Lichtumbau auf UK.

Da würden mich jetzt Detailbilder zu interessieren. Im voraus schon einmal danke für die Mühe.
 
Für welche Funktionen ein Scheinwerfer geprüft wurde sagen die Prüfzeichen aus. Wenn der nicht als Nebelschlußnleuchte geprüft wurde bringt auch ne rote Lampe nichts.
Am besten mal beim netten TÜV Prüfer nachfragen ob das so i.O. ist. Nicht das bei der HU überraschung gibt.
 
Ich zitiere mich mal selber:
das UK-Glas die Kennzeichnung "AR" hat (für Rückfahrscheinwerfer) und auch "F" (für NSL). Geliefert wird sie mit einer weißen Lampe mit dem Sockel P21W. In dieser Konfiguration ist sie ein Rückfahrscheinwerfer nach Kennzeichnung "AR". Wenn man jedoch den Lampensockel aus der NSL einer ZOE verwendet, die den Sockel PR21W hat und bei der die Lampe rot eingefärbt ist, dann entspricht dieses UK-Glas der Konfiguration "F" und somit einer zugelassenen NSL.
 
Da würden mich jetzt Detailbilder zu interessieren. Im voraus schon einmal danke für die Mühe.

Ich habe eben noch ein paar Bilder gemacht.
Die Leuchten habe ich mit einem Alu-Winkel an die Original Stoßstangenbefestigung angeschraubt, brauchte also kein zusätzliches Loch in irgendwelche Bauteile machen.
Übrigens haben die Leuchten die Kennzeichnung „AR“ (Siehe Beitrag von Dacia-Bastler).
IMG_0986.jpgIMG_0988.jpgIMG_0989.jpg
 
Schaut gut aus soweit meiner Meinung nach.;) Bestimmt kommt jetzt aber bestimmt wieder ein unsinniger belehrender Kommentar von den üblichen Verdächtigen. Bist du damit an den Kabelstrang der AHK gegangen oder hast du den Rückfahrscheinwerfer direkt angezapft? Einzige Kriterium für Streß könnte die bauliche Höhe sein oder werden -da gibt es gewisse Masse die einzuhalten wären. Viel Spaß weiterhin mit deinem Dusty;)
 
StVZO, §52a Rückfahrscheinwerfer
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.
Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.
 
Schaut gut aus soweit meiner Meinung nach.;) Bestimmt kommt jetzt aber bestimmt wieder ein unsinniger belehrender Kommentar von den üblichen Verdächtigen. Bist du damit an den Kabelstrang der AHK gegangen oder hast du den Rückfahrscheinwerfer direkt angezapft? Einzige Kriterium für Streß könnte die bauliche Höhe sein oder werden -da gibt es gewisse Masse die einzuhalten wären. Viel Spaß weiterhin mit deinem Dusty;)

Vielen Dank,
Das Kabel habe ich direkt am Steuergerät für die AHK angeschlossen und gemeinsam mit dem AHK-Kabel nach unten geführt. So liegt der Anschluß innerhalb der Karrosserie und ist vor Feuchtigkeit geschützt.
 
Die sind da ja recht weit gesteckt, mindestens 25 cm über der Strasse bis max. 1,20 m, das dürfte da weniger ein Problem sein.

Bei den LEDs müsste man dann eher auf den Winkel aufpassen, denn eigentlich dürfen sie ja nicht mehr wie 10m ausleuchten.

Beim 4x4 beträgt der Abstand vom Boden bis zur Unterkante des Rückfahrscheinwerfers 350mm, somit sind die Bestimmungen eingehalten. Auch die Ausleuchtung ist damit bei den erlaubten 10m, jedoch ist im Dunkeln das Bild der Rückfahrcamera wesentlich besser.
 
Ist zwar schon älter, aber für den Ein oder Anderen doch noch aktuell.

Wer den Umbau auf 2x gleiche Lampen auch machen möchte, ich habe eine günstigere Quelle ganz zufällig gefunden. Bei LZP kosten die schon etwas mehr.

DACIA DUSTER 1.3 TCe 130 4x4 Original Nebelschlussleuchte 265595761R

(NSL links in DE, Rückfahrscheinwerfer links in UK, Kennzeichnung AR/F ist natürlich auch vorhanden, original
Dacia Ersatzteil)

Hier gibts auch noch weiter günstige Teile für Wartung und ...... für Dacia,
auch für die neuen Motoren TCe 130/150
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  • National DHL / GLS 5,95 € pro Auftrag
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Den Sockel für die das weiße Leuchtmittel P21W kann man evtl. verwenden, wenn man eine
" normale " weiße Birne mit rotem Lampenlack (geeignet bis 25 Watt) einfärbt.

