb dieser Frist ob Barzahlung, Finanzierung oder Leasing kann der Käufer den Vertrag wiederrufen. Ich gehe davon aus, das es keinen Wiederruf deinerseits gab und dein Händler hat das von dir bestellte Fahrzeug nach Ablauf der Wiederrufsfrist geordert.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ansonsten bitte ich um eine entsprechende Quellenangabe/Verlinkung. Danke!

@tanner005

Ich würde mir vom Händler eine Lieferfrist schriftlich geben lassen. Eine Lieferfrist ist, im Gegensatz zum Liefertermin, kein genaues Datum, sondern ein Zeitraum.
Das sollte imo machbar sein.
 
Ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt es natürlich nur bei Kaufverträgen, die dem Fernbsatzgesetz unterliegen (Internetkauf, Vertrag per Telefon, email oder Fax) sowie Haustürgeschäfte.
Wenn ich vor Ort beim Händler in seinen Geschäftsräumen den Kaufvertrag abschliesse und bestelle, ist der Kaufvertrag verbindlich und kann nicht widerrufen werden. Wenn doch, ist das einzig und allein Kulanz vom Händler. (Wenn er z.B. schon andere Interessenten für das Fahrzeug hat, man ein anderes, höherpreisiges Fahrzeug kaufen will etc.)
 
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Das kann ich mir nicht vorstellen. Ansonsten bitte ich um eine entsprechende Quellenangabe/Verlinkung. Danke!

@tanner005

Ich würde mir vom Händler eine Lieferfrist schriftlich geben lassen. Eine Lieferfrist ist, im Gegensatz zum Liefertermin, kein genaues Datum, sondern ein Zeitraum.
Das sollte imo machbar sein.

Die Quellen kannst du selbst in den AGBs sowie im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch) nachlesen. Und da gibt es noch das HGB ( Handelsgesetzbuch ). Wenn also ein Händler ein Neufahrzeug mit schriftlichen Kaufvertrag nach BGB verkauft und unmittelbar das Fahrzeug bei dem Hersteller ordert, muss er es auch abnehmen und bezahlen.

Jeder Händler wird ein Teufel sein wenn er eine Lieferfrist in einem Kaufvertrag nach BGB schriftlich zusagt. Fristen sind sehr streng geregelt. Da aber der Händler, welcher als Erfüllungsgehilfe, keinen Einfluß auf Herstellung/Produktion hat, wird er das nicht tun.

Um den Endverbraucher nicht in der Luft hängen zu lassen hat der Gesetzgeber klare Kante gezeigt. Hat der Hersteller/Lieferrant den Auftrag angenommen, muss dieser innerhalb 360 Tagen erfüllt werden.Außnahmen sind nicht die Regel wie zum Beispiel Insolvensen, kollateral Schäden......Eine Produktionsanlage ist durch nicht abwendbare Schäden zerstört worden ( Sturm, Wasser, Band).
 
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