%product-title% kaufen

Oder bei Amazon rotes Leuchtmittel P21W für Sockel BA15S (normale einfädige Leuchte mit gegenüberliegenden Stiften auf gleicher Höhe)

https://www.amazon.de/Kugellampe-Bremslicht-Blinklicht-Stoplicht-Lampe/dp/B07NCZ59P1/ref=sr_1_2?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&dchild=1&keywords=leuchtmittel+p21W+rot&qid=1606503081&sr=8-2

Wer´s haben möchte und meint, dass man das braucht, wäre vielleicht die günstigste Alternative.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rotes Leuchtmittel einfärben ist
a) nicht legal
b) komplett unnötig

Die Fassung kann man in einer Minute mit einer kleinen Nut versehen, dann passen auch die „echten“ PR21W.
 
Rotes Leuchtmittel einfärben ist
a) nicht legal
b) komplett unnötig

Wieso soll man ein rotes Leuchtmittel einfärben?
Wenn es rot ist passt das doch.

Wenn man ein weißes Leuchtmittel rot einfärbt und das wäre nicht legal, wo kommen dann die ganzen
roten Birnchen von OSRAM her?

Beim TÜV noch nie Probleme mit selbst gefärbten Leuchtmittel gehabt, die Farbe muss halt passen.
Blinker gelb, Nebelschluss rot, alles ander weiß.

Was da alles mit blauen Scheinwerfern, Unterbodenbeleuchtung, Kennzeichenbeleuchtung in LED so hell, dass man kein Kennzeichen mehr erkennt,.... auf der Straße unterwegs ist, das ist illegal.

Wenn die NSL selber gefärbt wird, glaube ich nicht dass da was illegal ist.
Die Lampe brennt eh nur wenn die Sicht unter 50 Meter ist und sonst nicht.

Lass mich aber gerne von der STVZO belehren, wenn mir einer zeigen kann, wo was dazu zu finden ist, ich habe bis jetzt noch nichts gefunden.
Wäre schon mal interessant, was nun tatsächlich Recht und Gesetz ist, und ob sich der Tüv-Prüfer auch falsch verhalten hat.
 
Okay, hast Recht, falsch geschrieben, ein weißes Leuchtmittel rot einzufärben ist illegal. Warum? Ganz einfach, das Lampengehäuse (zB das UK-Rücklicht) und das Leuchtmittel haben beide eine e-Zulassungsnummer. Und die hat das Leuchtmittel als weißes Leuchtmittel bekommen. Fummelst Du daran rum (färben) ist es wie ein Leuchtmittel ohne e-Nummer. (Okay, auffallen wird es keinem Prüfer).

Die roten Leuchtmittel von Osram, die Du ansprichst, sind bereits als rote Leuchtmittel produziert und zugelassen worden. Dort gilt die e-Nummer für das rote Leuchtmittel.

Quelle: TÜV-Sachverständiger, dem ich das UK-Rücklicht vor Einbau vorgelegt habe.
 
Das UK Lampengehäuse hat beide Zulassungen. Für weiß als Rückfahrscheinwerfer (Kennzeichnung auf dem Gehäuse AR) und für rot als NSL Kennzeichnung (F).
Daran kann also nichts illegal sein.

Ich kann das Gehäuse also für beides verwenden, je nach eingesetztem Leuchtmittel.
LZP in Kaltenkirchen bietet das auch so an, ich denke die haben sich da auch abgesichert.

Und wenn ich ein 21Watt Leuchtmittel nun selbst rot einfärbe hat doch mit der Zulassung der NSL nichts zu tun.
Ich habe nichts gefunden, dass diese Veränderung verboten wäre.
Die NSL muss mit 21Watt bestückt sein wegen der Leuchtkraft und eben rot.

In dienem Fall wäre es ja dann auch verboten das UK Gehäuse überhaupt als NSL zu verwenden.
Wenn das der Sachversrtändige so gesagt hat.



Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Fassung kann man in einer Minute mit einer kleinen Nut versehen, dann passen auch die „echten“ PR21W.
und wenn ich eine zusätzliche Nut in die Fassung mache für PR21W dann fummle ich doch auch herum, was ist dann mit der Zulassung und der e Nummer?
 
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